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Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?

basti0007 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mir im Dezember einen Brenner beim Media Markt gekauft. Nun habe ich 3 Monate später und nach immerhin über 25 DVD Rohlingen festgestellt, dass der Brenner ca. 70% der Rohlinge gecoasted hat - die DVDs schauen erst mal okay aus (ISO Struktur etc.) haben aber immer wieder fehlerhafte Sektoren. Ich habe 9 verschiedene Rohlingstypen von Billig- bis Markenware ausprobiert und sogar einen Rechner gekauft, weil ich dachte, vielleicht sei mein alter zu schwach - Ergebnis ist immer noch das gleiche. Die Rohlinge sind fast durchgehend irgendwo defekt. Indiskutabel für meine Backups, alle DVD Rohlinge sind quasi hinüber.

Nun meine Frage: Kann ich den Brenner beim Media Markt umtauschen? Am liebsten hätte ich ein anderes Modell bzw. eine andere Marke. Ich habe gehört, innerhalb von 3 Monaten sei "Kaufwandel" möglich, also Umtausch in ein andere Gerät z.B. durch Aufzahlung...

basti0007 Nachtrag zu: „Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?“
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Hier was passiert ist:

Ich hatte also einen defekten Brenner. Laut BGB habe ich 2 Jahre Anrecht auf Nachbesserung (Reperatur) ODER Ersatzlieferung (neue Fassung!).


heute hab ich versucht ihn umzutauschen: 2 Stunden habe ich gekämpft, geschimpft und über Rechtslagen debattiert, bis ich entnervt wieder heimgegangen bin.

Zuerst wurde ich 30 Minuten vollkommen ignoriert - das ist beim MM bei uns ja schon normal. Irgendwann hab ich dann mal massiv geschimpft, aber selbst der Filialleiter hat mich nur mal von der Ferne so beliebäugelt und einfach weitertelefoniert. (auf meine Frage, ob dass bei denen immer so lang dauerer meinte er später nur: "Manchmal.")

Irgendso eine muffige Ziege hat mich dann gefragt, was ich wolle und nur blöd gelacht, als ich gesagt habe, dass ich das Ding gegen eine andere Ware umtauschen wolle. Ich wurde dann an einen vergleichsweise kompetenten PC-Fachmann weiterverbunden (nachdem ich gewartet und gewartet habe und die Bedienung mich dort sonst schlicht ignorierte (und auf meine anderen Fragen auch erst nach mehrmaligem Nachfragen antwortete). der Fachman hat mein Problem gleich erkannt und akzeptierte und meinte, Umtausch sei kein Problem, aber so eine Summe müsse das der Filialleiter absegenen.

Und der schließlich weigerte sich, mir einen neune Brenner zu geben... egal ob den gleichen wieder, oder einen anderen gegen Aufpreis. Ich zeigte ihm alle meine Rechtsunterlagen und er meinte, dass das schon stimme.

Aber sein Markt bestünde darauf, den Brenner zuerst einzuschicken. Erst dann könne entschieden werden, ob ich eine Gutschrift bekomme oder nicht. Bei Reperatur kann das wohl schon mal ein 1/4 Jahr dauern (man sprach von Herbst 2004!!) und ich würde dann Info erhalten.

Ich hab danach ewig mit ihm diskutiert, dass ich nicht Monate ohne Brenner auskommen könne und dass ich das Zeug ja auch für meine Uni brauche usw und ich lieber jetzt einen neuen Brenner hätte.

Er meinte dann, bei anderen Waren sei das kein Problem, aber bei Toshiba müssen die zuerst einschicken, weil der Toshiba-Distributor dann entscheidet ob die Ware reperariert oder bezahlt wird.

Auch auf die Frage, dass ich als Kunde nach §439 BGB (n.F.) ein Anrecht auf [b]Ersatzlieferung[/b] habe meinte er nur, das stimme schon, aber er als Verkäufer hätte das Recht, diese Leistung abzulehnen (was meiner Meinung nach völliger Blödsinn ist - dann hätte ich zumindest mein Geld zurückkriegen müssen, aber ich bin kein Rechtsexperte).

Naja, da ich nun nicht Monate lang ohne Brenner auskommen kann, hab ich ihn zähneknirschend wieder mitgenommen.

Ich hab mich am Schluß nur noch beschwert und geschimpft, aber es half nichts.

Der Geschäftsführer meinte zum Schluß nur noch: "Tja, wir sitzen am längeren Hebel." - ich hätte wohl die Ware schon klauen müssen, um dran zu kommen. Nach 2 Stunden bin ich entnervt wieder heimgegangen.

Echt schade, ich hätte für 40 Euro mehr einen Top-Brenner mitgenommen.


Kennt sich jemand im Rechtssystem aus? Habe ich nicht ein Anrecht auf sofortige Ersatzlieferung?