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Falsche Preise im Webshop?

AH966 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

Ich hab mir letzte Woche in einem Webshop Plektren bestellt (für die Nichtmusiker: kleine Plastikplättchen zum Gitarrespielen).
Ein Pack mit 72 Stück der Stärke 3.0 mm sollte 12,55 Eur brutto kosten. Ein Hammer-Preis, beim Händler vor Ort käme diese Menge auf ca. 72 Eur!
Also hab ich bestellt und bekam eine Bestell-Bestätigungs-Mail.
Einen Tag später ruft mich jemand aus dieser Firma an und sagt, es handele sich um einen Fehler im Shop. Der Preis würde nur für 24 Stück gelten. Verdutzt und überrascht wie ich war, änderte ich mündlich die Bestellung auf 24 Stück zu diesem Preis (immer noch etwas günstiger als vor Ort).
Ich könnte mir in den Hintern beissen, denn:
In den AGBs von denen steht nichts, daß Druckfehler oder Irrtümer in Bezug auf Preisen vorbehalten sind. Weiterhin kommt ein Vertrag durch die Annahme der Bestellung zustande. Die Annahme der Bestellung wird durch eine Mail bestätigt (war ja der Fall, dort stand auch noch der falsche Preis drin).

Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun?
Ich hab das Zeug noch nicht, müsste morgen kommen und zwar auf Rechnung, obwohl ich das 1. Mal dort bestellt hab.
Mich ärgerts, daß ich die Dinger nicht zu dem ursprüngl. Stückpreis bekomme (bzw. daß ich weniger für\'s Geld bekomme)! Hab ich da aber nicht ein Recht drauf?
Die Änderung der Menge wurde nur telefonisch besprochen...

AH966 Nachtrag zu: „Falsche Preise im Webshop?“
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@indronil:

Kunden wie mich, hm? Scheinst mich ja gut zu kennen.
Dein Rumgefrotzele bringt mich auch nicht weiter.
Falsches Land? Und in anderen Ländern ist's besser? Tja, es steht Dir frei, auszuwandern...

Ich bin mit Sicherheit kein schwieriger Kunde, bestelle seit Jahren sehr viel über's Internet und bin ganz zufrieden damit.

schon mal daran gedacht, der betreiber des shops das nicht zum spass macht, sonderen weil er davon leben muß??

Hätte er mir die Dinger zum ursprüngl. Preis gegeben oder wäre er mir preislich entgegengekommen, hätte er seinen Laden auch nicht gleich zumachen müssen.
Außerdem hab ich nicht damit gedroht, ihn auf Biegen un Brechen zu verklagen, sondern wollte nur mal wissen, wie die Lage ist und was ihr an meiner Stelle tun würdet.

Für die Leute, die's interessiert (und sich nicht mit Moralaposteleien aufhalten):
Ein Vertrag bestand nicht!
Das Angebot in einem Onlineshop ist unverbindlich. Für einen Vertrag hätt's ein verbindliches Angebot gebraucht. Das habe ich quasi abgegeben (Kaufangebot). Mit der manuellen Annahme des Kaufangebotes durch den Verkäufer kommt ein Vertrag zustande, eine automatisch generierte EMail zählt dabei nicht. Insofern war die Vorgehensweise des Verkäufers korrekt (wie die Preise da rein kamen ist allerdings 'ne andere Geschichte).

Und damit unser Indronil wieder ruhig schlafen kann:
Ich hab die Teile gekauft, und zwar zu dem korrigierten Preis. Außerdem hab' ich den Namen des Ladens hier mit keiner Silbe erwähnt...