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Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?

Camino / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

im Sommer hab ich einen Marken-Artikel bei ebay gekauft. In der Beschreibung war die Rede von "starken Gebrauchsspuren". Da der Hersteller jedoch 25 Jahre Garantie verspricht, hab ich den Artikel trotzdem gekauft. Um die "Gebrauchspuren" reparieren zu lassen, habe ich mich an einen Händler vor Ort gewandt, der das Teil dann zum Hersteller in die USA schickte. Heute (nach ca. 3 Monaten) erfahre ich telefonisch, dass der Artikel eine Fälschung ist und die Reparatur dann logischerweise nicht erfolgt.
Bei ebay ist die genaue Artikel-Beschreibung leider nicht mehr abrufbar. Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Kann ich mein Geld vom Verkäufer zurück verlangen? Der Verkäufer ist kein Händler.
Komischerweise wird mir der Artikel in der nächsten Woche wieder ausgehändigt. Ich dachte immer Plagiate müßten vernichtet werden.

Danke für alle Antworten.

Gruß

13.Fiasko Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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Tja, die Beweislast liegt bei dir! Frag doch mal bei ebay an, ob sie die Artikelbeschreibung noch in der Datenbank haben (was ich allerdings nicht glaube).

Wenn du ganz sicher bist, dass da wirklich "Markenware" stand und nicht "wie Markenware" dann würde ich den Verkäufer direkt anschreiben. Oder versuche, seine Telefonnummer herauszufinden. Am Telefon reagieren die Leute ganz anders als bei einer eMail. Weise ihn darauf hin, dass er sich wegen Betrug gemäß § 263 Abs.1 StGB strafbar gemacht hat und du dich an die Polizei wendest! Weil du aber ein netter Mensch bist und Fehler verzeihen kannst, sagst du noch, dass du davon Abstand nehmen würdest, wenn er dir dein Geld zurückgibt!

Generell verjähren Mängelansprüche (und das ist ein Sachmangel) nach 2 Jahren! Also zivilrechtlich hättest du auch Chancen.

Geringer Wert Kolti