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Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?

basti0007 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mir im Dezember einen Brenner beim Media Markt gekauft. Nun habe ich 3 Monate später und nach immerhin über 25 DVD Rohlingen festgestellt, dass der Brenner ca. 70% der Rohlinge gecoasted hat - die DVDs schauen erst mal okay aus (ISO Struktur etc.) haben aber immer wieder fehlerhafte Sektoren. Ich habe 9 verschiedene Rohlingstypen von Billig- bis Markenware ausprobiert und sogar einen Rechner gekauft, weil ich dachte, vielleicht sei mein alter zu schwach - Ergebnis ist immer noch das gleiche. Die Rohlinge sind fast durchgehend irgendwo defekt. Indiskutabel für meine Backups, alle DVD Rohlinge sind quasi hinüber.

Nun meine Frage: Kann ich den Brenner beim Media Markt umtauschen? Am liebsten hätte ich ein anderes Modell bzw. eine andere Marke. Ich habe gehört, innerhalb von 3 Monaten sei "Kaufwandel" möglich, also Umtausch in ein andere Gerät z.B. durch Aufzahlung...

schnaffke basti0007 „Umtausch nach 3 Monaten möglich wenn Gerät defekt?“
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Hallo, der Gesetzgeber gibt dir eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der du einen Mangel des Produkts anzeigen kannst, sofern der Mangel schon beim Kauf vorhanden war (gesetzliche Gewährleistung §433 BGB ff). Innerhalb der ersten sechs Monate wird zugunsten des Käufers davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an bestand, danach ist der Käufer in der Beweispflicht. Da der Mangel bei dem Brenner (laut deiner Beschreibung) von Anfang an bestand, trifft dies auf dich zu. Allerdings mußt du dem Verkäufer eine Nachbesserung zubilligen. Führt die Nachbesserung zu keinem Erfolg, kannst du Wandel verlangen (also Umtausch gegen ein anderes Gerät) oder Minderung (Kaufpreisnachlass).
Dies hat nichts mit Garantie zu tun. Garantie ist herstellerabhängig und deckt Defekte ab, die erst nach einiger Zeit auftreten.
Versuchen solltest du es auf jeden Fall.
Mir ist allerdings schleierhaft, wieso du erst über 25 Rohlinge verbraten mußtest, um festzustellen, dass mit dem Brenner was nicht stimmt.
Na egal, in deinem Fall ist das Gesetz (aus meiner Sicht jedenfalls) auf deiner Seite.