Was ist der Unterschied zwischen einer Vollversion und einer QEM Version z.b. bei Windows 2000. Ist denn eine QEM Version schlechter als eine Vollversion oder ist eine QEM Version auch eine Vollversion.
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Die BSA sagt aber, Software = Nutzungsrecht.
http://www.bsa.de/recht/urheberrecht.php
Wie kann dann Softwarekauf = Warenkauf sein?
Auch Adobe sagt das:
http://www.adobe.de/aboutadobe/antipiracy/whatis.html
Aber:
In Europa stellt man sich das Urheberrecht zwar als Wirtschaftsgut, zugleich aber als Persönlichkeitsrecht des Urhebers vor, vergleichbar dem Recht am eigenen Bild oder der Privatsphäre. Deswegen finden sich im deutschen und im französischen Recht Vorschriften, die eine völlige Veräußerung des Rechts an einem Werk für unzulässig erklären. Schließt ein Urheber einen solchen Vertrag, so ist dieser ohne rechtliche Wirkungen. Verträge im Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die für alle Freien und Open Source Lizenzen typische Freiheit der Nutzer, die Software wie es ihnen beliebt umzugestalten, stellt ein solches Rechtsgeschäft über das Urheberpersönlichkeitsrecht dar. Hier bestehen Reibungspunkte zwischen den Lizenzen und dem europäischen Urheberrecht.
... laut http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7947/1.html
wobei hier keine Quellen genannt werden.
Aber es vermischt quasi unsere Meinungen. Toll: ein fauler Kompromiss wie in der Politik :-(
Hier wiederum ist meine Meinung belegt:
http://ig.cs.tu-berlin.de/w2000/ir1/referate1/k-1b/swlicense.html
Zusammenfassung meinerseits:
Also wo ich mir nicht mehr ganz 100%ig sicher bin ist, dass ein Endkunde nicht vielleicht doch eine OEM-Windows-Version (in der Art wie ich das meine, also von DELL, HP, IBM & CO) von seinem PC lösen kann und extra verkaufen.
Mir ist zwar eine Aussage im Ohr, dass eine installierte OEM- oder SB-Version an die Hardware gebunden ist - also verbrennt der PC, dann ist auch die Lizenze "verbrannt" - aber ich finde dazu keinen Beleg oder eine eindeutige schriftliche Aussage. Sollte ich vielleicht mal bei Zeit und Gelgenheit etwas intensiver suchen bevor ich die Meinung öffentlich weiterverbreite / - vertrete.
Dass ein "normaler" Händler nur SB-Versionen verkaufen kann ist auch eine Tatsache. Ob das jetzt an der legalen Auflage von MS liegt, oder daran, dass auf dem freien Markt gar keine OEM-Version ohne Hardware angeboten wird ist für mich eher ein sekundäres Problem. Das Ergebnis ist das selbe :-)
Und dass Softwarekauf = Warenkauf ist, konntest Du mir noch nirgendwo belegen. Dagegen habe ich aber diverse Auslegungen vom UrhG gelesen, die sagen dass Softwarekauf = Erwerb von Nutzungsrechten.
Gruß HADU