Hi Leute!
Ich bekomm schon seit einiger Zeit Mahnungen von einem Inkassobüro namens Infoscore.
Die fordern in 3(!) Briefen mit Forderungen , dass ich der Midray GMBH (Debitel.net info.dienst) doch insgesamt über 80 € zahle.
Sonst steht nur das übliche drin, von wegen dass sie den Anwalt sonst einschalten und so.
Ich hab dann angerufen und gefragt, für was da überhaupt Geld gefordert wird, denn ich hab nie eine Rechnung von Debitel Bekommen bzw habe ich nie Dienste von Debitel in Anspruch genommen.
Daraufhin die Frau am Telefon: "Ja, sie haben 2001 (!) sich angemeldet für eine Homepage-Dienstleistung." Toll, Homepage-Dienstleistung. Das kann ja wohl einiges sein.
Ich wollte mir die Rechnungen auf denen die Forderungen begründet sind zuschicken lassen, das wollten sie erst nach androhung dass ich meinen Rechtsanwalt einschalte tun.
Nun wollte ich euch Fragen ob ihr schon mal erfahrungen hattet mit dieser Firma und ob ihr wisst, was die mit Homepage-Dienstleistung alles meinen könnten.
2001 war ich nähmlich erst 14 Jahre alt, womit die rechnung eigentlich hinfällig wäre, oder?
Danke euch
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Die ist nach 2 Jahren (damalige Rechtssprechung) sowieso verjährt.
Allerdings wenn ein Mahnbescheid kommt, mußt Du ihn widersprechen, sonst erkennst Du es an.
habe auch ein einfaches schreiben von debitel bzw. midray erhalten. die summe beträgt aber über 300 eur und es liegt ein verbindungsnachweis bei, der sich allerdings auf august 1999 bezieht. habe nie eine rechnung erhalten und dass es von meinem anschluss aus genutzt wurde ist mir auch unbekannt.
aus dem schreiben geht hervor, dass wenn ich bis zum 12.11. keine zahlung getätigt habe, es an ein inkassounternehmen weitergeleitet wird zur weiteren rechtsverfolgung..
gut zu wissen dass man nicht ganz alleine dasteht, aber was soll ich nun genau machen. bin 22 jahre und habe keinerlei erfahrung in dem gebiet.
sei bei infoscore ganz vorsichtig, die drücken dir auch ganz schnell einen negativen schufa eintrag rein.
infoscore sitz an einem verdammt langen hebel, was los ist mit einem negativ eintrag kannst du dir vorstellen...
die rechnung ist nicht verjährt, wenn irgendwanne ine mahnung (auch wenn sie nicht zugestellt wurde) an dich rausgegenagen ist, den nachweis zu erbringen ist es ein leichtes. mein rat zahle die 80,00 euro und hab ruhe, auch wenn es vieleicht auf den ersten blick ungerechtfertigt ist. weil so gan sicher klingst du nicht.
wenn du eine RV hast frage die ob die den fall übernehmen.
Zitat:
Außergerichtliche Mahnungen hingegen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung von Ansprüchen nicht, selbst wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.
Quelle: http://www.frankfurt-main.ihk.de/presse/ihk-wirtschaftsforum/2002/0202/schuldrecht_verjaehrung/index.html
Im Großebn und Ganzen gebe ich Indronil da Recht, allerdings solltest Du, wie Kolti sagte, auf jeden Fall erst einmal pro forma Einspruch erheben und auch deinen Anwalt befragen und auch auf die Rechnung warten.
Leider hat ein Mahnverfahren erst einmal nichts mit der Rechtmäßigkeit der Forderung zu tun, es ist ein rein formelles Verfahren und wenn Du dich nicht an die Regeln hältst (fristgerechter Einspruch), dann bist Du schlecht dran. Hast Du Einspruch erhoben, dann müssen sie Dir erst einmal die Rechtmäßigkeit der Forderungen nachweisen
... der sich auf diese Dinge(Internetstrafrecht) spezialisiert hat,denn der bekommt Akteneinsicht.
