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GEZ guckt genau hin! Schon dran gedacht...!?

Soulmann63 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ unterscheidet noch zwischen PCs mit Internetanschluss und TV-/Radiokarte. Rüstet der Computerfreak seinen PC mit der Steckkarte auf, dann gilt diese Zusatzkompenente laut GEZ als "Rundfunkempfangsteil" und das Ganze als "Rundfunkempfangsgerät". Teure Metamorphose: Der Wandel vom Rechner zum Fernseher und Radio kostet monatlich 16,15 Euro, denn der Computer muss nun bei der GEZ angemeldet werden. Es sei denn, im Haushalt wird schon für einen Fernseher bezahlt, dann gilt der umfunktionierte Monitor als Zweitgerät. Baut ein Arbeitnehmer in seinen Bürorechner eine Karte ein, dann muss dieser zusätzlich angemeldet werden. Radiohörer im Internet können bis Ende 2004 die GEZ noch legal umsurfen.
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Olaf19 Christoph Maus „Warum soll jemand, der Musik komponiert, an der Verwertung seiner Stücke kein...“
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Hi Christoph!

Sorry, ich war neulich etwas ungehalten... ist sonst eigentlich nicht mein Umgangston :-(

Nun, entscheidend ist ja nicht, wie oft jemand abkassiert, sondern wie viel er im Einzelfall und insgesamt daran verdient. Und mit der Komponiererei wird man bestimmt nicht reich, es sei denn man ist Dieter Bohlen oder man landet einen Welthit.

Es macht schon einen Sinn, die Einnahmen so aufzuteilen, so dass ein Komponist weder ausschließlich auf CD-Verkäufe angewiesen ist, noch zu sehr von den Tantiemen seiner gespielten Titel abhängig ist.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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