Hi Leute!
Ich bekomm schon seit einiger Zeit Mahnungen von einem Inkassobüro namens Infoscore.
Die fordern in 3(!) Briefen mit Forderungen , dass ich der Midray GMBH (Debitel.net info.dienst) doch insgesamt über 80 € zahle.
Sonst steht nur das übliche drin, von wegen dass sie den Anwalt sonst einschalten und so.
Ich hab dann angerufen und gefragt, für was da überhaupt Geld gefordert wird, denn ich hab nie eine Rechnung von Debitel Bekommen bzw habe ich nie Dienste von Debitel in Anspruch genommen.
Daraufhin die Frau am Telefon: "Ja, sie haben 2001 (!) sich angemeldet für eine Homepage-Dienstleistung." Toll, Homepage-Dienstleistung. Das kann ja wohl einiges sein.
Ich wollte mir die Rechnungen auf denen die Forderungen begründet sind zuschicken lassen, das wollten sie erst nach androhung dass ich meinen Rechtsanwalt einschalte tun.
Nun wollte ich euch Fragen ob ihr schon mal erfahrungen hattet mit dieser Firma und ob ihr wisst, was die mit Homepage-Dienstleistung alles meinen könnten.
2001 war ich nähmlich erst 14 Jahre alt, womit die rechnung eigentlich hinfällig wäre, oder?
Danke euch
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Geschäftsfähigkeit
Was Kinder mit Geld machen dürfen und was nicht, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch.
Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Auch wenn das Kind schon Taschengeld bekommt und etwas dafür kauft, so gilt dieser Kaufvertrag nicht. Die Eltern haben jederzeit das Recht, den gekauften Gegenstand wieder zurückzugeben (§ 105 Abs. 1 BGB). Für das geschäftsunfähige Kind handeln die Eltern.
Nicht so einfach ist die Rechtslage bei Kaufverträgen mit Minderjährigen über sieben Jahre. Im Regelfall ist auch hier die Zustimmung der Eltern erforderlich (§107 BGB). Sind die Eltern einverstanden, können Minderjährige Geschäfte tätigen. Erteilen die Eltern die Genehmigung nicht, so kann ein gekaufter Gegenstand zurückgegeben werden, auch nachträglich.
Anders ist es bei Käufen, die ein Minderjähriger von seinem Taschengeld tätigt. In diesen Fällen geht die Rechtsprechung davon aus, daß die Eltern ihrem Kind das Geld zur freien Verfügung überlassen haben. Taschengeldkäufe sind rechtsgültig (§ 110 BGB „Taschengeldparagraph”). Der Taschengeldparagraph enthält keine Summenbegrenzung, es hängt also vom Verkäufer ab, ob er einem Zehnjährigen eine CD für 50 Mark verkauft oder nicht. Ausgeschlossen sind aber Vertragsabschlüsse, die einer Unterschrift bedürfen und langfristige Verbindlichkeiten beinhalten (z.B. ein Zeitschriftenabonnement). In solchen Fällen sind Minderjährige nicht geschäftsfähig.
Quelle (wdr)
zwischen 7 und 17 ist man also schon ein bißchen geschäftsfähig.
ist es laut gesetz jetzt verjährt oder nicht?
das hängt auch von der Rechnung ab - bitte doch mal um eine Kopie.
Einrede der Verjährung
wohl doch nur 2 Jahre siehe urbs.de.
Was Kinder mit Geld machen dürfen und was nicht, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch.
Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Auch wenn das Kind schon Taschengeld bekommt und etwas dafür kauft, so gilt dieser Kaufvertrag nicht. Die Eltern haben jederzeit das Recht, den gekauften Gegenstand wieder zurückzugeben (§ 105 Abs. 1 BGB). Für das geschäftsunfähige Kind handeln die Eltern.
Nicht so einfach ist die Rechtslage bei Kaufverträgen mit Minderjährigen über sieben Jahre. Im Regelfall ist auch hier die Zustimmung der Eltern erforderlich (§107 BGB). Sind die Eltern einverstanden, können Minderjährige Geschäfte tätigen. Erteilen die Eltern die Genehmigung nicht, so kann ein gekaufter Gegenstand zurückgegeben werden, auch nachträglich.
Anders ist es bei Käufen, die ein Minderjähriger von seinem Taschengeld tätigt. In diesen Fällen geht die Rechtsprechung davon aus, daß die Eltern ihrem Kind das Geld zur freien Verfügung überlassen haben. Taschengeldkäufe sind rechtsgültig (§ 110 BGB „Taschengeldparagraph”). Der Taschengeldparagraph enthält keine Summenbegrenzung, es hängt also vom Verkäufer ab, ob er einem Zehnjährigen eine CD für 50 Mark verkauft oder nicht. Ausgeschlossen sind aber Vertragsabschlüsse, die einer Unterschrift bedürfen und langfristige Verbindlichkeiten beinhalten (z.B. ein Zeitschriftenabonnement). In solchen Fällen sind Minderjährige nicht geschäftsfähig.
Quelle (wdr)
zwischen 7 und 17 ist man also schon ein bißchen geschäftsfähig.
ist es laut gesetz jetzt verjährt oder nicht?
das hängt auch von der Rechnung ab - bitte doch mal um eine Kopie.
Einrede der Verjährung
wohl doch nur 2 Jahre siehe urbs.de.