Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Falsche Preise im Webshop?

AH966 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

Ich hab mir letzte Woche in einem Webshop Plektren bestellt (für die Nichtmusiker: kleine Plastikplättchen zum Gitarrespielen).
Ein Pack mit 72 Stück der Stärke 3.0 mm sollte 12,55 Eur brutto kosten. Ein Hammer-Preis, beim Händler vor Ort käme diese Menge auf ca. 72 Eur!
Also hab ich bestellt und bekam eine Bestell-Bestätigungs-Mail.
Einen Tag später ruft mich jemand aus dieser Firma an und sagt, es handele sich um einen Fehler im Shop. Der Preis würde nur für 24 Stück gelten. Verdutzt und überrascht wie ich war, änderte ich mündlich die Bestellung auf 24 Stück zu diesem Preis (immer noch etwas günstiger als vor Ort).
Ich könnte mir in den Hintern beissen, denn:
In den AGBs von denen steht nichts, daß Druckfehler oder Irrtümer in Bezug auf Preisen vorbehalten sind. Weiterhin kommt ein Vertrag durch die Annahme der Bestellung zustande. Die Annahme der Bestellung wird durch eine Mail bestätigt (war ja der Fall, dort stand auch noch der falsche Preis drin).

Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun?
Ich hab das Zeug noch nicht, müsste morgen kommen und zwar auf Rechnung, obwohl ich das 1. Mal dort bestellt hab.
Mich ärgerts, daß ich die Dinger nicht zu dem ursprüngl. Stückpreis bekomme (bzw. daß ich weniger für\'s Geld bekomme)! Hab ich da aber nicht ein Recht drauf?
Die Änderung der Menge wurde nur telefonisch besprochen...

Olaf19 AH966 „@indronil: Kunden wie mich, hm? Scheinst mich ja gut zu kennen. Dein...“
Optionen

Hi Andreas,

> Das Angebot in einem Onlineshop ist unverbindlich. Für einen Vertrag hätt's ein verbindliches Angebot gebraucht.
> Das habe ich quasi abgegeben (Kaufangebot).


Genau! Was die meisten Menschen nicht wissen: Nicht der Händler ist es, der dem Kunden ein "Angebot" macht (auch wenn es umgangssprachlich so bezeichnet wird), sondern der Kunde macht dem Händler ein Angebot, indem er z.B. im Supermarkt die Ware aufs Laufband legt oder wie in deinem Fall übers Internet bestellt.

Preisinformationen von Webshops sind, genau so wie Werbeplakate von Supermärkten mit Produkten und Preisen, im handelsrechtlichen Sinne keine Angebote, sondern lediglich "Einladungen zum Angebot". Sie sind tatsächlich unverbindlich, da sie sich an die Allgemeinheit richten und nicht individuell an einen bestimmten Kunden.

> Mit der manuellen Annahme des Kaufangebotes durch den Verkäufer kommt ein Vertrag zustande,
> eine automatisch generierte EMail zählt dabei nicht. Insofern war die Vorgehensweise des Verkäufers korrekt


Hmmm, jetzt habe ich wieder was dazu gelernt. Ich hätte eher darauf getippt, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist, vom Händler wegen des irrtümlich genannten Preises aber nachträglich angefochten werden konnte.

Aber im Grunde genommen leuchtet es ein, so wie du es schilderst. Eine automatisch generierte eMail kann deswegen nicht mit einer tatsächlich abgegebenen Willenserklärung auf eine Stufe gesetzt werden, weil die Technik immer mal verrückt spielen kann. Hinzu kommt, dass man eMails auch relativ leicht fälschen kann, sie gelten daher als nicht so "dokumentecht" wie z.B. Faxe.

Finde ich gut, dass du doch noch gekauft hast - auch der korrigierte Preis scheint ja immer noch sehr attraktiv zu sein.

Viel Spaß und hau' in die Saiten :-)

CU
Olaf