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Was ist der Unterschied ?

Susanna / 38 Antworten / Baumansicht Nickles

Was ist der Unterschied zwischen einer Vollversion und einer QEM Version z.b. bei Windows 2000. Ist denn eine QEM Version schlechter als eine Vollversion oder ist eine QEM Version auch eine Vollversion.

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rill Susanna „Was ist der Unterschied ?“
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OEM und SB (System Buildner) Versionen sind eigentlich immer Vollversionen (vollwertig bezüglich Funktionsumfang, Lieferumfang etwas eingeschränkt - nur "dünnes Beiheft"). Bei OEM/SB hat man keinen Anspruch auf Support seitens MS (im Gegensatz zu einer "echten" Vollversion).
Soweit mir bekannt ist, sind die CD-Key-Bereiche bei OEM konkret einem PC-Hersteller (z. B. Dell) zugeordnet - lassen sich aber auf jeden PC installieren. SB-Versionen dagegen sollen keinem Hersteller zugeordnet sein. In der Praxis gibt es keinerlei Probleme z. B. mit der XP-Aktivierung.

Achtung: Unter OEM werden auch manchmal sogenannte Recovery-Versionen angeboten ... davon sollte man dringend Abstand nehmen. Diese Recovery-Versionen sind an eine konkrete Hardware gebunden. Es gibt aber Tricks, eine Recovery in eine vollwertige Vollversion umzuwandeln.


rill

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HADU rill „OEM-, SB-, Vollversion ...“
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Hi rill,
ohne jeglichen ironischen oder sonstigen Unterton:
Das ist einer der ganz wenigen Aussagen über MS-Lizenzen, den ich völlig ohne Widerrede stehen lassen kann. Die wenigsten kennen den Unterschied von OEM und SB - und noch weniger können das in Worte fassen.

Gruß HADU

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Olaf19 Susanna „Was ist der Unterschied ?“
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Hi Susanna!

Kann nur das bestätigen, was rill gesagt hat: Wenn es sich bei einer OEM-Version um einen System-Builder (SB-Version) handelt, also eine Version, mit der Du - im Gegensatz zur Recovery-Version! - das System von Grund auf neu installieren kannst (z.B. auf eine bis dato unbenutzte Festplatte), dann ist diese OEM-Version einer Vollversion ebenbürtig. Siehe auch hier:

http://www.nickles.de/static_cache/537406229.html

Den bunten Karton und das fette Begleitbuch brauchst Du nicht. Den Support von MS auch nicht - wenn etwas ist, fragst Du hier auf dem Windows-2000-Board ;-)

Hier noch etwas zur rechtlichen Seite:

http://www.nickles.de/c/a/archiv2002-537259813.htm

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Prosseco Susanna „Was ist der Unterschied ?“
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Hallo,

stimmt fast alles, aber besonders gegenueber Vollversion,OEM,Retail, etc. etc.
ist es immer der Preis was es ausmacht, hier in USA kostet die Vollversion 198 Dllr und die OEM sogar 110 Dllr und falls du z.b. Win ME hast kannst du ja eine Raubkopie hernehmen und sogar nur die Lizenz kaufen ohne CD und Hefte und kostet auch sogar 79 Dllr (alles legal) und fertig mit eine installation aber nuer fuer ME.
Ich glaube es ist immer eine Preissache.

P.S. OEM versionen sind nicht nur PC Hersteller zugeordnet sondern mehr fuer die jenigen Haendler die PC's verkaufen sei es Marken Namen oder selbst gebaute. Nach Microsoft Gesetz OEM versionen sind nur zusammen mit ein PC zu verkaufen, aber auch ein Blindes Huhn findet ein Korn, die kann man auch so kaufen weil Microsoft nicht nach jeden Verkauften PC nachschaut ob die OEM mit verkauft wurde.
Und wg. Support, naja ich hatte bisjezt bei jede version keine Probleme damit mir wurde immer geholfen.

