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Auszug aus den Lizenzbestimmungen zu Yast(2):

FreddyK. / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Aus der

" YaST 2 and SuSE Linux licence terms
===================================

YaST 2 Copyright (c) 1995 - 2001 SuSE GmbH, Nuernberg (Germany)
YaST 2 Copyright (c) 2002 - 2003 SuSE Linux AG, Nuernberg (Germany)"


"3. Dissemination
It is forbidden to reproduce or distribute data carriers which have
been reproduced without authorisation for payment without the prior
written consent of SuSE Linux AG or SuSE Linux. Distribution of
the YaST 2 programme, its sources, whether amended or unamended in full
or in part thereof, and the works derived thereof for a charge require
the prior written consent of SuSE Linux AG."

Solltest Du eine schriftliche Genehmigung der SuSE Linux AG vorliegen
haben, so veröffentliche diese, oder lasse diese durch einen Notar
veröffentlichen. Solltest Du eine solche nicht haben, ist
das Verbreiten (auch durch bereitstellen von Downloadmöglichkeiten,
oder das verbreiten solcher) schlichtweg nit dem Verbreiten
von Raubkopien gleichzusetzen, inkl der dadurch möglichen
strafrechtlichen Verfolgung.

Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
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higgl -[WienerSchnitzel]- „Waahhh NANÜ !!!! Der Sinn von linux ist doch das es open source is! Wenn da...“
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Du hast eins immer noch nicht kapiert: Linux ist nicht gleich Linux. Linux ist der Kernel und der ist auf jeden Fall frei erhältlich. Das ganze drum herum (Programmzusammenstellung...) erledigen die Distributoren, denen jeder Zeit das Recht zusteht, ihre Distris kostenpflichtig zu vertreiben. Besonders wenn sie eigene Software (Yast, Sax...) enthalten. Suse ist halt diesen weg gegangen... Viele andere nicht (Redhat, Mandrake, Debian sowieso nicht...).

Never argue with an idiot. They drag you down to their level and then beat you with experience.
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Schöne neue welt Maddi