Und nimm die Sache nicht so locker.Einen negativen Schufaeintrag wird man nicht so schnell los,wie man Ihn bekommen hat.
@secdlx :
>>Ich hab dann angerufen und gefragt, für was da überhaupt Geld gefordert wird, denn ich hab nie eine Rechnung von Debitel Bekommen bzw habe ich nie Dienste von Debitel in Anspruch genommen.
@indronil ghosh :
>>. mein rat zahle die 80,00 euro und hab ruhe, auch wenn es vieleicht auf den ersten blick ungerechtfertigt ist. Das ist der allerbeste Ratschlag, den ich jemals gehört habe!
Der bringt mich auf eine tolle Geschäftsidee: Ich erfinde massig Rechnungen und lasse die eintreiben. Wenn ich dann genügend Geld zusammenhabe, kaufe ich Nickles.
Mir hat vor einiger Zeit mal ne Inkasso gedroht, vor Gericht zu gehen. Die wollten Geld für die angebliche Inanspruchnahme einer Porno- Seite.
Hab ich denen wärmstens empfohlen, die zu tun und nicht bezahlt. Bis heute nicht. War wohl ein Fehler, der Empfehlung zufolge?
Tja, Händler ...
Wer war gleich Merkur? Der Gott der Händler und der Diebe?
Jürgen
Inkasso Gebühren sind zudem nicht einklagbar. Die schlagen da ja gerne mal 25€ für dies und nochmal 50€ für das drauf. Das geht nicht nur der Betrag der gem. BRAGO von einem Rechtsanwalt genommen wird ist ok. Wenn die mehrmals schreiben, verlangen die pro Brief 30€, das muss man nicht zahlen. Zudem hat der Gläubigergem. §254BGB eine Schadensminderungspflicht, durch einen einfachen Brief an dich hätten Kosten vermieden werden können.
@jüki:
So ein Ding gabs tatsächlich, es wurden Leute angeschrieben irgendwelche Dienste im I-Net in Anspruch genommen zu haben. Diese Forderung wurde bei Nichtzahlen mit nem Inkasso Dienst versucht zu bekommen. Viele sind eingeschüchtert und zahlen.
Freenet hat das bei mir auch versucht, die wollten Geld für nen Monat in dem überhaupt keine Dienste von denen in Anspruch genommen habe. Das is ne Masche, wer zahlt ist selbst schuld.
>>Das is ne Masche, wer zahlt ist selbst schuld. Richtig.
Und ich würde etwas daür geben, die Grundhaltung eines Menschen kennezulernen, der da die sofortige Zahlung empfielt.
Ob dieser Mensch auch selbst sofort jede ungerechtfertigte Rechnung bezahlt, um Ruhe zu haben?
Ich bezweifle es.
Jürgen
Arcor hat es bei mir auch versucht. Hat ein Jahr Kampf gekostet!
Klick!
Aber ich zahle da lieber für Kinder aus der Dritten Welt, als für diese Haie.
Jürgen
Solltest Du demnach im Jahre 2001 tatsächlich so eine Leistung in Anspruch genommen haben, und die daraus resultierende Rechnung hätte im Jahre 2001 gezahlt werden müssen dann wäre die Verjährung erst 2005 eingetreten.
Sollte diese Rechnung erst später zahlbar sein (zum Beispiel fällig im Jahre 2004) tritt die Verjährung entsprechend später ein.
Soll heißen: Es wird unbequem.
Ergo: Midray GMBH soll doch bitte den Nachweis erbringen, daß Sie etwas (kostenpflichtiges) für Dich getan haben.
Daß Du 14 warst wird Dir übrigens nix nutzen. Wenn Du eine weiße Weste hast kannst Du es aussitzen - wenn nicht könnte die ganze Sache unangenehm werden ... SCHUFA etc.
