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Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie

protti2 / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

also es sieht folgendermaßen aus:

Ich habe ein Notebook einer großen Computerdiscount Kette. Das Gerät wurde im Juni gekauft und geht nun in die dritte Reparatur.

Dem Kundenservice habe ich nun informiert, dass ich entweder das Gerät tauschen will oder noch lieber den Kaufpreis zurück erstattet bekommen möchte.

Der Kundenservice hat nun zwei Optionen vorgeschlagen. Erstens ich erhalte den Kaupreis abzüglich Nutzungspauschale ab. Denke dass dieser sich folgendermaßen errrechnet. 7 Monate Nutzung bei 24 Monaten Garantie, heißt dass ich 7/24 des Kaufpreises zurück erhalte. Das heißt bei meinen Kaufpreis von 799¤ erhalte ich 666¤ zurück.

Die zweite Option ist die, dass ich ausgehend von diesem Betrag drauf zahle und ein technisch neueres Modell erhalte, da mein Notebook nicht mehr auf Lager ist.

Mich würde interessieren, ob dieser Abschlag bei der Rückerstattung rechtlich Ok ist. Die Garantie läuft ja nun noch 1,5 Jahre.

gelöscht_15325 protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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Ich find's schon okay, immerhin ist das Gerät ja schon gebraucht. Sonst könntest du die gleiche Nummer auch nach 23/24 der Garantie durchziehen und es gegen ein neues ersetzt bekommen, bzw. durch den entsprechenden Betrag.

protti2 gelöscht_15325 „Ich find s schon okay, immerhin ist das Gerät ja schon gebraucht. Sonst...“
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Ziehe hier jetzt ebenfalls mal einen Schlussstrich unter die Sache. Hab das Angebot angenommen und das Ding wurde gestern abgeholt. Im Usenet wurd ich auch auf diesen Artikel verwiesen:

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt
>| vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so
>| sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen
>| zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

Der letzte Teil kann auf mich bezogen werden und bedeutet schließlich und endlich, ich habe meinen gezogenen Nutzen (7 Monate) an Vobis in Form eines Abschlags heraus zu geben.

Das Gerät war zwar nun dreimal defekt. Von einem Dauerdefekt kann man aber trotdem nicht sprechen. Sechs Wochen war es in Reparatur. Die werden natürlich nicht als Nutzungszeit angerechnet. Bleiben also immer noch knapp sechs Monate, die das Ding nunmal ohne zu murren lief.

Aber dank euch für eure Hilfe.

Philip

Indronil Ghosh protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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das ist ein sehr faires angebot! nimm es an und bau dir einen geilen PC, oder kaufe dir eine marken notebook, eines renomierten hersteller...am besten bei deinem local dealer, der jeden tag seine kohle damit verdienen muß um zu überleben, nich angestellt ist in einem großen anonymen markt, der dich für blöd hält oder die worte fachmarkt und discounter nicht auseinanderhalten kann, bzw. fälschlicherweise zusammen nutz...

protti2 Indronil Ghosh „das ist ein sehr faires angebot! nimm es an und bau dir einen geilen PC, oder...“
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Hmm, sehe das in gewisser Form ja durchaus genau so wie ihr. Nur sehe ich es nicht richtig, dass zwei Jahre Garantie rein rechtlich nicht auch zwei Jahre Kaufpreisrückerstattung bedeutet, zumindest so lang das Kritierium, dass das Ding 3x erfolglos in Reparatur war.

Ich stör mich irgendwie an dem Punkt, dass innerhalb einer Garantiezeit plötzlich nur noch Teilkosten zurück erstattet werden...

Andererseits sollte ich froh sein, die Mühle loszukriegen und mir dann bei Zeiten ein gescheites Teil zu kaufen. Gerade jetzt wo die Preise so purzeln. Wo wir schon dabei sind hätt jemand ein gutes Angebot für NBs bis 1000¤, bzw. macht das überhaupt Sinn oder sollt ich auf billige Celerons warten???

Wichtiger wär mir aber erst einmal die rechtliche Frage (s.o.).

