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Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?

Camino / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen,

im Sommer hab ich einen Marken-Artikel bei ebay gekauft. In der Beschreibung war die Rede von "starken Gebrauchsspuren". Da der Hersteller jedoch 25 Jahre Garantie verspricht, hab ich den Artikel trotzdem gekauft. Um die "Gebrauchspuren" reparieren zu lassen, habe ich mich an einen Händler vor Ort gewandt, der das Teil dann zum Hersteller in die USA schickte. Heute (nach ca. 3 Monaten) erfahre ich telefonisch, dass der Artikel eine Fälschung ist und die Reparatur dann logischerweise nicht erfolgt.
Bei ebay ist die genaue Artikel-Beschreibung leider nicht mehr abrufbar. Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Kann ich mein Geld vom Verkäufer zurück verlangen? Der Verkäufer ist kein Händler.
Komischerweise wird mir der Artikel in der nächsten Woche wieder ausgehändigt. Ich dachte immer Plagiate müßten vernichtet werden.

Danke für alle Antworten.

Gruß

13.Fiasko Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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Tja, die Beweislast liegt bei dir! Frag doch mal bei ebay an, ob sie die Artikelbeschreibung noch in der Datenbank haben (was ich allerdings nicht glaube).

Wenn du ganz sicher bist, dass da wirklich "Markenware" stand und nicht "wie Markenware" dann würde ich den Verkäufer direkt anschreiben. Oder versuche, seine Telefonnummer herauszufinden. Am Telefon reagieren die Leute ganz anders als bei einer eMail. Weise ihn darauf hin, dass er sich wegen Betrug gemäß § 263 Abs.1 StGB strafbar gemacht hat und du dich an die Polizei wendest! Weil du aber ein netter Mensch bist und Fehler verzeihen kannst, sagst du noch, dass du davon Abstand nehmen würdest, wenn er dir dein Geld zurückgibt!

Generell verjähren Mängelansprüche (und das ist ein Sachmangel) nach 2 Jahren! Also zivilrechtlich hättest du auch Chancen.

Conqueror Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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Vermutlich war es dem ursprüngliche Käufer auch nicht bewußt, daß er "Copyware" gekauft hat.

yeeak Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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>an einen Händler vor Ort gewandt, der das Teil dann zum Hersteller in die USA schickte.
Muss 'ne gute Kopie sein, wenns der Händler nichmal checkt!

bollerman Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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hi camino.
Erstmal bist Du der Getäuschte und der Geschädigte.

Du hast für etwas in guten Glauben gekauft und bezahlt, was es (inzwischen nachweislich) ja auch eigentlich nicht ist, als was es Dir angeboten wurde.

Jetzt kannst Du Dich ja nur an die Verkaufsstelle des Artikels wenden und um Rückerstattung des Kaufpreises andringen.

(Nur solltest Du aus Vorsicht jetzt besser, wenn möglich, einen glaubwürdiden Zeugen dabei haben - oder dies Gespräch nach Möglichkeit aufzeichnen.) Denn was ist im Extremfall, wenn die Verkaufstelle sich einer Rücknahme mit der Begründung entzieht, wir haben Ihnen damals ganz bestimmt ein Original verkauft, und wenn sie jetzt kein Original mehr haben, dann tut es uns auch sehr leid für Sie.





Kolti Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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nach ca. 3 Monaten ??
Wenn die 90 Tage noch nicht rum sind, kommst Du über das Bewertungsprofil noch an den Datensatz.

Kolti Nachtrag zu: „nach ca. 3 Monaten ?? Wenn die 90 Tage noch nicht rum sind, kommst Du über das...“
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Du kannst mit Deinem problem auch zu eBay ins Sicherheitsforum gehen.

Camino Nachtrag zu: „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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@13.fiasko
>Weise ihn darauf hin, dass er sich wegen Betrug gemäß § 263 Abs.1 StGB strafbar gemacht hat und du dich an die Polizei wendest!
Der Kaufpreis betrug damals 65 Euro. Ob sich die Polizei dafür tatsächlich in Bewegung setzt? Zumal der Verkäufer vielleicht behaupten könnte, dass er ein Original verkauft hat und er sich nicht erklären kann, wo jetzt die Kopie herkommt.

@conqueror
>Vermutlich war es dem ursprüngliche Käufer auch nicht bewußt, daß er "Copyware" gekauft hat.
Ich gehe auch davon aus, dass der Verkäufer in gutem Glauben gehandelt hat. Sein Bewertungsprofil ist über einen längeren Zeitraum tadellos.

@yeeak
>Muss 'ne gute Kopie sein, wenns der Händler nichmal checkt!
Die gute Qualität der Kopie wurde auch durch den Hersteller bescheinigt.

@bollerman
>Denn was ist im Extremfall, wenn die Verkaufstelle sich einer Rücknahme mit der Begründung entzieht, wir haben Ihnen damals ganz bestimmt ein Original verkauft, und wenn sie jetzt kein Original mehr haben, dann tut es uns auch sehr leid für Sie.
Wäre ich der Verkäufer, würde ich wohl so auch argumentieren. Schließlich könnte es ja wikrlich sein, dass man sich inzwischen ein Plagiat besorgt und dann versucht, vom Verkäufer das Geld einzutreiben.