Gruesse
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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HADU Susanna „Was ist der Unterschied ?“
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Hi,

P.S. OEM versionen [...] die kann man auch so kaufen [...]

Klar, ich kann auch Drogen kaufen, nur legal ist beides nicht!

Gruß HADU

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Olaf19 HADU „Hi, P.S. OEM versionen ... die kann man auch so kaufen ... Klar, ich kann auch...“
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Hallo Hadu!

Weil das alles für jeden, der sich noch nicht weiter damit befasst hat, oft nicht leicht zu durchschauen ist, habe ich in meinem Posting von gestern abend einen Link gesetzt auf einen Thread vom vergangenen Herbst, der sich mit der rechtlichen Seite beschäftigt.

Ich hatte mir im Sommer die PC-Komponenten einzeln gekauft und danach WinXP erworben - eben als "berüchtigte" OEM-Version. Das hatte ich erst später bemerkt, mir waren all diese Unterschiede zu der Zeit gar nicht bekannt. Ich hatte schon befürchtet, mein Händler hätte mich übers Ohr gehauen, weil er mir diese Version gar nicht hätte verkaufen dürfen.

Da stellte sich mir die Frage, ob ich u.U. sogar noch Ärger mit Microsoft hätte bekommen können, weil der Product Key womöglich schon von jemand anders vor mir registriert worden wäre. Nun, im Laufe des Threads stellte sich heraus, dass ein Missverständnis meinerseits vorgelegen hatte und dass mit meiner OEM-Version alles in Ordnung sei.

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

- Bei Microsoft niemals Updates kaufen - immer nur Vollversionen!
- Die dann aber in der preiswerten Ausführung als System-Builder.
- OEM-Versionen dürfen unter bestimmten Bedingungen separat verkauft werden
- Finger weg von Recovery-Versionen!

CU
Olaf

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HADU Olaf19 „Legaler Verkauf von OEM-Versionen“
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OEM-Versionen dürfen unter bestimmten Bedingungen separat verkauft werden


Nein!
Zumindest nicht nach allen Quellen, die ich kenne.
Kennst Du etwas anderes?

Gruß HADU
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Olaf19 HADU „Legaler Verkauf von OEM-Versionen“
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In dem erwähnten Thread vom vergangenen Herbst hatte 'Fockel007' folgendes gepostet:

Es gibt ein Gerichtsurteil das den Verkauf von OEM- software ohne Rechner erlaubt. Hier 2 Links zu einem Bericht darüber:

http://www.ftd.de/tm/hs/1053917.html?nv=rs

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/psz-07.07.00-000/default.shtml&words=OEM20BGH

Soweit die Ausführungen von Fockel007. Natürlich muss der Aufkleber mit dem Product Key mit verkauft werden. Und der Händler darf nicht vor dem Verkauf der Software diese auf einem anderen Rechner installieren und aktivieren - was ja auch logisch ist.

Auf dem "Begleitheftchen" zu meinem XP steht: "Geeignet für den Vertrieb mit einem neuen PC", und: "Produktsupport erhalten Sie vom PC-Hersteller" (den es in diesem Fall ja gar nicht gibt!). Gekauft habe ich mein XP bei Schiwi-Elektronik in Hamburg. Ist ja ein alt eingesessener Laden, die werden sich bestimmt nicht ihr Renommée durch Geschäfte ramponieren, die in einer rechtlichen Grauzone liegen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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HADU Olaf19 „Legaler Verkauf von OEM-Versionen“
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Es ist richtig, dass es ein Gerichtsurteil gibt, in dem OEM-Versionen in der Überschrift stehen (Du bist selber oft im Internet, ich muss Dir keinen Link raussuchen).
Wenn man das Urteil aber durchliest, sieht man, dass in dem ganzen Gerichtsverfahren die Sytem Builder Versionen gemeint waren. Warum die Anwälte damals nicht auf eine genaue Bezeichnung gepocht haben weiß heute niemand mehr - sind halt Anwälte.
Und warum auf den Aufklebern der SB-Versionen "OEM-Product" steht kann auch keiner verstehen, ist aber halt auch so. Ich habe das auch schon Microsoft-Mitarbeiter gefragt, die zucken aber auch nur hilflos mit der Schulter. In großen Konzernen fallen eben auch mal Entscheidungen, die von den Mitarbeitern nicht unbedingt verstanden werden - von Außenstehenden noch weniger.
Fakt ist: OEM Versionen dürfen nur von OEM Partnern verkauft werden (IBM, DELL, HP, ...) und die dürfen das auch nur zusammen mit ihren PC's.
"Frei" verkäuflich sind nur die System Builder Versionen.
Eine OEM-Version ohne entsprechenden PC zu verkaufen ist illegal.

