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Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?

Camino / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

im Sommer hab ich einen Marken-Artikel bei ebay gekauft. In der Beschreibung war die Rede von "starken Gebrauchsspuren". Da der Hersteller jedoch 25 Jahre Garantie verspricht, hab ich den Artikel trotzdem gekauft. Um die "Gebrauchspuren" reparieren zu lassen, habe ich mich an einen Händler vor Ort gewandt, der das Teil dann zum Hersteller in die USA schickte. Heute (nach ca. 3 Monaten) erfahre ich telefonisch, dass der Artikel eine Fälschung ist und die Reparatur dann logischerweise nicht erfolgt.
Bei ebay ist die genaue Artikel-Beschreibung leider nicht mehr abrufbar. Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Kann ich mein Geld vom Verkäufer zurück verlangen? Der Verkäufer ist kein Händler.
Komischerweise wird mir der Artikel in der nächsten Woche wieder ausgehändigt. Ich dachte immer Plagiate müßten vernichtet werden.

Danke für alle Antworten.

Gruß

Geringer Wert Kolti
bollerman Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
Optionen

hi @camino,
dieser geschilderte Extremfall braucht ja nicht unbedingt einzutreten, vielleicht wird die Sache auch mit Bedauern zurückgenommen. So ist es ja auch noch immerhin möglich.

Und zu Deinen Bedenken wegen der Geringfügigkeit von 65 €, da brauchst Du Dir keine Sorgen weiter zu machen. Betrug ist Betrug und bleibt Betrug. Und eine Fälschung ist eine Fälschung und bleibt eine Fälschung. Und wer mit solcher Ware wissentlich oder unwissentlich handelt, der muss seine geschädigten Kunden ganz bestimmt Schadenslos stellen.
Eigentlich sollte da ja schon der Originalvertreiber an einer intensiven Strafverfolgung interessiert sein und in Aktion kommen.

Aber da fällt mir zu der Sache der Vertrieb von gefälschten und auch nur (fast)gefälschten Markenarmbanduhren ein. Diese sind oft qualitatief genau so gut wie ein Original. Oder es sind manches mal sogar Originale und kommen aus der gleichen Produktionsstätte (oder Großhandelskette) vermutlich aus Hongkong vor der National Chinesischen Übernahme, und Hongkong gibt es juristisch nicht mehr; aber sie wurden durch die Hintertür dann schwarz in den Handel gebracht. Dann gab es mal hier im Nachbarland eine ähnliche Regelung wie. Beide sind zwar gleich; aber diese ohne Zertifikat konnte z.B. direkt vom ersten besten Berufsuhrenmacher vernichtet werden, und dann als unbrauchbarer Schrott dem Kunden wieder ausgehändigt werden. (oder jedenfalls so ähnlich) Aber den Uhrenmacher als Schnellrichter gibt es zum Glück nicht mehr, da gab es dann eine Änderung. Der Eigentümer darf dieses Eigentum behalten; aber wohl nie mehr weiterverkaufen (denn dann macht er sich strafbar) oder so etwas in dem Dreh.

Und in diesen Fällen mit doppelten Markenartikeln oder Nachproduktionen und auch Kopien von Originalen, da hat der Originalvertreiber dann ganz schlechte Karten wenn er dagegen etwas unternehmen möchte.

Und wer so etwas oder ähnliches in einem öffentlichem Geschäft gekauft hat, der kann nach der Feststellung dieser Tatsache:"es handelt sich hier nicht um das vermeinte Original" der kann ganz sicher diesen Kauf rückgängig machen.