Indronil Ghosh protti2 „Hmm, sehe das in gewisser Form ja durchaus genau so wie ihr. Nur sehe ich es...“
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du konntest ja, 7 monate oder etwas weniger das NB im vollen umfang nutzen.... desweitern sei froh, das sie das angebot machen, meistens ist ein langwidriger sterit von nöten, bis da zu einem ergebniss kommt was vertretbar ist- meine erfahrung aus anderen foren o ich passiv mitlese...

schnaffke protti2 „Hmm, sehe das in gewisser Form ja durchaus genau so wie ihr. Nur sehe ich es...“
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Hallo, es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung. Garantie ist abhängig vom Hersteller und bezieht sich auf Defekte (Mängel), die innerhalb des Garantiezeitraums auftreten. Wie lange die Garantiezeit ist, kann der Hersteller festlegen, ebenso, wie bei einem aufgetretenen Mangel innerhalb der Garantiezeit zu verfahren ist.

Die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB geregelt (§433ff), und bezieht sich auf Mängel, die beim Kauf vorhanden waren. Früher betrug die Zeit, innerhalb der der Kunde reklamieren mußte, ein halbes Jahr. Heute hat der Kunde zwei Jahre Zeit, den Mangel anzuzeigen. Das wird oft und gerne mit Garantie verwechselt. Genau genommen gibt es den Begriff Gewährleistung so gar nicht, es handelt sich um die "Verjährung von Mängelansprüchen" (§438 BGB).
Allerdings ist es so, dass, wenn der Kunde innerhalb eines halben Jahres den Mangel anzeigt, geht man davon aus, das dieser von Anfang an bestand (der Verkäufer ist in diesem Fall beweispflichtig, muß also nachweisen, dass kein Mangel vorlag, wenn er da raus will). Nach einem halben Jahr wird der Käufer beweispflichtig, d.h. er muß nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand, um die ges. Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
Es ist einfach nicht so, dass es in Deutschland neuerdings auf alles 2 Jahre Garantie gibt, das wird immer mit der ges. Gewährleistung verwechselt. Garantie ist reine Kulanz eines Herstellers.
Konkret zu deinem Fall: Ich würde das Angebot annehmen. Du könntest dich zwar auf die Hinterbeine stellen, und mit Wandlung/Minderung kommen, aber einen Rechtsstreit sind die 133 Euro nicht wert.
Meine persönliche Meinung.

neanderix Indronil Ghosh „das ist ein sehr faires angebot! nimm es an und bau dir einen geilen PC, oder...“
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Sorry, Indronil, ich sehe nicht, was an diesem Angebot so fair sein soll. Das Notebook ist praktisch dauerdefekt, im Griff haben sie den Fehler nicht.
Und Als Kunde habe ich nunmal einen Anspruch auf ein fehlerfreies Geraet, da beisst die Maus keinen Faden von ab.

Wenn das nicht moeglich ist, habe ich eben Anspruch auf gleichwertigen Ersatz oder auf Rueckerstattung des *vollen* Kaufpreises, ohne Wenn und Aber.

Volker

Indronil Ghosh neanderix „Sorry, Indronil, ich sehe nicht, was an diesem Angebot so fair sein soll. Das...“
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intersannte vermutung, woher weißt du das das gerät dauerdefekt ist, ist der thread von dir oder ist das ein zweitnick? so ganz einfach ist die lage nicht. dafür fehlen einfach zuvile angangebn, des users.

schlussendlich möchte ich einen schlußstrich ziehen für mich persönllich, unter so vile geistigen dünnpfiff, oder das einander reihen von wörter und interpreatationen von gesetzen die man nicht verstanden hat. daher werde ich nicht mehr hier lesen oder antworten.

Astri protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Hersteller/Händler bis zu drei Versuche haben, dass Gerät zu reparieren (Nachbesserung). Wenn die das nicht gebacken bekommen, und sei es bis vier Wochen vor Ablauf der Garantie,Kohle zurück (Wandlung), aber vollständig -ohne Abzug!
Würde sich wahrscheinlich lohnen, mal jemanden zu fragen, der sich etwas besser mit Verbraucherrecht auskennt.

Viel Glück

robys-notebook-hilfe.de protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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Ich schließe mich dem Komentar von Astri vom 26.01.2004 an meine Erfahrungen waren bis jetzt so wie beschrieben!!

Gruß an alle
roby

bollerman protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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Dieses freundliche und faire Angebot würde ich ohne Zögern direkt annehmen.