Habe ich das nicht schon einmal mit Dir diskutiert?

Gruß HADU

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Olaf19 HADU „Legaler Verkauf von OEM-Versionen“
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Ja, da hast recht. Ich hatte das Diskussionsergebnis nur etwas anders in Erinnerung gehabt, nämlich dahingehend, dass es zwei Arten von OEM-Versionen gibt, eben die frei verkäuflichen System-Builder und die Recovery-CDs. Das stimmt aber so nicht ganz; die System-Builder sind ein "drittes Paar Schuhe", das nur immer fälschlicherweise(!) als OEM bezeichnet wird - siehe auch hier:

http://www.nickles.de/thread_cache/537354732.html

Also, die drei paar Schuhe sind:

1. "Echte" OEM-Versionen, z.B. mit einem Compaq- oder Dell-Rechner, nicht frei verkäuflich
2. "Unechte" OEM-Versionen = System-Builder, werden von Händlern mit Komplettrechnern verkauft, u.U. aber auch separat
3. Recovery-CDs: "Kastrierte" System-CDs, mit denen man nur ein schadhaftes System reparieren, nicht aber von "Null" installieren kann, liegen z.B. bei Supermarkt-PCs bei.

Sorry, dass ich Dich noch ein zweites Mal bemüht habe...!

CU ;-)
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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HADU Olaf19 „Legaler Verkauf von !SB!-Versionen“
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Wobei 3. = 1. ist ...

Sorry, dass ich Dich noch ein zweites Mal bemüht habe...!

Kein Problem, gerne jederzeit wieder :-)

Gruß HADU

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Prosseco Susanna „Was ist der Unterschied ?“
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Hallo Leute,

ehrlich es ist egal welches OEM version ist, OEM ist und bleibt OEM und die kannste auch so kaufen, es ist nicht illegal. 100%
Es sei den in Deutschland ticken die Uhren anders, ihr koennt euch doch selber ueberzeugen.
Die kannste in meisten PC Laeden kaufen oder sogar ueber die Internet Firms hier ist einer. www.pricegrabber.com und schaut nach Operating Systems nach und koennt ihr euch wundern, alles sicher und ohne wenn und aber.
Vielleicht sollte man ja alles denn anwaelten ueberlassen weil die wissen es auch immer bescheid. Microsoft kratzt es nicht weil fuer dene ist es nur um's verkaufen, ach noch was ich lebe in die USA und habe viele OEM versionen gekauft und hatte bis jetzt keine Probleme damit. Alles legal

Gruesse
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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HADU Prosseco „Hallo Leute, ehrlich es ist egal welches OEM version ist, OEM ist und bleibt OEM...“
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Mag ja sein, dass das in anderen Ländern so ist, aber in Deutschland kannst Du legal keine OEM-Versionen ohne entsprechende Hardware kaufen.

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Anne Radtke HADU „Mag ja sein, dass das in anderen Ländern so ist, aber in Deutschland kannst Du...“
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CorelDraw 8, CorelDraw9 z.B., Nero und was noch alles an OEM-Software gibt es völlig legal, ohne dass ich jeweils Hardware dazu gekauft habe.

