Hallo,
eine Bekannte von mir weiss, dass sie von ihrem Ex Freund ständig Anrufe erhält, nur kann sie das schlecht beweisen, sie kann ja kaum ihn bitten, ihr seine Verbindungsnachweise zu kopieren.
Allerdings weiss sie, dass er ISDN XXL hat, allerdings ein richtiges ISDN Telefon und damit auch die Telefonnummer unterdrückt.
Hat sie mit ebenfalls ISDN Anschluss eine Möglichkeit, seine Nummer zu fangen? Einmal, um zu beweisen, dass er es ist, und um sich selbst wirklich sicher zu sein, ob und dass er es überhaupt wirklich ist und kein anderer
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Hi nochmal,
klar, daß sich die Rechtsprechung anpasst. In dem von mir verlinkten Schreiben waren 2 andere Aspekte interessant, einmal, daß das BGH das auch technisch kaum mehr zu unterbindende Mithören aus der Strafandrohung "entlassen" hat, zum anderen, daß das Abfischen bzw. Mitschneiden von Kundengesprächen eben nicht unterbunden wird/wurde. Das Schreiben stammt aus dem Jare 2001.
Daß sich die von dir zitierten Gesetze bzw. deren Auslegung ändern, soweit ein Verstoß gegen dieselben überhaupt noch verfolgt werden - ganz zum Unmut der Datenschützer, die aus ihrer Sicht zu Recht auf der restriktiven Anwendung pochen - ist nix Neues.
Gruß
NANÜ
