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Falsche Preise im Webshop?

AH966 / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo!

Ich hab mir letzte Woche in einem Webshop Plektren bestellt (für die Nichtmusiker: kleine Plastikplättchen zum Gitarrespielen).
Ein Pack mit 72 Stück der Stärke 3.0 mm sollte 12,55 Eur brutto kosten. Ein Hammer-Preis, beim Händler vor Ort käme diese Menge auf ca. 72 Eur!
Also hab ich bestellt und bekam eine Bestell-Bestätigungs-Mail.
Einen Tag später ruft mich jemand aus dieser Firma an und sagt, es handele sich um einen Fehler im Shop. Der Preis würde nur für 24 Stück gelten. Verdutzt und überrascht wie ich war, änderte ich mündlich die Bestellung auf 24 Stück zu diesem Preis (immer noch etwas günstiger als vor Ort).
Ich könnte mir in den Hintern beissen, denn:
In den AGBs von denen steht nichts, daß Druckfehler oder Irrtümer in Bezug auf Preisen vorbehalten sind. Weiterhin kommt ein Vertrag durch die Annahme der Bestellung zustande. Die Annahme der Bestellung wird durch eine Mail bestätigt (war ja der Fall, dort stand auch noch der falsche Preis drin).

Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun?
Ich hab das Zeug noch nicht, müsste morgen kommen und zwar auf Rechnung, obwohl ich das 1. Mal dort bestellt hab.
Mich ärgerts, daß ich die Dinger nicht zu dem ursprüngl. Stückpreis bekomme (bzw. daß ich weniger für\'s Geld bekomme)! Hab ich da aber nicht ein Recht drauf?
Die Änderung der Menge wurde nur telefonisch besprochen...

Kolti AH966 „Falsche Preise im Webshop?“
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Ich würde vorschlagen, Nickles ändert den Titel des Bords um in:
Contra Depp

AH966 Kolti „Ich würde vorschlagen, Nickles ändert den Titel des Bords um in: Contra Depp“
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Hi Kolti!

Und was bringt uns das dann?
Werden die Antworten dadurch kompetenter?

AH966 Nachtrag zu: „Hi Kolti! Und was bringt uns das dann? Werden die Antworten dadurch kompetenter? “
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Aber mal Spaß beiseite:
Das ganze zeugt ja von nicht besonders viel Kompetenz bei denen.
Die Preise im Shop haben die bereits geändert.

Nur:
Ich hab nochmal Artikel gefunden, bei denen der Preis offensichtlich auch nicht stimmt (andere Farbe).
Die fehlerhaft ausgezeichneten Teile hat jetzt meine Freundin bestellt, worauf ihr auch auf den AB geschwätzt wurde.
Angeblich haben die aus Versehen den Fehler vom Hersteller übernommen, der hatte falsche Preise in ner Excel-Tabelle und die haben die einfach in den Webshop gesetzt. Aber kann das ein Problem des Kunden sein?

Was soll ich denn davon halten??
- falsche Preise im Webshop (kann ja mal passieren)
- keine Absicherung durch die AGBs
- falscher Preis per Mail bestätigt (die Automatik halt)
- und das ganze noch ein 2. Mal...

Kolti AH966 „Aber mal Spaß beiseite: Das ganze zeugt ja von nicht besonders viel Kompetenz...“
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Bestehe mal dadrauf, daß Du es bekommst.
Sollten die da nicht darauf eingehen, dann sage denen, daß Du Dich bei der Wettbewerbszentrale beschweren wirst.

Das ist anscheinend Methode bei denen.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/

Und der direkte Link zum Formular.
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2

TAsitO Kolti „Ich würde vorschlagen, Nickles ändert den Titel des Bords um in: Contra Depp“
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Hallo.
Contra Depp ? Ahja..
Im Leben eines Menschen passieren Fehler; dazu sind wir Menschen.
Grinsegruss.
Tschau.

fnmueller1 AH966 „Falsche Preise im Webshop?“
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leider habe ich nicht den passenden link, allerdings meine ich, dass du rechtlich keine handhabe hast.

Es gibt da nen OG Urteil (oder LG?) vom letzten jahr, dass besagt, dass automatisch generierte mails nicht preisbindent sins, genauso wie die angaben auf einer webpage. Erst wenn du die rechnung hast oder dir das eine lebedige person in welcher form auch immer bestätigt sei der preis bindent.

Herman Munster AH966 „Falsche Preise im Webshop?“
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Du kannst auf dem Preis und die Liefermenge bestehen.

Nützen wird Dir das nichts.

