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Falsche Preise im Webshop?

AH966 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

Ich hab mir letzte Woche in einem Webshop Plektren bestellt (für die Nichtmusiker: kleine Plastikplättchen zum Gitarrespielen).
Ein Pack mit 72 Stück der Stärke 3.0 mm sollte 12,55 Eur brutto kosten. Ein Hammer-Preis, beim Händler vor Ort käme diese Menge auf ca. 72 Eur!
Also hab ich bestellt und bekam eine Bestell-Bestätigungs-Mail.
Einen Tag später ruft mich jemand aus dieser Firma an und sagt, es handele sich um einen Fehler im Shop. Der Preis würde nur für 24 Stück gelten. Verdutzt und überrascht wie ich war, änderte ich mündlich die Bestellung auf 24 Stück zu diesem Preis (immer noch etwas günstiger als vor Ort).
Ich könnte mir in den Hintern beissen, denn:
In den AGBs von denen steht nichts, daß Druckfehler oder Irrtümer in Bezug auf Preisen vorbehalten sind. Weiterhin kommt ein Vertrag durch die Annahme der Bestellung zustande. Die Annahme der Bestellung wird durch eine Mail bestätigt (war ja der Fall, dort stand auch noch der falsche Preis drin).

Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun?
Ich hab das Zeug noch nicht, müsste morgen kommen und zwar auf Rechnung, obwohl ich das 1. Mal dort bestellt hab.
Mich ärgerts, daß ich die Dinger nicht zu dem ursprüngl. Stückpreis bekomme (bzw. daß ich weniger für\'s Geld bekomme)! Hab ich da aber nicht ein Recht drauf?
Die Änderung der Menge wurde nur telefonisch besprochen...

Herman Munster AH966 „Falsche Preise im Webshop?“
Optionen

Du kannst auf dem Preis und die Liefermenge bestehen.

Nützen wird Dir das nichts.

In dem Sinne, daß Du den Händler nicht zur Einhaltung dieses allgemeinen Angebotes zwingen kannst. Wenn er Dir mit persönlichem Anschreiben jedoch den Preis und die Liefermenge ausdrücklich bestätigt hat, könnte die Sache schon etwas anders ausgehen. Da ein Händler aber i.a. völlig frei ist, mit wem er Geschäfte tätigen will oder nicht, kann er zu Deinen Konditionen immer noch wieder einen Rückzieher machen. Allerdings, ab welchem Stadium des Kaufvertragesabschlusses auch für den Händler mit dem (absichtlich oder unabsichtlich) falschen Preis der Zug abgefahren ist, kann ich Dir als rechtlicher Laie nicht sagem, eine Verbraucherzentrale bzw. gleich ein Rechtsklempner wird´s aber können.

Wenn sich ein Händler "gewohnheitsmäßig vertut" mit den Preisangaben, dann kann man ihn schon gerichtlich belangen ("unlauterer Wettbewerb" u dgl.), aber ihn dazu zu bringen, Dich im Lichte dieses Szenarios zu dem günstigen Preis bei hoher Liefermenge zu bewegen, das dürfte auch dann nicht einfach sein. Spricht auf jeden Fall nicht für die absolute Seriosität. Leider wimmelt es ja da draußen vor Händlern, die sich standardmäßig und dutzendweise irren. Unser alter Lebensmittel Supermarkt-Leiter hatte immer die fixe Idee, das Sonderangebots-Preisschild just akkurat auf das abgelaufene Haltbarkeitsdatum zu drucken, natürlich ein "Irrtum" - aber 200mal passiert...

Ein wirklich guter Händler wird sagen, "OK, Preis war ein Irrtum, aber Sie als Erstkunde, zumal Sie uns auf den Fehler aufmerksam gemacht haben, bekommen es dieses eine Mal zu dem Preis". Womit aber nicht angedeutet werden soll, daß einer, der es nicht macht, DESWEGEN unseriös ist! Alle müssen sich heute nach der Decke strecken, der Händler hat seine Waren schließlich auf gekauft zu einem gewissen Preis.