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Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie

protti2 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

also es sieht folgendermaßen aus:

Ich habe ein Notebook einer großen Computerdiscount Kette. Das Gerät wurde im Juni gekauft und geht nun in die dritte Reparatur.

Dem Kundenservice habe ich nun informiert, dass ich entweder das Gerät tauschen will oder noch lieber den Kaufpreis zurück erstattet bekommen möchte.

Der Kundenservice hat nun zwei Optionen vorgeschlagen. Erstens ich erhalte den Kaupreis abzüglich Nutzungspauschale ab. Denke dass dieser sich folgendermaßen errrechnet. 7 Monate Nutzung bei 24 Monaten Garantie, heißt dass ich 7/24 des Kaufpreises zurück erhalte. Das heißt bei meinen Kaufpreis von 799¤ erhalte ich 666¤ zurück.

Die zweite Option ist die, dass ich ausgehend von diesem Betrag drauf zahle und ein technisch neueres Modell erhalte, da mein Notebook nicht mehr auf Lager ist.

Mich würde interessieren, ob dieser Abschlag bei der Rückerstattung rechtlich Ok ist. Die Garantie läuft ja nun noch 1,5 Jahre.

protti2 Indronil Ghosh „das ist ein sehr faires angebot! nimm es an und bau dir einen geilen PC, oder...“
Optionen

Hmm, sehe das in gewisser Form ja durchaus genau so wie ihr. Nur sehe ich es nicht richtig, dass zwei Jahre Garantie rein rechtlich nicht auch zwei Jahre Kaufpreisrückerstattung bedeutet, zumindest so lang das Kritierium, dass das Ding 3x erfolglos in Reparatur war.

Ich stör mich irgendwie an dem Punkt, dass innerhalb einer Garantiezeit plötzlich nur noch Teilkosten zurück erstattet werden...

Andererseits sollte ich froh sein, die Mühle loszukriegen und mir dann bei Zeiten ein gescheites Teil zu kaufen. Gerade jetzt wo die Preise so purzeln. Wo wir schon dabei sind hätt jemand ein gutes Angebot für NBs bis 1000¤, bzw. macht das überhaupt Sinn oder sollt ich auf billige Celerons warten???

Wichtiger wär mir aber erst einmal die rechtliche Frage (s.o.).