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HADU Anne Radtke „Stimmt nicht...“
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Das sind aber alles keine Microsoft-Produkte.

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basil HADU „Stimmt nicht...“
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Microsoft besitzt aber keinerlei legislative Gewalt in Deutschland und unterliegt, auch wenn sie es gerne anders hätten, genauso dem BGB und dem HGB wie jede andere Firma. Eine Liezenzbestimmung oder eine AGB kann in Teilen rechtsunwirksame Bestimmungen enthalten, diese sind dann schlicht und ergreifen nichtig, wenn sie den nationalen Gesetzen widersprechen, was jedoch die Lizenz als soclhe in der Gesamtheit nicht berührt. Hierzu empfehle ich einmal das Studium des Vertragsrechts. Einzelne ungültige Paragraphen eines Vertrages gelten als nicht existent, lassen den vertrag in der Gesamtheit jedoch unberührt.
Die Lizenzen und AGB von Microsoft haben übrigens einige Klauseln, die deutschem Recht widersprechen, und somit nichtig sind. Als Beispiel sei nur der Teil genannt, der sich darauf bezieht, daß man mit dem Öffnen der Verpackung die Lizenz anerkennt, welche IN der Packung zu finden ist. Nach deutschem Recht muß jeder Käufer VOR dem Kauf auf alle Rechte und Pflichten des Kaufes belehrt werden und eine blinde Anerkennung ist schlichtweg nichtig. Man muß solche Regelungen nicht einmal anfechten, da sie als nie geschlossen im juristischen Sinne gelten im Gegensatz zu z.B. sittenwidrigen Klauseln, die als solche erst bewertet werden müssen.

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Olaf19 basil „Stimmt nicht...“
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Basil, damit machst Du mich jetzt ein wenig hellhörig.
Was ist denn mit der Bestimmung im Lizenzvertrag, die besagt,
dass man XP nur auf einem Rechner installieren darf?
Das erfährt man ja auch erst nach dem Kauf.
Ist diese Bestimmung damit null und nichtig?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Anne Radtke Olaf19 „Stimmt nicht...“
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Das Problem liegt wohl nicht darin, aber probier doch mal 2 verschiedene XP-Rechner mit EINER Seriennummer zu aktivieren *g*

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Olaf19 Anne Radtke „Stimmt nicht...“
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Das sollte ohne weiteres möglich sein. Schließlich kann Microsoft ja nicht kontrollieren, ob ich tatsächlich auf zwei Rechnern Windows XP am Laufen habe, oder ob ich den Rechner einfach nur gewechselt habe.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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basil Olaf19 „Stimmt nicht...“
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Es ist nicht so ohne weiteres möglich wie Du vermutest, da Microsoft den Freischaltcode anhand eines Gegencodes erstellt, der durch Parameter der Hardware bestimmt wird. Aktivierst Du also dein Windows auf dem Desktop, so gilt der Aktivierungsschlüssel für den Gegenschlüssel deines Desktops, der durch Charakteristika der Hardware deines Systems bestimmt wird. Versuchst Du nun eine Version auf dem anderen System mit disem Schlüssel zu aktivieren, so wird dies sehr wahrscheinlich fehlschlagen.
Zu der rechtlichen Frage siehe im Posting oben, wobei der Unfamg der Nutzung nicht allein durch die EULA bestimmt wird, sondern durch gängige Gesetze beim Kauf generell. Die Sache mit der Unwirksamkeit der EULA-Bestimmung, welche besagt, daß man die EULA aktzieptiert, sobald man die Verpackung öffnet besagt auch nur, daß diese Klausel unwirksam ist, nicht die EULA als solche in vollem Umfang. Wenn also nur diese Klausel unwirksam ist so bleibt der rechtliche Status folgender Bestimmungen unberührt, sofern sie gesetzlich Konform gehen. Stimmst Du der EULA als solche nicht zu, so bist nicht berechtigt das Programm als solches zu nutzen, da Du die Vertragsbedingungen nicht aktzieptierst, ergo müsstest Du das Programm beim Händler zurück geben.

