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Auszug aus den Lizenzbestimmungen zu Yast(2):

FreddyK. / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Aus der

" YaST 2 and SuSE Linux licence terms
===================================

YaST 2 Copyright (c) 1995 - 2001 SuSE GmbH, Nuernberg (Germany)
YaST 2 Copyright (c) 2002 - 2003 SuSE Linux AG, Nuernberg (Germany)"


"3. Dissemination
It is forbidden to reproduce or distribute data carriers which have
been reproduced without authorisation for payment without the prior
written consent of SuSE Linux AG or SuSE Linux. Distribution of
the YaST 2 programme, its sources, whether amended or unamended in full
or in part thereof, and the works derived thereof for a charge require
the prior written consent of SuSE Linux AG."

Solltest Du eine schriftliche Genehmigung der SuSE Linux AG vorliegen
haben, so veröffentliche diese, oder lasse diese durch einen Notar
veröffentlichen. Solltest Du eine solche nicht haben, ist
das Verbreiten (auch durch bereitstellen von Downloadmöglichkeiten,
oder das verbreiten solcher) schlichtweg nit dem Verbreiten
von Raubkopien gleichzusetzen, inkl der dadurch möglichen
strafrechtlichen Verfolgung.

Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
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F.-Michael FreddyK. „Auszug aus den Lizenzbestimmungen zu Yast(2):“
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Wieso überhaupt immer Suse, die schrein immer am Lautesten, Linux-Neulinge kaufens sich (nein, ich nicht, obwohl ich Neuling bin *gg*) und schrein dann wie doof Linux doch sei.

PS: Ich bin auch schon am überlegen, ob ich das Nickles-Kapitel schließe, kopmmt nix neues, und die Umgangsform hat sich extrem geändert...

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Schöne neue welt Maddi