In dem Sinne, daß Du den Händler nicht zur Einhaltung dieses allgemeinen Angebotes zwingen kannst. Wenn er Dir mit persönlichem Anschreiben jedoch den Preis und die Liefermenge ausdrücklich bestätigt hat, könnte die Sache schon etwas anders ausgehen. Da ein Händler aber i.a. völlig frei ist, mit wem er Geschäfte tätigen will oder nicht, kann er zu Deinen Konditionen immer noch wieder einen Rückzieher machen. Allerdings, ab welchem Stadium des Kaufvertragesabschlusses auch für den Händler mit dem (absichtlich oder unabsichtlich) falschen Preis der Zug abgefahren ist, kann ich Dir als rechtlicher Laie nicht sagem, eine Verbraucherzentrale bzw. gleich ein Rechtsklempner wird´s aber können.

Wenn sich ein Händler "gewohnheitsmäßig vertut" mit den Preisangaben, dann kann man ihn schon gerichtlich belangen ("unlauterer Wettbewerb" u dgl.), aber ihn dazu zu bringen, Dich im Lichte dieses Szenarios zu dem günstigen Preis bei hoher Liefermenge zu bewegen, das dürfte auch dann nicht einfach sein. Spricht auf jeden Fall nicht für die absolute Seriosität. Leider wimmelt es ja da draußen vor Händlern, die sich standardmäßig und dutzendweise irren. Unser alter Lebensmittel Supermarkt-Leiter hatte immer die fixe Idee, das Sonderangebots-Preisschild just akkurat auf das abgelaufene Haltbarkeitsdatum zu drucken, natürlich ein "Irrtum" - aber 200mal passiert...

Ein wirklich guter Händler wird sagen, "OK, Preis war ein Irrtum, aber Sie als Erstkunde, zumal Sie uns auf den Fehler aufmerksam gemacht haben, bekommen es dieses eine Mal zu dem Preis". Womit aber nicht angedeutet werden soll, daß einer, der es nicht macht, DESWEGEN unseriös ist! Alle müssen sich heute nach der Decke strecken, der Händler hat seine Waren schließlich auf gekauft zu einem gewissen Preis.

charlie62 AH966 „Falsche Preise im Webshop?“
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http://www.ra-kotz.de/preisangabe.htm

Stell dir mal vor, du möchtest ein Auto verkaufen.
Stell dir mal vor, dir passiert ein Zahlendreher beim Ausfüllen des Anzeigencoupons.
Angenommen der Käufer würde auf dem angegebenen Preis in Höhe von 1.900,00 Euro bestehen, obwohl das Auto 9.100,00 Euro wert ist.

Was denkst du, wie sollte sich der Käufer verhalten.

Weißt du jetzt wie du dich verhalten solltest?

TAsitO charlie62 „http://www.ra-kotz.de/preisangabe.htm Stell dir mal vor, du möchtest ein Auto...“
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Hallo.
Daß ist sicher eine gute Rechtsseite; nur daß aktuelle Urteil auf daß Du verlinkst ist von vor 2 Jahren. Ich denke; Recht und Recht sind zwei Dinge. Besonders weil wir heutzutage auch über 2 Jahre schon seitdem her haben.
Grinsegruss.
Tschau.

Olaf19 AH966 „Falsche Preise im Webshop?“
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Du hast recht - durch die Annahme der Bestellung kommt ein Kaufvertrag zustande. Er ist in diesem Fall aber anfechtbar, da es sich bei der Mengenangabe um einen Irrtum in der Erklärung seitens des Händlers handelt. Darauf kann er sich berufen - solche Fehler können eben mal passieren. Allerdings hättest du am Telefon deinerseits das Recht gehabt, vom Kaufvertrag zurück zu treten, denn du hattest ihn ja unter anderen Bedingungen geschlossen.

Mal ganz pragmatisch... die Plektren sind doch jetzt immer noch erheblich günstiger als beim Händler vor Ort. Nimm diesen Preisvorteil mit und ärgere dich nicht weiter! Du könntest die Annahme der Lieferung zwar verweigern - womit du dich m.E. ins Unrecht setzen würdest - aber was wäre damit gewonnen? Du müsstest dann woanders kaufen und höchstwahrscheinlich mehr bezahlen. Und Zeit würde außerdem verstreichen, irgendwann willst du die Dinger doch auch mal haben!

CU
Olaf

Indronil Ghosh AH966 „Falsche Preise im Webshop?“
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mann was soll diese blödsinnige disskussion, kann es den nicht mal sein das ein mensch einen fehler macht???
muß immer alles zu euerem vorteil hingebogen werden?? schon mal daran gedacht, der betreiber des shops das nicht zum spass macht, sonderen weil er davon leben muß??

mir platz gleich was weg- diese scheinheilige schmartozter mentalität kotz mich an. in keinem anderen land habe ich so einen mist gelesen/ mitbekommen. lebe tatsächlich im falschen land- denke ich!