Für Forderungen aus dem Jahr 2001 gilt noch die alte Verjährungsfrist von 2 Jahren zum Jahresende.
hmmm, ich kenn mich da nämlich überhaupt nicht aus.
was kann denn ein negativer schufa-eintrag alles bewirken?
und ist es laut gesetz jetzt verjährt oder nicht?
ich hab noch nie irgendeine rechnung von debitel bekommen.
und man hört auch immer, dass dann der vertrag bzw das geschäftsverhältnis ungültig ist, wenn man noch nicht volljährig ergo noch nicht voll geschäftsfähig ist.
kann es vielleicht sein, dass jemand meinen Namen als rechnungsadresse angegeben hat, so als Fakeadresse halt und sich dann im inet vergnügt hat?
naja, ich werd mal auf die rechnungen warten (die schicken die mir per post) und schauen, ob ich die jemals bekommen habe.
Aber ich bin mir ganz sicher, dass ich keine bekommen habe.
@indronil
kannst du mir mal sagen, was infoscore so für eine firma ist, von wegen langer hebel und so?
Danke für die vielen antworten
Nagativer Schufaeintrag:
Kein Kredit, ein laufender könnte gekündigt werden, evt. keine Bestellungen (Otto, Quelle), keine Visakarte...
Was Kinder mit Geld machen dürfen und was nicht, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch.
Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Auch wenn das Kind schon Taschengeld bekommt und etwas dafür kauft, so gilt dieser Kaufvertrag nicht. Die Eltern haben jederzeit das Recht, den gekauften Gegenstand wieder zurückzugeben (§ 105 Abs. 1 BGB). Für das geschäftsunfähige Kind handeln die Eltern.
Nicht so einfach ist die Rechtslage bei Kaufverträgen mit Minderjährigen über sieben Jahre. Im Regelfall ist auch hier die Zustimmung der Eltern erforderlich (§107 BGB). Sind die Eltern einverstanden, können Minderjährige Geschäfte tätigen. Erteilen die Eltern die Genehmigung nicht, so kann ein gekaufter Gegenstand zurückgegeben werden, auch nachträglich.
Anders ist es bei Käufen, die ein Minderjähriger von seinem Taschengeld tätigt. In diesen Fällen geht die Rechtsprechung davon aus, daß die Eltern ihrem Kind das Geld zur freien Verfügung überlassen haben. Taschengeldkäufe sind rechtsgültig (§ 110 BGB „Taschengeldparagraph”). Der Taschengeldparagraph enthält keine Summenbegrenzung, es hängt also vom Verkäufer ab, ob er einem Zehnjährigen eine CD für 50 Mark verkauft oder nicht. Ausgeschlossen sind aber Vertragsabschlüsse, die einer Unterschrift bedürfen und langfristige Verbindlichkeiten beinhalten (z.B. ein Zeitschriftenabonnement). In solchen Fällen sind Minderjährige nicht geschäftsfähig.
Quelle (wdr)
zwischen 7 und 17 ist man also schon ein bißchen geschäftsfähig.
ist es laut gesetz jetzt verjährt oder nicht?
das hängt auch von der Rechnung ab - bitte doch mal um eine Kopie.
Einrede der Verjährung
wohl doch nur 2 Jahre siehe urbs.de.
Schau mal hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=16482
Ich kann was zu infoscore sagen:
InFoScore Consumer Data GmbH ist eine private Firma die auf der Rheinstraße 99 in 76532 Baden-Baden sitzt. Einer deren Geschäftsführer (laut registergericht Heinz-Joachim Hornig) war dann auch mal in 2003 Geschäftsführer einer Inkasso KG (südwestinkasso)unter der selben anschrift, die für die bahn fahrpreisnacherhebungen einfordert (ja ich hatte meine monatskarte damals nicht dabei, aber diesen "inkasso"typen gezeigt wo der rechtshammer hängt)
Die Herren Geschäftsführer dort betreiben ein sehr undurchsichtiges Geschäft mit "Inkassodiensten" unter den verschiedensten Namen.
Was deren Rechtstaatliche basis angeht, siehe später Scan der rückseite eines ihrer schreiben.
