Hi Leute!
Ich bekomm schon seit einiger Zeit Mahnungen von einem Inkassobüro namens Infoscore.
Die fordern in 3(!) Briefen mit Forderungen , dass ich der Midray GMBH (Debitel.net info.dienst) doch insgesamt über 80 € zahle.
Sonst steht nur das übliche drin, von wegen dass sie den Anwalt sonst einschalten und so.
Ich hab dann angerufen und gefragt, für was da überhaupt Geld gefordert wird, denn ich hab nie eine Rechnung von Debitel Bekommen bzw habe ich nie Dienste von Debitel in Anspruch genommen.
Daraufhin die Frau am Telefon: "Ja, sie haben 2001 (!) sich angemeldet für eine Homepage-Dienstleistung." Toll, Homepage-Dienstleistung. Das kann ja wohl einiges sein.
Ich wollte mir die Rechnungen auf denen die Forderungen begründet sind zuschicken lassen, das wollten sie erst nach androhung dass ich meinen Rechtsanwalt einschalte tun.
Nun wollte ich euch Fragen ob ihr schon mal erfahrungen hattet mit dieser Firma und ob ihr wisst, was die mit Homepage-Dienstleistung alles meinen könnten.
2001 war ich nähmlich erst 14 Jahre alt, womit die rechnung eigentlich hinfällig wäre, oder?
Danke euch
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
trenkler.de
Solltest Du demnach im Jahre 2001 tatsächlich so eine Leistung in Anspruch genommen haben, und die daraus resultierende Rechnung hätte im Jahre 2001 gezahlt werden müssen dann wäre die Verjährung erst 2005 eingetreten.
Sollte diese Rechnung erst später zahlbar sein (zum Beispiel fällig im Jahre 2004) tritt die Verjährung entsprechend später ein.
Soll heißen: Es wird unbequem.
Ergo: Midray GMBH soll doch bitte den Nachweis erbringen, daß Sie etwas (kostenpflichtiges) für Dich getan haben.
Daß Du 14 warst wird Dir übrigens nix nutzen. Wenn Du eine weiße Weste hast kannst Du es aussitzen - wenn nicht könnte die ganze Sache unangenehm werden ... SCHUFA etc.
Solltest Du demnach im Jahre 2001 tatsächlich so eine Leistung in Anspruch genommen haben, und die daraus resultierende Rechnung hätte im Jahre 2001 gezahlt werden müssen dann wäre die Verjährung erst 2005 eingetreten.
Sollte diese Rechnung erst später zahlbar sein (zum Beispiel fällig im Jahre 2004) tritt die Verjährung entsprechend später ein.
Soll heißen: Es wird unbequem.
Ergo: Midray GMBH soll doch bitte den Nachweis erbringen, daß Sie etwas (kostenpflichtiges) für Dich getan haben.
Daß Du 14 warst wird Dir übrigens nix nutzen. Wenn Du eine weiße Weste hast kannst Du es aussitzen - wenn nicht könnte die ganze Sache unangenehm werden ... SCHUFA etc.