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Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden

freeclimber20 / 18 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine neue SATA Platte erworben. Super hab ich mir gedacht, das Teil war innerhalb weniger Tage da. Naja, normalerweise ist ja das wichtigste, dass das Teil funktioniert. Habe die Platte also eingebaut,wollte sie aber nicht mehr, weil ich sie wesentlich leider eingeschätzt hatte und sie für meinen Fernsehpc sein sollte, ich machte also ohne Angaben von Gründen vom Fernabsatzgesetz Gebrauch, doch da stellte ich fest, dass Verpackung meiner Samsung und die Platte selbst eine unterschiedliche Seriennummer aufwiesen. Die Platte war wohl offensichtlich nicht in der "richtigen" Pakcung, ok, dachte ich mir, wird schon in Ordnung sein. Als ich die Platte dann mit kurzem Schreiben mit Bitte der Geldrücküberweisung (sonst hab ich keine Gründe genannt, ist nach FirmenAGB nicht nötig und nach FAG auch nicht). Wenige Tage später kam eine Antwort, dass der Händler meinte ich habe die Platte ausgetauscht und nicht die Originale zurückgesandt, da sich die Seriennummer unterscheide. Ich mailte ihm zurück, dass ich sie bereits so erhalten habe. Er stritt ab und bezeichnete mich als einen Betrüger. Wer hier von uns der Betrüger ist, wird sich schon noch zeigen, spätestens dann,wenn wir uns vor Gericht sehen, aber ich finde es dermassen dreist, den Kunden Ware anzudrehen,d ie wahrscheinlich schonmal Retoure kam und dann noch zu blöd zu sein, sie in die Originalpackung zu stecken mit originaler SN, so hätte ich nicht mal gescheit eine RMA Anfrage bei Samsung stellen können. Der Händler weigert sich nun, mir mein Geld zurückzugeben. Was kann ich denn tun? Wie bereits erwähnt, wenn sich nichts tut, dann Anwalt, aber ich wollte mal eure Meinung hierzu hören, bevor ich einen Rechtsverdreher einschalten (muss).

Kolti freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Na ja, den Rechtsstreit wirst Du wohl verlieren, da Du nicht das Gegenteil beweisen kannst mit dem Austausch.
Dafür kannst Du dem Händler aber gewaltig einen einschenken für den "Betrüger."
Niemand darf in DE jemand einen Betrüger nennen, auch wenn er einer ist, bis daß ein Gericht darüber geurteilt hat.

Abe S. freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Bezüglich des Rechtsstreits muss ich Kolti leider zustimmen. Etwas Anderes wäre es, wenn bezüglich der Lautstärke bestimmte Eigenschaften zugesichert wurden.


>>... eine RMA Anfrage bei Samsung stellen können.
Mit welcher Begründung wolltest Du denn bei Samsung eine RMA Anfrage stellen? Mit der Begründung "zu laut" erzeugst Du nur Kopfschütteln, sofern zugesicherte Eigenschaft fehlt. Da könnte nur auf Kulanz gehofft werden.


MFG
Abe S.

Anonym freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Wenn floderflo durch Zeugen beweisen kann, dass er die Platte so erhalten hat, vermute ich mal, dass seine Chancen so schlecht nicht stehen dürften. Genaueres wird ihm sicher ein Anwalt dazu sagen können.

Markus Klümper freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Nu verstehe ich die Sache erstmal. Das Teil ist nicht defekt sondern nur zu laut. Also, mal aus der Sicht des Händlers ist zu argumentieren, daß Du dich vorher informieren solltest welches Modell Du nehmen kannst. Da kann der Händler nix zu und hat daher auch keinen Bock auf eine bereits eingebaute Platte die er evtl. nicht mehr als neu verkaufen kann. Dennoch hat der die Pflicht dazu, denn das Fernabsatzgesetz hat ja eben den Sinn das Artikel daheim geprüft werden können, die man vorher nicht in der Hand hatte. Also ist das Recht auf Deiner Seite. So richtig verstehen tu ich den Händler aber auch nicht. Selbst wenn er seine Seriennummern nicht im Griff hat und seine Angaben glaubt könnte es ihm doch egal sein, wenn er ein neuwertiges Produkt zurückbekommt. Und wenn er wirklich bescheist, kann er bei seinem Mangel an Skrupel das Teil einfach dem Nächsten verkaufen und hat weniger Streß. Alles reichlich dubios...

Massafagga Markus Klümper „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Dennoch hat der die Pflicht dazu, denn das Fernabsatzgesetz hat ja eben den Sinn das Artikel daheim geprüft werden können,

nein du darfs sie in Augenschein nehmen, aber um die Lautstärke festzustellen muss er sie benutzen und dann ist alles weitere häufig gegebene Kulanz.

