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Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?

Camino / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

im Sommer hab ich einen Marken-Artikel bei ebay gekauft. In der Beschreibung war die Rede von "starken Gebrauchsspuren". Da der Hersteller jedoch 25 Jahre Garantie verspricht, hab ich den Artikel trotzdem gekauft. Um die "Gebrauchspuren" reparieren zu lassen, habe ich mich an einen Händler vor Ort gewandt, der das Teil dann zum Hersteller in die USA schickte. Heute (nach ca. 3 Monaten) erfahre ich telefonisch, dass der Artikel eine Fälschung ist und die Reparatur dann logischerweise nicht erfolgt.
Bei ebay ist die genaue Artikel-Beschreibung leider nicht mehr abrufbar. Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Kann ich mein Geld vom Verkäufer zurück verlangen? Der Verkäufer ist kein Händler.
Komischerweise wird mir der Artikel in der nächsten Woche wieder ausgehändigt. Ich dachte immer Plagiate müßten vernichtet werden.

Danke für alle Antworten.

Gruß

13.Fiasko Camino „@13.fiasko Weise ihn darauf hin, dass er sich wegen Betrug gemäß 263 Abs.1...“
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Betrug ist Betrug, egal wieviel Wert der Gegenstand hat. Das Gesetz unterscheidet nur bei geringwertigen Sachen, allerdings nicht in der Härte, sondern dass es bei geringwertigen Sachen (bis €25,-) ein Strafantrag seitens des Opfers benötigt. Also bleibt es ein Betrug!

13.fiasko

Geringer Wert Kolti