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Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden

freeclimber20 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine neue SATA Platte erworben. Super hab ich mir gedacht, das Teil war innerhalb weniger Tage da. Naja, normalerweise ist ja das wichtigste, dass das Teil funktioniert. Habe die Platte also eingebaut,wollte sie aber nicht mehr, weil ich sie wesentlich leider eingeschätzt hatte und sie für meinen Fernsehpc sein sollte, ich machte also ohne Angaben von Gründen vom Fernabsatzgesetz Gebrauch, doch da stellte ich fest, dass Verpackung meiner Samsung und die Platte selbst eine unterschiedliche Seriennummer aufwiesen. Die Platte war wohl offensichtlich nicht in der "richtigen" Pakcung, ok, dachte ich mir, wird schon in Ordnung sein. Als ich die Platte dann mit kurzem Schreiben mit Bitte der Geldrücküberweisung (sonst hab ich keine Gründe genannt, ist nach FirmenAGB nicht nötig und nach FAG auch nicht). Wenige Tage später kam eine Antwort, dass der Händler meinte ich habe die Platte ausgetauscht und nicht die Originale zurückgesandt, da sich die Seriennummer unterscheide. Ich mailte ihm zurück, dass ich sie bereits so erhalten habe. Er stritt ab und bezeichnete mich als einen Betrüger. Wer hier von uns der Betrüger ist, wird sich schon noch zeigen, spätestens dann,wenn wir uns vor Gericht sehen, aber ich finde es dermassen dreist, den Kunden Ware anzudrehen,d ie wahrscheinlich schonmal Retoure kam und dann noch zu blöd zu sein, sie in die Originalpackung zu stecken mit originaler SN, so hätte ich nicht mal gescheit eine RMA Anfrage bei Samsung stellen können. Der Händler weigert sich nun, mir mein Geld zurückzugeben. Was kann ich denn tun? Wie bereits erwähnt, wenn sich nichts tut, dann Anwalt, aber ich wollte mal eure Meinung hierzu hören, bevor ich einen Rechtsverdreher einschalten (muss).

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Antwort Markus Klümper
Antwort out-freyn
Brezel freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Schade, für folgendes ist es nun leider zu spät:

In dem Moment, wo ich feststelle das Produkt und Verpackung nicht übereinstimmen, hätte ich mich sofort an den Händler gewandt und mich empört darüber gezeigt, das man mir gebrauchte Ware als neu andreht.
Dann hätte ich auf die Rückabwicklung des Geschäfts bestanden mangels vertrauen gegenüber dem Händler.

So wäre der Händler in Zugzwang gewesen, nicht Du.

Jetzt hast Du allerding schlechte Karten, weil der Händler die Lage erkannt und den Spieß umgedreht hat.
Gerichtlich wird das nichts werden, was kannst Du Beweisen?
Und für ~100€ so einen Zirkus? Da wäre mir das Risiko zu hoch.

Nett wäre es, wenn Du uns den Händler hier nennen würdest, denn ich vermeide gerne Ärger.

Diese Geschichte bestätigt mal wieder meine Vorliebe für käufe in Ladengeschäften.
Da kann ich die Ware sofort begutachten und mich ausserdem versichern das ich die Ware tauschen oder zurückgeben kann.

Zur Lösung deines Problems:
Kannst Du nicht eine andere Festplatte nehmen, die dem Wert der anderen entspricht?
Du hast ne Platte und der Händler etwas verkauft.
Da solltet ihr doch beide mit leben können.
Sollte es doch noch zu einem Prozess kommen, macht so ein Angebot immer einen ganz guten Eindruck.


Gruß, Brezel