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Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?

basti0007 / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe mir im Dezember einen Brenner beim Media Markt gekauft. Nun habe ich 3 Monate später und nach immerhin über 25 DVD Rohlingen festgestellt, dass der Brenner ca. 70% der Rohlinge gecoasted hat - die DVDs schauen erst mal okay aus (ISO Struktur etc.) haben aber immer wieder fehlerhafte Sektoren. Ich habe 9 verschiedene Rohlingstypen von Billig- bis Markenware ausprobiert und sogar einen Rechner gekauft, weil ich dachte, vielleicht sei mein alter zu schwach - Ergebnis ist immer noch das gleiche. Die Rohlinge sind fast durchgehend irgendwo defekt. Indiskutabel für meine Backups, alle DVD Rohlinge sind quasi hinüber.

Nun meine Frage: Kann ich den Brenner beim Media Markt umtauschen? Am liebsten hätte ich ein anderes Modell bzw. eine andere Marke. Ich habe gehört, innerhalb von 3 Monaten sei "Kaufwandel" möglich, also Umtausch in ein andere Gerät z.B. durch Aufzahlung...

schnaffke basti0007 „Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?“
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Hallo, der Gesetzgeber gibt dir eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der du einen Mangel des Produkts anzeigen kannst, sofern der Mangel schon beim Kauf vorhanden war (gesetzliche Gewährleistung §433 BGB ff). Innerhalb der ersten sechs Monate wird zugunsten des Käufers davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an bestand, danach ist der Käufer in der Beweispflicht. Da der Mangel bei dem Brenner (laut deiner Beschreibung) von Anfang an bestand, trifft dies auf dich zu. Allerdings mußt du dem Verkäufer eine Nachbesserung zubilligen. Führt die Nachbesserung zu keinem Erfolg, kannst du Wandel verlangen (also Umtausch gegen ein anderes Gerät) oder Minderung (Kaufpreisnachlass).
Dies hat nichts mit Garantie zu tun. Garantie ist herstellerabhängig und deckt Defekte ab, die erst nach einiger Zeit auftreten.
Versuchen solltest du es auf jeden Fall.
Mir ist allerdings schleierhaft, wieso du erst über 25 Rohlinge verbraten mußtest, um festzustellen, dass mit dem Brenner was nicht stimmt.
Na egal, in deinem Fall ist das Gesetz (aus meiner Sicht jedenfalls) auf deiner Seite.

basti0007 schnaffke „Hallo, der Gesetzgeber gibt dir eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der du...“
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Ich hab also nicht gleich Anrecht auf einen Umtausch? Würde mir gerne gleich einen neuen Brenner anschaffen - notfalls gegen Aufpreis.

Ich hab zunächst alle meine CDs archiviert (eben ~25 Stück) aber die DVDs nicht auf vollständige Funktion getestet. Ist mir dann leider erst nach der großen Archivierungsaktion aufgefallen.

schnaffke basti0007 „Ich hab also nicht gleich Anrecht auf einen Umtausch? Würde mir gerne gleich...“
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Doch. Du kannst wählen zwischen Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache ($439BGB). Hatte ich übersehen, aber ich bin kein Jurist, habe das BGB nur interssehalber mal danach durchstöbert. Also alles ohne Gewähr.
Ich denke schon, dass du den Brenner anstandslos getauscht kriegst, oder einen anderen vergleichbaren Brenner.
Beschreibe das Problem genauso, wie du es hier beschrieben hast, nämlich verständlich und sachlich, danns klappts auch mit dem Umtausch...:-))

basti0007 schnaffke „Doch. Du kannst wählen zwischen Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien...“
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Ich hab jetzt gelesen:

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§ 437 BGB n..F. - Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, unter den Voraussetzungen

[...]

2. der §§ 440, 323, 326 Abs. 1 Satz 3 von dem Vertrag zurücktreten oder des § 441 den Kaufpreis mindern und

3. der §§ 440, 280, 281, 283, 311a Schadensersatz oder des § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
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Zu Punkt 2:
Könnte ich bei Mängeln also auch den Kauf rückgängig machen? Und das satte 2 Jahre lang? (sprich Geld zurück)?

Zu Punkt 3:
Könnte ich die verbrannten Rohlinge eigentlich geltend machen, wenn nachgewiesen wäre, dass der Brenner nicht ordentlich brennt (nur aus Interesse, würd ich eh nicht versuchen)?

basti0007 Nachtrag zu: „Ich hab jetzt gelesen: --- 437 BGB n..F. - Ansprüche und Rechte des Käufers...“
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hab sie gefunden, hier mal für alle:


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c. Rechtsfolgen von Sach- und Rechtsmangel: [...]

aa. Nacherfüllung: Der Käufer kann gem. § 439 BGB n.F. Nacherfüllung verlangen. D.h. die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Er hat also ein Wahlrecht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 BGB n.F. für den Verkäufer unzumutbar wäre. Unzumutbarkeit liegt (vereinfacht!) vor, wenn bei einer Nacherfüllung unverhältnismäßige Kosten für den Verkäufer entstehen würden. Ist die Nacherfüllung für den Verkäufer unzumutbar, so stehen dem Käufer die übrigen Rechte zu (siehe nachfolgende Ausführungen).


bb. Rücktritt: Weiterhin kann der Käufer nach einer Fristsetzung und erfolglosem Fristablauf den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, nach den Regeln des § 323 BGB n.F. (direkter Verweis des § 437 Nr. 2 BGB n.F. hierauf).

[...]

ee. Fristsetzung immer erforderlich? Der Käufer ist gem. § 440 BGB n.F. aber lediglich bei behebbaren Mängeln zur Fristsetzung und zum Abwarten des Fristablaufs verpflichtet, bevor er Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangt. Keiner Fristsetzung bedarf es hingegen, wenn die Mängel an der Kaufsache nicht behebbar sind.

