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GEZ guckt genau hin! Schon dran gedacht...!?

Soulmann63 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ unterscheidet noch zwischen PCs mit Internetanschluss und TV-/Radiokarte. Rüstet der Computerfreak seinen PC mit der Steckkarte auf, dann gilt diese Zusatzkompenente laut GEZ als "Rundfunkempfangsteil" und das Ganze als "Rundfunkempfangsgerät". Teure Metamorphose: Der Wandel vom Rechner zum Fernseher und Radio kostet monatlich 16,15 Euro, denn der Computer muss nun bei der GEZ angemeldet werden. Es sei denn, im Haushalt wird schon für einen Fernseher bezahlt, dann gilt der umfunktionierte Monitor als Zweitgerät. Baut ein Arbeitnehmer in seinen Bürorechner eine Karte ein, dann muss dieser zusätzlich angemeldet werden. Radiohörer im Internet können bis Ende 2004 die GEZ noch legal umsurfen.
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Olaf19 DannyCoburg „Will den Bogen nicht überspannen“
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Hi Danny!

Nach Deiner letzten Antwort habe ich ein wenig zum Thema gegooglet - Du scheinst recht zu haben... die IHK, insbesondere die erzwungene Mitgliedschaft, ist heftiger umstritten, als ich angenommen hatte. Hier nur mal zwei Beispiele von vielen:

http://www.bvsi.de/BVSIHome.nsf/0/988f688c0b8b8013c1256bfb003626eb?OpenDocument
http://www.ihk-zwang-nein.de/site147_d.htm

Bemerkenswert finde ich, dass es auch in den Reihen der SPD - die ja nicht gerade die klassische Unternehmerpartei ist - einige Kritik an der IHK-Zwangsmitgliedschaft gibt. Mal sehen, vielleicht kommt in Zukunft eine gerechtere Regelung, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen nicht unnötig belastet.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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