Selbst wenn er seine Seriennummern nicht im Griff hat und seine Angaben glaubt könnte es ihm doch egal sein, wenn er ein neuwertiges Produkt zurückbekommt.

Wiederum nein, wenn an diesen Produkt später ein schaden auftreten soll, ist der der erste ansprechpartner für die Rückabwicklung... Wenn er diesen Prozess aber nicht antreten kann da er nicht nachweisen kann das diese Festplatte erst xMonate beim Kunden in Betrieb ist hat er Pech und muss den schaden selbst ersetzen :(

zweitens werden afaik zuerst die seriennumern und dann das Produkt getestet(ja das testen der festplatte kostet Zeit und geld), und wenn er überzeugt ist die richtige Seriennummer verschickt zuhaben würd ich da Betrug wittern untern Motto festplatte X ist kaputt da bestell ich schnell eine neue von selben Typ und schick sie den Händler zurück auf das ich das Geld bzw. ein austauschgerät bekomme :(
out-freyn Markus Klümper „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Dennoch hat der die Pflicht dazu, denn das Fernabsatzgesetz hat ja eben den Sinn das Artikel daheim geprüft werden können

Der Sinn des Fernabsatzgesetzes ist es, eine Prüfung der Ware zu ermöglichen, wie sie auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

Der Einbau/Test der Platte ist in den wenigsten mir bekannten Ladengeschäften möglich.
Pumbo out-freyn „Antwort“
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"Dennoch hat der die Pflicht dazu, denn das Fernabsatzgesetz hat ja eben den Sinn das Artikel daheim geprüft werden können

Der Sinn des Fernabsatzgesetzes ist es, eine Prüfung der Ware zu ermöglichen, wie sie auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre."

Dann ist ja alles in Butter! Ich habe damals mir für meinen Rechner eine Graka aussuchen müssen, welche meine Soundkarte nicht mit Störsiganle zumüllt. Dazu habe ich von meinem Dealer hier vor Ort ein paar GraKas zum Testen mit nach Hause bekommen. Das war gar kein Problem für den, weil er mich seit Jahren kannte und weiß, dass ich da keinen Mist baue.

Also:
Es ist bei Kauf im Fachhandel durchaus üblich, technische Ware zum Testen mitgegeben zu bekommen, auch IT-Komponenten. Bei SAT-Switches, Fotoapparaten resp. -zubehör und HiFi-Komponenten habe ich das auch schon erlebt. (Deswegen sind mir die wenigen Euro mehr im Fachhandel bei einem optimal für meine Zwecke passenden Produkt sehr recht) Somit ist es völlig normal und gebräuchlich, solche Ware auch im Betrieb zu Hause zu testen. Ebenso kann man ohne Problem im Fachhandel Geräte oder IT-Komponenten testen (und @out-freyn liegt falsch - bäähh! *ggg*).

out-freyn Pumbo „Antwort“
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Und was sagen dann Kunden, die eine Graka kaufen wollen und feststellen, dass die Packung schon mal geöffnet und die Karte offenbar schon mal eingebaut wurde?

Außerdem habe ich nur zitiert, was das Gesetz zum Widerruf bei Fernabsatzverträgen sagt. Der entsprechende Mustertext für die Widerrufsbelehrung lautet:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung ‑ wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ‑ zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Insofern frage ich mich was passiert, wenn der Händler die schon mal getestete Graka nicht oder nur zu einem reduzierten Preis verkaufen kann...

Markus Klümper out-freyn „Antwort“
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Da gibt es schon Handhabe. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet auch die Verpackung pfleglichst zu behandeln. Es ist im Handel völlig normal wegen beschädigter Verpackung einen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Finde ich auch legitim.

TAsitO out-freyn „Antwort“
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Hallo.
Geh mal zu Arlt - weiss nicht ob bei jedem so; aber hier schon.
Gruss.

Markus Klümper out-freyn „Antwort“
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Da hast Du natürlich grundsätzlich recht. Es ist nur bei technischen Komponenten schwierig ihre Eigenschaften beurteilen zu können, wenn man sie einzeln auf dem Tisch hat. Ich hab ja ohnehin geschrieben daß ich beide Seiten verstehe. Ich hätte als Händler auch keine Lust Sachen zurückzunehmne von denen ich nie nachvollziehen kann was damit gemacht wurde. Zumal in diesem Fall vorheriges Informieren einen Fehlkauf sicher vermieden hätte.

