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Registrierzwang zum 2.

Markus Klümper / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Da in dem unteren Posting etwas vom Thema abgewichen wurde, möchte ich nunmal meinen Senf dazu geben. Ich finde es etwas undankbar, sich etwas wirklich Wertvolles schenken zu lassen und dann Theater zu machen, wenn der Schenkende eine kleine Gegenleistung erwartet. Im Falle von NetObject ist es so, daß ich dieses Programm gewerblich nutze und wirklich gerne damit arbeite. Da dieses Programm vor ein paar Jahren richtig Teuer war, und vom Funktionsumfang auch sehr anspruchsvollen Aufgaben gerecht wird, betrachte ich die Gratis-Vollversion als feinen Zug. Das die Hersteller und Distributoren die Adressdaten haben möchten, um dem Nutzer z.B. die aktuelle Version der Software oder andere interessante Produkte anzubieten, finde ich völlig legitim. Außerdem habe ich zur Registrierung gerade mal zwei Minuten gebraucht. Was die Rechtslage betrifft: Laut Fachjournalisten ist es auch für gekaufte Software völlig legal, eine Zwangsregistrierung zu verlangen. Den Firmen bleibt eben selbst überlassen, wem sie erlauben, eine Kopie der Software zu nutzen (nix anderes kauft man, nur das Nutzungsrecht an einer Kopie der Software!!!). Ohnehin handelt es sich bei den zwangregistrierten Zeitungsbeigaben i.d.r. um wirklich interessante Software, die einen hohen Nutzwert haben. Spam-Probleme habe ich übrigens keine. Jedenfalls nicht mit der Werbung solcher Firmen. Ich wüßte nur mal gerne, wer den Spammern ständig erzählt, ich hätte einen viel zu kurzen... ;-))

Registrierzwang zum 2. Olaf19
gelöscht_84526 Markus Klümper „Registrierzwang zum 2.“
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"Vielleicht weil der Hersteller die Kontrolle darüber bewahren möchte, wer seine Softwareprodukte einsetzt.

Hallo Markus!

Stell dir mal vor, jeder Buchhändler müsste von jedem Kunden, der bei ihm ein Buch kauft, erst die persönlichen Daten erfragen und diese an den entsprechenden Verlag oder an den Autoren des Buches weitersenden, damit der Autor bzw. der Verleger des Buches "die Kontrolle" darüber hat, wer welches Buch liest. Würdest du dann noch ein Buch kaufen?

Ich denke, wenn ich etwas kaufe, dann gehört es mir. Und ich kann damit machen, was ich will, solange es legal ist. Und das sollte auch ohne die Kontrolle des Urhebers (der Software, des Buches usw.) funktionieren.

Deswegen gebe ich bei solchen Sachen, bei denen jemand meine persönlichen Daten haben möchte oder wo man sich einen Freischaltcode zusenden lassen muss, immer eine Wegwerf-Mailadresse an. Dazu benutze ich entweder den Dienst von Spamgourmet (www.spamgourmet.com) oder von www.sofort-mail.de, welcher mir persönlich besser gefällt, da man dort nicht einmal eine Mailadresse angeben muss, zu welcher die erwünschten Mails in einer bestimmten Anzahl weitergeschickt werden. Aber das ist wohl Ansichtssache....

Gruß
Urban Legendz zum 47. Olaf19