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Was ist der Unterschied ?

Susanna / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ist der Unterschied zwischen einer Vollversion und einer QEM Version z.b. bei Windows 2000. Ist denn eine QEM Version schlechter als eine Vollversion oder ist eine QEM Version auch eine Vollversion.

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OEM-, SB-, Vollversion ... rill
OEM-, SB-, Vollversion ... HADU
OEM - nicht QEM! Olaf19
Stimmt nicht... Anne Radtke
Stimmt nicht... HADU
Stimmt nicht... basil
Stimmt nicht... Olaf19
Stimmt nicht... Anne Radtke
Stimmt nicht... Olaf19
Stimmt nicht... basil
Stimmt nicht... Olaf19
basil HADU „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Naja, es wird jetzt kompliziert mit der Argumentation, ich versuche es aber trotzdem einmal.
Punkt 1: In dem Urteil wurde schon DSP und OEM getrennt erwähnt, aber selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte es keinen Unterschied gemacht, wodurch wir zu Punkt 2 kommen.
Punkt 2: Das deutsche Recht unterscheidet nur zwischen Trivialsoftware und Nicht-Trivialsoftware. Herstellerspezifizierungen in Lizenzrechtlicher Sicht kennt das deutsche Recht nicht. In Deutschland zählt, im Gegensatz zu z.B. den USA, ein Softwarekauf als Warenkauf und den Gesetzen ist es egal, ob der Hersteller die Version als Vollversion, DSP oder OEM kennzeichnet. Lizenzbestimmungen und AGBs können bestehende Gesetze konkretisieren oder ausfüllen, nciht jedoch ihnen widersprechen. Will ein Hersteller das Verbreitungsrecht verbieten, so kann er dies tun, rein rechtlich ist es jedoch unwirksam.
Punkt 3: Du betonst immer wieder, daß es sich um Microsoft, nicht jedoch um Corel oder Adobe handelt, dies ist jedoch komplett irrelevant, ebenso wie deren Lizenzbestimmungen, da für sie auf deutschem Markt das deutsche Gesetz gleich gilt unbesehen der Kategorisierung ihrer Software in Lizenzen.
Ich verstehe deine Argumentation schon, aber ich denke, Du machst den Fehler, daß Du Microsofts Einteilung ihrer Software als Kriterium für die Rechtslage siehst. Dies ist in deutschland aber unerheblich. Nehmen wir einmal das amerikansiche Recht. Das Kaufen einer Software in den USA hat rechtlich ungefähr den Status eines Leasings, man erwirbt das Nutzungsrecht, aber nicht einmal den Besitz an der Sache. In Deutschland kommt ein Softwarekauf auf einen normalen Warenkauf hinaus. Man erwirbt das Nutzungsrecht, und in Deutschland ist ein Nutzungsrecht bei Kauf nicht einschränkbar, auch nicht für Händler, egal ob Lizenzhändler oder nicht, da es da auch keine Unterscheidung vom rechtlichen Status her gibt. Weiterhin erwirbt man aber auch Besitz und Eigentum an der Software. Allein das Urheberrecht schränkt hierzulande das Eigentumsrecht ein.
Als kelines Beispiel:
In der Eula steht, daß Deassemblierung und Re-Ingeneering der Software nicht gestattet ist. Nach deutschem Recht darf ich es allerdings, wenn es der Anpassung der Software an meine Bedürfnisse dienst und ich sie nicht verändert weiterverbreite.
Deine Ausführung, daß man von lizensierten Händlern keine OEM-Versionen debundled zu kaufen bekommt hat wohl mehr mit Microsofts Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen zu tun, als mit den rechtlichen Aspekten, denn eine Kündigung der Verträge von Microsoft aus bei Verstössen gegen die Lizenzbestimmungen ist rechtlich wieder ein ganz anderes Thema, da hier nicht die Rechte für Verkäufe greifen, sondern das Vertragsrecht.

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