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Olaf19 basil „Stimmt nicht...“
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Stimmt - in diesem Fall müsste man sich bei Microsoft einen neuen Product Key organisieren.
Und das lässt sich bestimmt nicht beliebig oft wiederholen, ohne dass dort jemand misstrauisch wird...

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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basil HADU „Mag ja sein, dass das in anderen Ländern so ist, aber in Deutschland kannst Du...“
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Da muß ich widersprechen. Es gibt einige Gerichtsurteile, die dies festgestellt haben und das deutsche Rechtssystem erlaubt das de-bundeling.

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Olaf19 basil „Da muß ich widersprechen. Es gibt einige Gerichtsurteile, die dies festgestellt...“
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Hi Basil!

Da liegt eine "Begriffsverwirrung" vor, die weiter oben im Thread zu dem längeren "Dialog" zwischen 'hadu' und mir geführt hat.

OEM-Versionen im engeren Sinne sind die Recovery-CDs, wie sie Komplett-Rechnern von Compaq oder Dell beiliegen. Die dürfen nicht separat verkauft werden; würde auch keinen Sinn ergeben.

OEM-Versionen im weiteren Sinne sind die sog. System-Builder, wie sie vom Händler sowohl mit von ihm selbst zusammengebauten PCs wie auch separat verkauft werden.

Der Aufkleber mit dem Product Key und dem Echtheitszertifikat von MS trägt die Bezeichnung OEM Product, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen System-Builder handelt. Kein Mensch weiß, warum der Begriff OEM so missverständlich gebraucht wird; 'hadu' hatte weiter unten ja auch geschildert, dass selbst Microsoft-Mitarbeiter auf seine Anfrage hin nur ein Achselzucken dafür übrig hatten.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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basil Olaf19 „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Hallo Olaf,

dies war keine Begriffsverwirrung, ich meinte es schon so, wie ich es sagte, denn in Deutschland ist generell das Binden einer Software an eine Hardware unzulässig. Daher wer es sogar zulässig, eine Recovery getrennt zu verkaufen rein rechtlich, auch wenn es rein praktisch keinen Sinn macht. Eine AGB oder eine Lizenzbestimmung kann solche Klauseln zwar enthalten, diese Klauseln sind rechtlich unwirksam und dadurch nichtig. In anderen Ländern sieht dies wieder anders aus, da dort andere Bestimmungen für einen Kauf gelten können. In USA z.B. erwirbt man wirkich nur ein Nutzungsrecht an einer gekauften Software, wodurch sogar ein Weiterverkauf untersagt werden könnte.
Hadu hat zwar aus Lizenzrechtlicher Sicht mit seinen Ausführungen absolut recht, jedoch nicht aus juristischer Sicht, wenn es um deutsches Recht geht. Ich vermute einmal, daß Hadu MCLP ist und ausgiebig das Microsoft-Lizenzrecht studiert hat, welches jedoch nicht immer mit geltendem deutschen Gesetz konform geht.

