Hallo,
eine Bekannte von mir weiss, dass sie von ihrem Ex Freund ständig Anrufe erhält, nur kann sie das schlecht beweisen, sie kann ja kaum ihn bitten, ihr seine Verbindungsnachweise zu kopieren.
Allerdings weiss sie, dass er ISDN XXL hat, allerdings ein richtiges ISDN Telefon und damit auch die Telefonnummer unterdrückt.
Hat sie mit ebenfalls ISDN Anschluss eine Möglichkeit, seine Nummer zu fangen? Einmal, um zu beweisen, dass er es ist, und um sich selbst wirklich sicher zu sein, ob und dass er es überhaupt wirklich ist und kein anderer
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Das Post- und Telekommunikationsgeheimnis ist ein Grundrecht. Das Abhören oder Mitschneiden von Telefonaten ist in Deutschland deshalb unter Strafandrohung verboten. Dazu Dr. Joachim Jacob, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz: "Jeder soll sicher sein, daß die Gespräche, die er führt, nicht abgehört und auch nicht aufgezeichnet werden. Wenn hinter dem Rücken des Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar.
Und deswegen kann das ohne Aufklärung und Zustimmung nicht passieren. Das hat mit der Frage der Empfindlichkeit des Einzelnen nichts zu tun. Sondern es ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis und danach hat sich die Verhaltensweise zu richten."
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgt. Danach wird das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Ob diese Aufzeichnung durch einen der beiden Gesprächspartner, oder durch einen Dritten erfolgt, ist dabei unerheblich.
D.H., der Gesprächspartner muss über die Aufzeichnung informiert werden _und_ sein Einverständnis geben. Ansonsten bist Du rechtlich auf ziemlich dünnem Eis unterwegs.
Das zitierte Urteil des BGH hab' ich auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs nicht gefunden, kann also nicht beurteilen, inwieweit die bisherige Rechtslage davon betroffen ist.