Indronil Ghosh AH966 „Falsche Preise im Webshop?“
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was anders wäre es natürlich wenn das die regel ist, aber du schreibst selber das du das rerste mal dort bestellst. also nimm die teile und sei glücklich und vergiss den laden meinetwegen. kunden wie dich sind meine lieblinge...

AH966 Nachtrag zu: „Falsche Preise im Webshop?“
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@indronil:

Kunden wie mich, hm? Scheinst mich ja gut zu kennen.
Dein Rumgefrotzele bringt mich auch nicht weiter.
Falsches Land? Und in anderen Ländern ist's besser? Tja, es steht Dir frei, auszuwandern...

Ich bin mit Sicherheit kein schwieriger Kunde, bestelle seit Jahren sehr viel über's Internet und bin ganz zufrieden damit.

schon mal daran gedacht, der betreiber des shops das nicht zum spass macht, sonderen weil er davon leben muß??

Hätte er mir die Dinger zum ursprüngl. Preis gegeben oder wäre er mir preislich entgegengekommen, hätte er seinen Laden auch nicht gleich zumachen müssen.
Außerdem hab ich nicht damit gedroht, ihn auf Biegen un Brechen zu verklagen, sondern wollte nur mal wissen, wie die Lage ist und was ihr an meiner Stelle tun würdet.

Für die Leute, die's interessiert (und sich nicht mit Moralaposteleien aufhalten):
Ein Vertrag bestand nicht!
Das Angebot in einem Onlineshop ist unverbindlich. Für einen Vertrag hätt's ein verbindliches Angebot gebraucht. Das habe ich quasi abgegeben (Kaufangebot). Mit der manuellen Annahme des Kaufangebotes durch den Verkäufer kommt ein Vertrag zustande, eine automatisch generierte EMail zählt dabei nicht. Insofern war die Vorgehensweise des Verkäufers korrekt (wie die Preise da rein kamen ist allerdings 'ne andere Geschichte).

Und damit unser Indronil wieder ruhig schlafen kann:
Ich hab die Teile gekauft, und zwar zu dem korrigierten Preis. Außerdem hab' ich den Namen des Ladens hier mit keiner Silbe erwähnt...

Olaf19 AH966 „@indronil: Kunden wie mich, hm? Scheinst mich ja gut zu kennen. Dein...“
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Hi Andreas,

> Das Angebot in einem Onlineshop ist unverbindlich. Für einen Vertrag hätt's ein verbindliches Angebot gebraucht.
> Das habe ich quasi abgegeben (Kaufangebot).


Genau! Was die meisten Menschen nicht wissen: Nicht der Händler ist es, der dem Kunden ein "Angebot" macht (auch wenn es umgangssprachlich so bezeichnet wird), sondern der Kunde macht dem Händler ein Angebot, indem er z.B. im Supermarkt die Ware aufs Laufband legt oder wie in deinem Fall übers Internet bestellt.

Preisinformationen von Webshops sind, genau so wie Werbeplakate von Supermärkten mit Produkten und Preisen, im handelsrechtlichen Sinne keine Angebote, sondern lediglich "Einladungen zum Angebot". Sie sind tatsächlich unverbindlich, da sie sich an die Allgemeinheit richten und nicht individuell an einen bestimmten Kunden.

> Mit der manuellen Annahme des Kaufangebotes durch den Verkäufer kommt ein Vertrag zustande,
> eine automatisch generierte EMail zählt dabei nicht. Insofern war die Vorgehensweise des Verkäufers korrekt


Hmmm, jetzt habe ich wieder was dazu gelernt. Ich hätte eher darauf getippt, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist, vom Händler wegen des irrtümlich genannten Preises aber nachträglich angefochten werden konnte.

Aber im Grunde genommen leuchtet es ein, so wie du es schilderst. Eine automatisch generierte eMail kann deswegen nicht mit einer tatsächlich abgegebenen Willenserklärung auf eine Stufe gesetzt werden, weil die Technik immer mal verrückt spielen kann. Hinzu kommt, dass man eMails auch relativ leicht fälschen kann, sie gelten daher als nicht so "dokumentecht" wie z.B. Faxe.

Finde ich gut, dass du doch noch gekauft hast - auch der korrigierte Preis scheint ja immer noch sehr attraktiv zu sein.

Viel Spaß und hau' in die Saiten :-)

CU
Olaf