K-F Markus Klümper „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Wer ist eigentlich für die Lücke verantwortlich, in der Dein erstes (nicht gerade seriöses - um es vorsichtig auszudrücken) Posting und mein (gerechtfertigt scharfer) Kommentar dazu stand?

out-freyn K-F „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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nicht gerade seriöses - um es vorsichtig auszudrücken

Genau darum wurde es von 3 VIPs gelöscht. Leider verschwinden dadurch sämtliche anderen Postings in diesem Ast gleich mit - wobei Deine Antwort allein ohne das betreffende Posting für uneingeweihte nicht allzu verständlich wäre... :)
Markus Klümper K-F „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Keine Ahnung, aber das was ich geschrieben habe könnten die Worte eines Anwaltes sein. Ich weiß das man sich drüber streiten kann, aber man sollte schon seine Möglichkeiten ausschöpfen um sich gegen unseriöse Händler zu wehren. Und wenn mich jemand bescheissen möchte, bin ich gerne bereit mich auf niedrigerem Niveau zu wehren - sofern es Erfolg verspricht. Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land ja zwei verschiedene Paar Schuhe.

Brezel freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Schade, für folgendes ist es nun leider zu spät:

In dem Moment, wo ich feststelle das Produkt und Verpackung nicht übereinstimmen, hätte ich mich sofort an den Händler gewandt und mich empört darüber gezeigt, das man mir gebrauchte Ware als neu andreht.
Dann hätte ich auf die Rückabwicklung des Geschäfts bestanden mangels vertrauen gegenüber dem Händler.

So wäre der Händler in Zugzwang gewesen, nicht Du.

Jetzt hast Du allerding schlechte Karten, weil der Händler die Lage erkannt und den Spieß umgedreht hat.
Gerichtlich wird das nichts werden, was kannst Du Beweisen?
Und für ~100€ so einen Zirkus? Da wäre mir das Risiko zu hoch.

Nett wäre es, wenn Du uns den Händler hier nennen würdest, denn ich vermeide gerne Ärger.

Diese Geschichte bestätigt mal wieder meine Vorliebe für käufe in Ladengeschäften.
Da kann ich die Ware sofort begutachten und mich ausserdem versichern das ich die Ware tauschen oder zurückgeben kann.

Zur Lösung deines Problems:
Kannst Du nicht eine andere Festplatte nehmen, die dem Wert der anderen entspricht?
Du hast ne Platte und der Händler etwas verkauft.
Da solltet ihr doch beide mit leben können.
Sollte es doch noch zu einem Prozess kommen, macht so ein Angebot immer einen ganz guten Eindruck.


Gruß, Brezel

Ventox freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Gibt es nicht die Möglichkeit, die Festplatte im PC mittels einem Programm langsamer, und damit auch leiser zu stellen?
http://www.informationsarchiv.net/foren/beitrag-19003.html

Oder man baut sie mittels Entkoppler in den größeren Schacht ein.
http://www.pc-extreme.de/artikel/hardware/swing-noiseblocker/index.html

Pumbo freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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So,so: Serinenummern passen nicht? Dann Bilder gemacht und Anfrage beim Hersteller, was die für einen Saustall am Start haben, dass Du als Kunde so Ware von Händler XY bekommen kannst. Gleich mit Anfrage, ob das nun auch Auswirkungen hat auf Garntie RMA etc.

Dann wird ja bald was kommen von denen. Auf jéden Fall wären die beiden SN "verbrannt". Hat jemand Schmu gemacht mit einer der Platten, wird wohl der Hersteller hellhörig.

Mit der Korrespondenz ggf. dem Händler ein wenig feuer machen z.B. über das für ihn zuständige Gewerbeaufsichtsamt, Einzelhandelsverband, Staatsanwaltschaft oder Handelskammer etc.. einfach denen sachlich die Geschichte darstellen, langt schon. Dabei "häppchenweise" nach der "Philosophie der kleinen Arschtritte" vorgehen, Du willst ja schließlich was erreichen bei dem Händler und keinen Kreuzzug daraus anzetteln.

Als letzte Möglichkeit verklopfe des Dingen bei ebay. Platten gehen dort gut weg und dann kanst Du Dir ja beim Händler vor Ort ein Gerät durch Abhören aussuchen, welches den zarten Öhrchen gerecht wird (*g*)

TAsitO freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Hallo.
Nun ; wenn DU anscheinend die Platte ausgetauscht hast ~~~
was tun dann die Fingerabdrücke von dem da drauf ?? *zw*
(Doch leider kann es auch ein Mitarbeiter sein; der entlassen wurde - GRMPF)
Grinsegruss.
Tschau.