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Registrierzwang zum 2.

Markus Klümper / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Da in dem unteren Posting etwas vom Thema abgewichen wurde, möchte ich nunmal meinen Senf dazu geben. Ich finde es etwas undankbar, sich etwas wirklich Wertvolles schenken zu lassen und dann Theater zu machen, wenn der Schenkende eine kleine Gegenleistung erwartet. Im Falle von NetObject ist es so, daß ich dieses Programm gewerblich nutze und wirklich gerne damit arbeite. Da dieses Programm vor ein paar Jahren richtig Teuer war, und vom Funktionsumfang auch sehr anspruchsvollen Aufgaben gerecht wird, betrachte ich die Gratis-Vollversion als feinen Zug. Das die Hersteller und Distributoren die Adressdaten haben möchten, um dem Nutzer z.B. die aktuelle Version der Software oder andere interessante Produkte anzubieten, finde ich völlig legitim. Außerdem habe ich zur Registrierung gerade mal zwei Minuten gebraucht. Was die Rechtslage betrifft: Laut Fachjournalisten ist es auch für gekaufte Software völlig legal, eine Zwangsregistrierung zu verlangen. Den Firmen bleibt eben selbst überlassen, wem sie erlauben, eine Kopie der Software zu nutzen (nix anderes kauft man, nur das Nutzungsrecht an einer Kopie der Software!!!). Ohnehin handelt es sich bei den zwangregistrierten Zeitungsbeigaben i.d.r. um wirklich interessante Software, die einen hohen Nutzwert haben. Spam-Probleme habe ich übrigens keine. Jedenfalls nicht mit der Werbung solcher Firmen. Ich wüßte nur mal gerne, wer den Spammern ständig erzählt, ich hätte einen viel zu kurzen... ;-))

Registrierzwang zum 2. Olaf19
michel9 Markus Klümper „Registrierzwang zum 2.“
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moin,
was mich betrifft: mir ging es in meinem Posting nicht um irgendeine Software sondern um das Procedere an sich. Ich habe ca. 2 Wochen nach meiner "Bösen" Mail an den Verlag eine Antwort bekommen, in dieser Mail bedauert man meinen Ärger und weist noch einmal darauf hin das die Software XXX (es handelte sich jedoch um eine völlig andere) auf Seite XX eindeutig beschrieben wurde und das dort auch der Registrierungshinweis stünde. Meine Frage war aber völlig andersgestellt, nämlich: warum nicht schon auf der Titelseite ein Deutlicher Hinweis gegeben werden kann...und die SW die ich meinte(nämlich NOF) wurde an ganz anderer Stelle im Heft beschrieben(ohne Reg.-Hinweis...).
Genau diese Frage habe ich dann der Redaktion noch einmal gestellt - bis heute keine Antwort. Das sagt alles.
Ich möchte noch sagen das es sich bei der hier zitierten Redaktion nicht um "Computer Bild" handelt. Merkwürdigerweise haben die in einer ihrer letzten Ausgaben zu diesem Thema Stellung bezogen. Offenbar gibt es immer mehr Leser die sich diese Praxis nicht gefallen lassen-gut so. Zumindest CB will in Zukunft auf dem Titel auf einen evtl. Registrierungszwang hinweisen. das wäre ja schonmal was.

gruß michel9

Urban Legendz zum 47. Olaf19