AST protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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Hallo,
wir hatten auch das Problem das ein Notebook von L*** nicht richtig ging, es war auch 3 mal in der Rep. Wer diese Spiel schon mal mitgemacht hat, wird sich hier hüten von 7 Monaten Nutzung zu sprechen. L*** hat dann nach ein wenig Druck das Ding zurück genommen und den kompletten Preis erstattet. Vieleicht stehe ich hier mit meiner Meinung alleine, aber wenn ich ein Gerät kaufe, gehe ich erstmal davon aus das ich es nutzen kann, wenn ich es nach 3 Versuchen immer noch nicht so nutzen kann wie ich das möchte, muss sich der Hersteller schon noch mal etwas mehr überlegen. Übrigens, hatten wir das Glück, oder auch Pech, das alles in den ersten 6 Monaten lief, und wir die Wandlung kurz vor Ablauf der 6 Monats Frist über die Buhne gebracht haben.
alex

charlie62 protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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7 Monate Nutzung bei 24 Monaten Garantie, heißt dass ich 7/24 des Kaufpreises zurück erhalte. Das heißt bei meinen Kaufpreis von 799¤ erhalte ich 666¤ zurück.

Nein. Das heisst, dass du 17/24 des Kaufpreises zurückerhältst und das sind auch nicht 666,00 Euro sondern nur 566,00 Euro.

Bei der Berechnung des Nutzungsersatzes muss man richtigerweise von der voraussichtlichen "Lebenserwartung" eines Gerätes ausgehen. Diese beträgt bei einem privaten Anwender sicherlich einiges mehr als 24 Monate (sogar laut amtlicher AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für Notebooks 36 Monate.
Astri protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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Mal vorausgesetzt, dass die von Schnaffke gemachten Ausführungen zur Rechtslage stimmen (klingt zumindest logisch), würde es doch in diesem Falle bedeuten, dass das NB innerhalb der Garantiezeit bereits mehrfach defekt war. Daraus resultierend würde ich als Käufer auch gestärkt beim Händler auftreten und einfach Dampf machen und so versuchen, möglichst viel rauszuholen. Allzu früh dankend das Angebot annehmen, wäre für mein Rechtsgefühl nicht richtig. Für ein gepflegtes Gespräch im Geschäft reicht die Rechtsposition allemal aus.

Ob es sich tatsächlich lohnt, damit wirklich vors Gericht zu ziehen, ist natürlich zweifelhaft. Diese Einstellung braucht man gegenüber dem Verkäufer natürlich nicht zu zeigen. Da würde ich in einem nicht zu Ende gesprochenen Halbsatz einfach mal bluffen :-))

Sirene protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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das Ding ist eben, daß das nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gilt! Und das ist hier eben nicht gegeben, denn das Gerät wurde im Juni gekauft. Fakt ist, daß nun der Käufer beweisen muß, das der Fehler schon VOR dem kauf vorhanden war. Und das geht nur mit Gutachten (vom Käufer zu bezahlen) oder aber von der Werkstatt, an die man das Gerät einschickt. Wenn nun aber dabei rauskommt, daß der Fehler eben nicht bereits vor dem Kauf vorhanden war (Fehler, die nach dem Kauf aufgetreten sind, zählen nicht), dann zahlst Du als Käufer den Kostenvoranschlag für die Reparatur (auch gut und gerne mehrere hundert Euro) oder eben die Repapratur SELBST. Das ist die Rechtslage und über die sollte man schon informiert sein, bevor man hier seine persönliche Einschätzung zum Thema von sich gibt, gell, Pullmoll?
Meiner Meinung nach ist das ein sehr gutes Angebot, das ich auf jeden Fall annehmen würde.

torritt protti2 „Abschlag bei Rückerstattung innerhalb der Garantie“
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Ich kenne jemanden, der bei einem großen Lebensmitteldiscounter ( ja, der mit den blauen Lastern) vor fast 2 Jahren ein Notebook gekauft hat.Er wäre froh gwesen, wenn ihm der zufällig anwesende Bezirksleiter für sein defektes Notebook ein kulantes Verrechnungsangebot gemacht hätte.Leider musste er akzeptieren, das das Teil eingeschickt wird und er nun 4 - 6 Wochen auf die Reperatur warten darf, die Diagnosekosten eines Computerfachmarktes wird auch nicht erstattet.
So kann es auch gehen.