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Wie ist das eigentlich? Kann ich, wenn ich jetzt einen neuen Brenner nehme, ebenfalls eine Fristsetzung verlangen und wenn der auch nicht ginge einen Kaufrücktritt?

Emily22 basti0007 „Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?“
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Hier habe ich vor einiger Zeit einen interessanten Artikel zum Thema Garantie / Gewährleistung entdeckt

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

BLASTAAR basti0007 „Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?“
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Hast du es mal mit einer anderen Brennersoftware versucht
denn nicht jede Software eignet sich zum Brennen von Daten-CDs


Mfg BLASTAAR
basti0007 BLASTAAR „ Hast du es mal mit einer anderen Brennersoftware versucht denn nicht jede...“
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Habe es mit Nero und InstantCD/DVD versucht. Das sind die einzigen beiden Programme, die für den Brenner (Toshiba SD-R5112) überhaupt zertifiziert sind (alle anderen Programme brennen nur 1x). Trotzdem: 70% aller Rohlinge gecoasted. Marken- wie Nonameware!

Plane mir jetzt einen LG anzuschaffen.

basti0007 Nachtrag zu: „Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?“
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Hier was passiert ist:

Ich hatte also einen defekten Brenner. Laut BGB habe ich 2 Jahre Anrecht auf Nachbesserung (Reperatur) ODER Ersatzlieferung (neue Fassung!).


heute hab ich versucht ihn umzutauschen: 2 Stunden habe ich gekämpft, geschimpft und über Rechtslagen debattiert, bis ich entnervt wieder heimgegangen bin.

Zuerst wurde ich 30 Minuten vollkommen ignoriert - das ist beim MM bei uns ja schon normal. Irgendwann hab ich dann mal massiv geschimpft, aber selbst der Filialleiter hat mich nur mal von der Ferne so beliebäugelt und einfach weitertelefoniert. (auf meine Frage, ob dass bei denen immer so lang dauerer meinte er später nur: "Manchmal.")

Irgendso eine muffige Ziege hat mich dann gefragt, was ich wolle und nur blöd gelacht, als ich gesagt habe, dass ich das Ding gegen eine andere Ware umtauschen wolle. Ich wurde dann an einen vergleichsweise kompetenten PC-Fachmann weiterverbunden (nachdem ich gewartet und gewartet habe und die Bedienung mich dort sonst schlicht ignorierte (und auf meine anderen Fragen auch erst nach mehrmaligem Nachfragen antwortete). der Fachman hat mein Problem gleich erkannt und akzeptierte und meinte, Umtausch sei kein Problem, aber so eine Summe müsse das der Filialleiter absegenen.

Und der schließlich weigerte sich, mir einen neune Brenner zu geben... egal ob den gleichen wieder, oder einen anderen gegen Aufpreis. Ich zeigte ihm alle meine Rechtsunterlagen und er meinte, dass das schon stimme.

Aber sein Markt bestünde darauf, den Brenner zuerst einzuschicken. Erst dann könne entschieden werden, ob ich eine Gutschrift bekomme oder nicht. Bei Reperatur kann das wohl schon mal ein 1/4 Jahr dauern (man sprach von Herbst 2004!!) und ich würde dann Info erhalten.

Ich hab danach ewig mit ihm diskutiert, dass ich nicht Monate ohne Brenner auskommen könne und dass ich das Zeug ja auch für meine Uni brauche usw und ich lieber jetzt einen neuen Brenner hätte.

Er meinte dann, bei anderen Waren sei das kein Problem, aber bei Toshiba müssen die zuerst einschicken, weil der Toshiba-Distributor dann entscheidet ob die Ware reperariert oder bezahlt wird.

Auch auf die Frage, dass ich als Kunde nach §439 BGB (n.F.) ein Anrecht auf [b]Ersatzlieferung[/b] habe meinte er nur, das stimme schon, aber er als Verkäufer hätte das Recht, diese Leistung abzulehnen (was meiner Meinung nach völliger Blödsinn ist - dann hätte ich zumindest mein Geld zurückkriegen müssen, aber ich bin kein Rechtsexperte).

Naja, da ich nun nicht Monate lang ohne Brenner auskommen kann, hab ich ihn zähneknirschend wieder mitgenommen.

Ich hab mich am Schluß nur noch beschwert und geschimpft, aber es half nichts.

Der Geschäftsführer meinte zum Schluß nur noch: "Tja, wir sitzen am längeren Hebel." - ich hätte wohl die Ware schon klauen müssen, um dran zu kommen. Nach 2 Stunden bin ich entnervt wieder heimgegangen.

Echt schade, ich hätte für 40 Euro mehr einen Top-Brenner mitgenommen.


Kennt sich jemand im Rechtssystem aus? Habe ich nicht ein Anrecht auf sofortige Ersatzlieferung?

Looper basti0007 „Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?“
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Hi

wenn Du Rechtschutzversichert bist, kannst Du ja mit Deinem Anwalt sprechen. Ansonsten würde ich mal bei einer Verbraucherzentrale anfragen. Die müssten eigentlich die Ahnung schlecht hin haben. Außerdem ist der Verein groß und kann somit Druck machen.
Das der Filialleiter das Recht hat Dein Recht abzulehnen ist mir auch neu. Wahrscheinlich ist das nur ein Spruch, um anungslosen, hilflosen und schüchtenen Kunden abzuwimmeln. Und das die am längeren Hebel sitzen liegt daran, daß das Unternehmen recht groß ist. Ist aber kein Grund den Kunden für dumm zu verkaufen.

Grüße ... Looper ...