Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden

freeclimber20 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine neue SATA Platte erworben. Super hab ich mir gedacht, das Teil war innerhalb weniger Tage da. Naja, normalerweise ist ja das wichtigste, dass das Teil funktioniert. Habe die Platte also eingebaut,wollte sie aber nicht mehr, weil ich sie wesentlich leider eingeschätzt hatte und sie für meinen Fernsehpc sein sollte, ich machte also ohne Angaben von Gründen vom Fernabsatzgesetz Gebrauch, doch da stellte ich fest, dass Verpackung meiner Samsung und die Platte selbst eine unterschiedliche Seriennummer aufwiesen. Die Platte war wohl offensichtlich nicht in der "richtigen" Pakcung, ok, dachte ich mir, wird schon in Ordnung sein. Als ich die Platte dann mit kurzem Schreiben mit Bitte der Geldrücküberweisung (sonst hab ich keine Gründe genannt, ist nach FirmenAGB nicht nötig und nach FAG auch nicht). Wenige Tage später kam eine Antwort, dass der Händler meinte ich habe die Platte ausgetauscht und nicht die Originale zurückgesandt, da sich die Seriennummer unterscheide. Ich mailte ihm zurück, dass ich sie bereits so erhalten habe. Er stritt ab und bezeichnete mich als einen Betrüger. Wer hier von uns der Betrüger ist, wird sich schon noch zeigen, spätestens dann,wenn wir uns vor Gericht sehen, aber ich finde es dermassen dreist, den Kunden Ware anzudrehen,d ie wahrscheinlich schonmal Retoure kam und dann noch zu blöd zu sein, sie in die Originalpackung zu stecken mit originaler SN, so hätte ich nicht mal gescheit eine RMA Anfrage bei Samsung stellen können. Der Händler weigert sich nun, mir mein Geld zurückzugeben. Was kann ich denn tun? Wie bereits erwähnt, wenn sich nichts tut, dann Anwalt, aber ich wollte mal eure Meinung hierzu hören, bevor ich einen Rechtsverdreher einschalten (muss).

Massafagga Markus Klümper „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
Optionen
Dennoch hat der die Pflicht dazu, denn das Fernabsatzgesetz hat ja eben den Sinn das Artikel daheim geprüft werden können,

nein du darfs sie in Augenschein nehmen, aber um die Lautstärke festzustellen muss er sie benutzen und dann ist alles weitere häufig gegebene Kulanz.

Selbst wenn er seine Seriennummern nicht im Griff hat und seine Angaben glaubt könnte es ihm doch egal sein, wenn er ein neuwertiges Produkt zurückbekommt.

Wiederum nein, wenn an diesen Produkt später ein schaden auftreten soll, ist der der erste ansprechpartner für die Rückabwicklung... Wenn er diesen Prozess aber nicht antreten kann da er nicht nachweisen kann das diese Festplatte erst xMonate beim Kunden in Betrieb ist hat er Pech und muss den schaden selbst ersetzen :(

zweitens werden afaik zuerst die seriennumern und dann das Produkt getestet(ja das testen der festplatte kostet Zeit und geld), und wenn er überzeugt ist die richtige Seriennummer verschickt zuhaben würd ich da Betrug wittern untern Motto festplatte X ist kaputt da bestell ich schnell eine neue von selben Typ und schick sie den Händler zurück auf das ich das Geld bzw. ein austauschgerät bekomme :(
Antwort out-freyn
Antwort Pumbo
Antwort out-freyn
Antwort Markus Klümper
Antwort TAsitO
Antwort Markus Klümper
Antwort out-freyn