Es handelt sich jedenfalls bei diesen unternehmen um privatwirtschaftliche unternehmungen die im Bezug auf SCHUFA relativ zahnlos sind.
1) Bin ich nicht mal sicher ob die InfoscoreGMBH Mitglied in der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist. (ACHTUNG IST KEIN WISSEN MEINERSEITS!)
2) Selbst wenn der Laden Mitglied ist, müssen daten die die überdich an die schufa weitergeben den tatsachen entsprechen. Einträge in der Schufa datei kannst du sperren lassen oder deren Löschung verlangen wenn sie unrichtig sind. Es steht niemals nicht in der schufa drin wenn du firma x yEuro schuldest. Einträge in der Schufa können z.B. sein wenn ein Gläubiger von dir einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt hat bei unbestrittener Forderung. Desweiteren können z.B. eidesstattliche Versicherungen (früher Offenbarungseid genannt) in deinem Schufaeintrag stehen.
Wenn du genaueres wissen willst, schreibe deine örtliche schufa einfach an und bitte um Auskunft.
Desweiteren muss sich diese PRIVATE Firma an das bundesdatenschutzgesetzt halten. verlange einfach entsprechende auskünfte von denen unter hinweis auf das BDSG. zu finden unter juris.de z.B..
De fakto sind diese Typen in Baden-Baden nur ne kleine DAtensammelklitsche die öffentliche daten sammelt und teuer an dumme firmen weiterverkauft. Jeder Händler kann sich auch selbst die Mühe machen das Öffentliche Schuldnerverzeichnis bei deinem zuständigen Amtsgericht einzusehen um rauszukriegen ob er dir besser nicht auf rechnung sondern auf nachnahme liefern sollte!!!
Lass dich von solchen "inkasso" Firmen nicht bange machen. die kochen auch nur mit wasser aus öffentlichen Brunnen!
deren Hinweise zur Dtenspeicherung per (windows) texterkennung gescannt:
und als gif bild unter http://www.directupload.net/images/041103/kn92cwjt.gif
Erläuterungenund Hinweil zur Benachrichtigungüber Datenspeicherung I
Die InFoScore Consumer DaJGmbH (kurz: ICD) ist ein Auskunfteiunternehmen, das im Sinne von
§ 27 Abs.;.1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen
personenbezogene Daten ~rarbeitet und nutzt.
Geschäftszweck is~t die 6bermittlUng von Informationen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit bzw.
Kreditwürdigkeit vo. Verbrauchern an Einzelhandels-, Versandhandels-, Versicherungs-,
Telekommunikatio 5-, Dienstleistungs- und sonstige Unternehmen, die wegen wirtschaftlicher ,~
Vorleistungeo-rinanzielle Risiken eingehen, sowie an mit dem Einzug von Forderungen beauftragte
Stellen. ..)
Die gespeicherten Daten bezieheA~ich auf Eintragungen in Öffentliche Verzeichnisse und Register,
wie z.B. das Öffentiiche"'Scn[jfdnerverze'ichnis,~aas Dei jedem Amtsgerict1f in aer-Bunaesrepijbiik
Deutschland geführt wird, sowie auf objektive Informationen von Vertragspartnern der ICD (z.B.
Versandhandels- und sonstige Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite~n
Konsumenten geben, sowie von diesen mit dem Einzug von Forderungen beauftragte Personen oder
Unternehmen), denen nicht vertragsgemäße Verhaltensweisen bzw. außergerichtliche oder
gerichtliche Beitreibungsmaßnahmen zugrunde liegen.
Die bei der ICD gespeicherten Daten beziehen sich ausnahmslos auf Tatsachen bzw. Sachverhalte,
die Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten und/oder die Zahlungswilligkeit der betreffenden
Personen ermÖglichen. Zu diesen Daten zählen beispielsweise Angaben über eingeleitete
Inkassoverfahren, gerichtliche Mahnverfahren, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide,
eidesstattliche Versicherungen u.ä.. Werturteile, sowie Beurteilungen der finanziellen Verhältnisse
einer Person, werden von der ICD hingegen grundsätzlich nicht abgegeben bzw. vorgenommen.
Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern oder Verändern personenbezogener Daten zum Zwecke
der Übermittlung ist gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig, wenn kein Grund zu der Annahme
besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, der
Speicherung oder Veränderung hat oder die Daten gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG aus allgemein
zugänglichen Quellen entnommen werden kÖnnen, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse.
des Betroffenen offensichtlich überwiegt.
Die Einwilligung des Betroffenen in die Datenspeicherung ist somit nicht erforderlich und der
Betroffene kann deshalb gegenüber der ICD grundsätzlich auch nicht auf der sofortigen LÖschungder
zu seiner Person gespeicherten Daten bestehen. Ein LÖschungsanspruchbesteht gemäß § 35 Abs. 2
BDSG nur dann, wenn die Speicherung unzulässig ist, oder wenn eine Prüfung am Ende des vierten
Kalenderjahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten ergibt, dass eine längerwährende
Speicherung nicht erf9!derlich ist:- ~.~ ~~..~ --7 -- , -~
Die auf Eintragungen in das ÖffentlicheSchuldnerverzeichnis beruhenden Daten unterliegen gemäß
§ 915 b Abs. 2 Zivilprozeßordnung (ZPO) nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr der Beauskunftung
(eine LÖschungdieser Daten erfolgt, in Übereinstimmung mit § 915a Abs: 1 ZP0, jedoch erst zum
Ende des entsprechenden Jahres).
Die Übermittlung personenbezogener Daten ist gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 1 a BDSG zulässig, wenn der
Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu
der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluß der
Übermittlung hat.
Gemäß § 34 BDSG kann jeder Betroffene von der ICD Auskunft darüber verlqngen, welche Daten
über ihn gespeichert sind. Ein Anspruch auf Auskunft über Herkunft und Empfänger der Daten
besteht gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 BDSG nur, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des
Geschäftsgeheimnisses überwiegt.
Zitat von deren website:
Scoring: Aus Kundendaten werden Verhaltensprognosen
Den Wald vor Bäumen nicht sehen: So kann es Ihnen ergehen, wenn Sie das eigentliche Ziel der Datengenerierung, -speicherung und –pflege aus den Augen verlieren. Die Daten sollen Nutzen stiften: die Chancen und Risiken in den einzelnen Phasen eines jeden Kundenlebens prognostizieren.
Daten sind wie Wörter einer Sprache. Stehen Wörter alleine ohne Zusammenhang, sagen sie wenig aus. Erst wenn man sie nach grammatikalischen Regeln logisch miteinander verknüpft, kann man mit Ihnen richtig umgehen. Die Grammatik der Daten – das ist Scoring.
Scoring ist ein analytisches Prognose- und Punktebewertungsverfahren, das die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der jeder einzelne Kunde ein bestimmtes, von Ihnen gewünschtes Verhalten zeigen wird: Ihre Produkte kauft, Ihre Dienstleistungen nutzt, Ihren Kredit tilgt, seine bestellte Ware nicht retourniert, ein dauerhafter Kunde wird, im Mahnfalle bezahlt und so weiter. Die im Analyseverfahren entstandene Scoretabelle errechnet für jeden Kunden in der untersuchten Entscheidungssituation einen Score – einen Punktwert, der mit seiner Höhe die Ertragschancen für Ihr Unternehmen darstellt.
Da bleibt mir nur zu sagen: Habt auch alle schön immer eure Kundenkarten beim einkauf dabei, damit euer Bild für die Datamining companies schön vollständig wird.
Siehe auch:
http://archiv.foebud.org//bba/docs/bba_flyer_ab_wirKennenSie.html
oder vom caos computerclub hier:
http://ds.ccc.de/081/bertelspool
und dann der RISIKOINDEX der guten alten gelben Post!