@Kolti
>Wenn die 90 Tage noch nicht rum sind, kommst Du über das Bewertungsprofil noch an den Datensatz.
Den Artikel kaufte ich im Juli. Ich hab ihn aber erst im September einschicken lassen. Daher ist die Artikelbeschreibung nicht mehr abrufbar.

@all
Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke aber, dass ich keine Schritte unternehmen werde und betrachte die ganze Nummer als "Lebenserfahrung". Ich gehe nicht davon aus, dass sich bei dem relativ geringen Wert die Polizei/Staatsanwaltschaft dafür interessieren wird, zumal der Verkäufer damals nur einen Artikel dieser Art verkauft hat. Ich hab zwar 'ne Rechtschutzversicherung, aber meine Selbstbeteiligung ist höher als 65 Euro. Lohnt sich also auch nicht.

13.Fiasko Camino „@13.fiasko Weise ihn darauf hin, dass er sich wegen Betrug gemäß 263 Abs.1...“
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Betrug ist Betrug, egal wieviel Wert der Gegenstand hat. Das Gesetz unterscheidet nur bei geringwertigen Sachen, allerdings nicht in der Härte, sondern dass es bei geringwertigen Sachen (bis €25,-) ein Strafantrag seitens des Opfers benötigt. Also bleibt es ein Betrug!

13.fiasko

13.Fiasko Camino „@13.fiasko Weise ihn darauf hin, dass er sich wegen Betrug gemäß 263 Abs.1...“
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Habe nochetwas vergessen:
Ich würde auf jeden Fall Strafanzeige stellen! Um Beweise kümmert sich Polizei und Staatsanwalt. Ob es überhaupt zur Gerichtverhandlúng kommt, bezweifel ich allerdings.
Aber nur mal angenommen, der Kerl ist kein ungeschriebenes Blatt und gegen ihn laufen schon Anzeigen oder Verfahren. Dann hast du gute Chancen!
Eine Strafanzeige kostet nur Zeit, kein Geld.

Kolti Camino „@13.fiasko Weise ihn darauf hin, dass er sich wegen Betrug gemäß 263 Abs.1...“
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Bei einer Straftat MUSS die Staatsanwaltschaft tätig werden.
Es braucht noch nicht einmal eine Anzeige zu sein, Es genügt die reine Kenntnis dazu.

gelöscht_82873 Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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ich fänds ja doch mal ganz spannend zu erfahren, um was für einen Artikel es geht. Ich kaufe nämlich häufig wertvolle Accessoires wie Handtaschen, Feuerzeuge, Designer Brillen und auch Designerkleidung. Bei jeder 10ten Transaktion in etwa erhalte ich auch eine Fälschung.

Conqueror gelöscht_82873 „ich fänds ja doch mal ganz spannend zu erfahren, um was für einen Artikel es...“
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Dies ist auf diesem Gebiet gang und gebe.
Merke:In Asien hat die Kopie zum Teil eine bessere Qualität, als das Original.Würde aber der Originalhersteller nie freiwillig zugeben.

bollerman Camino „Bei ebay eine Fälschung gekauft. Rechtliche Lage?“
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hi @camino,
dieser geschilderte Extremfall braucht ja nicht unbedingt einzutreten, vielleicht wird die Sache auch mit Bedauern zurückgenommen. So ist es ja auch noch immerhin möglich.

Und zu Deinen Bedenken wegen der Geringfügigkeit von 65 €, da brauchst Du Dir keine Sorgen weiter zu machen. Betrug ist Betrug und bleibt Betrug. Und eine Fälschung ist eine Fälschung und bleibt eine Fälschung. Und wer mit solcher Ware wissentlich oder unwissentlich handelt, der muss seine geschädigten Kunden ganz bestimmt Schadenslos stellen.
Eigentlich sollte da ja schon der Originalvertreiber an einer intensiven Strafverfolgung interessiert sein und in Aktion kommen.

Aber da fällt mir zu der Sache der Vertrieb von gefälschten und auch nur (fast)gefälschten Markenarmbanduhren ein. Diese sind oft qualitatief genau so gut wie ein Original. Oder es sind manches mal sogar Originale und kommen aus der gleichen Produktionsstätte (oder Großhandelskette) vermutlich aus Hongkong vor der National Chinesischen Übernahme, und Hongkong gibt es juristisch nicht mehr; aber sie wurden durch die Hintertür dann schwarz in den Handel gebracht. Dann gab es mal hier im Nachbarland eine ähnliche Regelung wie. Beide sind zwar gleich; aber diese ohne Zertifikat konnte z.B. direkt vom ersten besten Berufsuhrenmacher vernichtet werden, und dann als unbrauchbarer Schrott dem Kunden wieder ausgehändigt werden. (oder jedenfalls so ähnlich) Aber den Uhrenmacher als Schnellrichter gibt es zum Glück nicht mehr, da gab es dann eine Änderung. Der Eigentümer darf dieses Eigentum behalten; aber wohl nie mehr weiterverkaufen (denn dann macht er sich strafbar) oder so etwas in dem Dreh.

Und in diesen Fällen mit doppelten Markenartikeln oder Nachproduktionen und auch Kopien von Originalen, da hat der Originalvertreiber dann ganz schlechte Karten wenn er dagegen etwas unternehmen möchte.

Und wer so etwas oder ähnliches in einem öffentlichem Geschäft gekauft hat, der kann nach der Feststellung dieser Tatsache:"es handelt sich hier nicht um das vermeinte Original" der kann ganz sicher diesen Kauf rückgängig machen.