Hallo,
eine Bekannte von mir weiss, dass sie von ihrem Ex Freund ständig Anrufe erhält, nur kann sie das schlecht beweisen, sie kann ja kaum ihn bitten, ihr seine Verbindungsnachweise zu kopieren.
Allerdings weiss sie, dass er ISDN XXL hat, allerdings ein richtiges ISDN Telefon und damit auch die Telefonnummer unterdrückt.
Hat sie mit ebenfalls ISDN Anschluss eine Möglichkeit, seine Nummer zu fangen? Einmal, um zu beweisen, dass er es ist, und um sich selbst wirklich sicher zu sein, ob und dass er es überhaupt wirklich ist und kein anderer
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StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger
    aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich
    macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort
    eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte
    nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem
    wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