Klick mich
da weiß man was man an seinem Briefträger hat!!! :-(
Ich bin ja hier der "Bildermensch"
die Post hat ne schöne ruhige nicht wild zappelnde flash animation:
http://www.deutschepost.de/images/produkte_leistungen/loesungen/direktmarketing/adressen/risikoindex.swf
Kopfgeldjäger, die wie hier aussichtslose Fälle aus 2001, doch noch irgendwie durch Scharfmachen der Anwaltspistole und direktem vor die Stirn halten Halten selbiger, auf schweissperlen-artige Reaktionen in Form von Zahlung hoffen.
Schreiben an die Leute schicken (am besten per Einschreiben mit Rückschein, kostet zwar, ist aber sicherer), mit der Frage, welche erbrachten Leistungen anhängig sind, sollen dafür die Rechnungskopien schicken (da nie erhalten), dafür Frist von 14 Tagen setzen, nach Ablauf der Frist mit Betrugsanzeige bei der Polizei drohen ...
Viele Leute sind der Meinung, Inkassobüros hätten richterliche Befugnisse und die Außendienstmitarbeiter die gleichen Rechte wie der Gerichtsvollzieher.
DAS IST UNSINN !
Weitere Infos hier:
http://www.schuldnerberatung-stuttgart.de/beratung_infos_10.htm
etwas spät - aber hier meine sichtweise...
"...2001 war ich nähmlich erst 14 Jahre alt, womit die rechnung eigentlich hinfällig wäre, oder? ..."
du konntest zu diesem zeitpunkt KEINE rechtsgültigen verträge abschließen. alle rechtsgeschäfte sind in deinem fall bis zum vollendeten 18. lebenjahr "schwebend unwirksam", soll heißen, das alle verträge durch deine eltern genehmigt sein MÜSSEN.
rechtsfolgen?
kein vertrag - aber leistung - aber von minderjährigen: kein geld an firma, dazu gibt es aktuelle urteile aus dem bereich handyrechnung, wo genau so geurteilt wurde.
ich würde an deiner stelle den brief durch einen anwalt beantworten lassen, gerade darum, weil du die richtigen formulierungen nicht so gut hinbekommst wie dein anwalt.
;-)
Hallo, habe vor ein paar tagen dien 2. "netten" brief von Infoscore erhalten...2001 hatte ich für einige wenige Monate einenen Vertrag (Internetprovid) mit Debitel. Habe den Vertrag mehrmals /EMail / Brief / Telefonisch) gekündigt. 2002 kam dan mal eine E-Mail, in der die Kündigung akzeptiert würde.
Anfang des jahres hat Debitel dann die alte einzugsermechtigung wieder "auferleben" lassen, und 3 Monatsgrundgebüren (jedesmal irgend etwas un 2 - 3 Euros) von meinem Konto eingezogen. Das geld habe ich von der Bank wieder zurückbuchen lassen.
Jetzt (ende 2004) diese netten Briefe... (Habe seit der einen Email von denen nichts mehr gehört).
Was soll ich da jetzt machen?
Auf den erten Brief habe ich geantwortet, mit der Bite mir die genauen Daten zu nenen.
Davon war in dem neuesten Brief nichts zu finden.
In dem Brief stand ja noch ganz klar, das sie, wenn ich nicht bis zum 12.12.04 zahle, die alte Einzugsermächtigung erneut weiderbelebt würde...
Dürfen die das überhaupt?
So langsam bin ich echt sauer.
Erstmal mus ich mich wieder abregen
Vieleicht kann mir ja jemanden einen Tipp geben?
Grüße Eisvogel1
was die inkassobüros und was die dürfen angeht ist alles wesentliche/wichtige im rahmen dieses threads gesagt! lies ohne pisa blamage was lesekompetenz angeht und du beantwortest dir deine fragen selbst!
Hi Tina,
da dieser Thread schon 3 Wochen alt ist und daher kaum noch beachtet wird: Starte lieber einen neuen Thread auf diesem Board, falls noch Fragen offen sind. Der landet dann ganz oben und wird demzufolge von mehr Leuten gelesen.
CU
Olaf