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HADU basil „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Hi!
Was ist ein MCLP? Aber ich denke Du meinst schon das richtige ;-)
Du scheinst Dir ja sehr sicher zu sein - ich mir aber auch.
Das einzige Gerichtsurteil zu diesem Thema das ich kenne wird hier beschrieben.
In diesem Urteil ist immer von OEM bzw DSP Versionen die Rede und von Händlern, die nicht vertraglich mit Microsoft verbunden sind. Deswegen auch meine Zustimmung: Systembuilder- (hier in dem Urteil fälschlicherweise als OEM Bezeichnet) und deren Vorfahren DSP-Versionen müssen nicht mit Hardware gebundelt werden.
OEM-Versionen von vertraglich gebunden Herstellern sind aber weiterhin an Hardware gebundelt. Dagegen gab/gibt es weder ein Gerichtsverfahren noch ein Urteil. Und solange gilt doch das, was in dem Vertrag (EULA, PUR) drinsteht.
Diese Aussage habe ich so von vielen Personen gehört, die im Lizenzrecht deutlich versierter sind als ich.
Ich lasse mich allerdings auch belehren, falls diese Meinung falsch ist. Nur dazu bräuchte ich schon etwas mehr. Und die Aussage irgendeines Anwalts, der meint ein Lizenzrecht selber auslegen zu müssen, genügt mir da nicht - ein Gerichtsurteil könnte mich da schon eher bewegen.

Gruß
HA [gespannt auf Antwort wartend] DU


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basil HADU „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Entschuldige den Ausrutscher mit dem Microsoft-Abkürzungen, aber Du scheinst ja zu wissen, was ich meinte.
Das von Dir verlinkte Beispiel sagt in der Urteilsbegründung im Übrigen allgemein aus, daß nach UrhG §§ ,§ 17 Abs. 2,69c, 97, UWG § 1 der Veräußerer einer Software keinerlei Einschränkungen über die Verwendung der Software machen darf (sofern nicht andere Gesetze berühert), da dies das Verbreitungsrecht untergräbt. Es gibt rechtlichg auch keine Unterscheidungen zwischen Vertragshändlern und freien Händlern, da rein juristisch jeder Händler, der die Ware von Microsoft bezieht ein Kunde ist, und der Rechtsübergang somit (der Kauf) als normales Rechtsgeschäft gesehen wird und aus dem deutschen Verkaufsrecht ergibt sich, daß der Verkäufer (Microsoft) keine Einschränkungen der Weiterverbreitung vornehmen darf. Das ganze läßt sich auch kommentiert hier noch einmal nachlesen. Des weiteren gibt es im Bezug darauf weitere Urteile:


  • Entscheidung OLG Frankfurt, Aktenzeichen 6 U 63/99

  • Entscheidung OLG München, Urteil v. 12.02.1998 - Aktenzeichen 29 U 5911/97

  • Es gibt noch weitere, aber ich muß nebenbei auch noch etwas arbeiten. *g*
    Aber hier noch einmal eine weitere Auskommentierung zum BGH-Urteil, da sich dieses nicht explizit nur auf DSP-Versionen, sondern auch auf die OEM-Versionen bezieht:

    Die Auswirkungen des BGH-Urteils Vorab Erläuterung einiger wichtiger Begriffe Vollversion Die vollständigste Art des Produktes.Sie beinhalten den normalen Umfang an Dokumentation und Microsoft ist für den Supportzuständig. DSP Delivery Service Partner.DSP-Versionen sind eigentlich auch Vollversionen, werden jedoch nur an Fachhändlerverkauft, die dieses Produkt dann mit Hardware zusammen weiterverkaufen. Preislich liegtdiese Art des Produktes unter einer Vollversion. Produktsupport wird nicht durch Microsoft,sondern durch den Höndler geleistet. OEM Original Equipment Manufacturer.OEM-Versionen beinhalten die Software mit einer eingeschränkten Version derDokumentation. Zusätzlich verpflichtet sich der Händler gegenüber Microsoft, denEndkundensupport zu übernehmen. Microsoft selbst bietet keine Supportleistungen fürOEM-Versionen an. Dadurch ist diese Art die günstigste Variante eines Software-Produktes. Der BGH wies in seiner Entscheidung vom 6.Juli 2000 eine Klage der US-Softwarefirma Microsoftgegen einen Berliner Hardware-Hersteller ab, mit der Begründung dass ein SoftwareunternehmenHändlern, die nicht vertraglich mit ihm verbunden sind, den einzelnen Weiterverkauf vonentbundelter Software die laut Herstellerkennzeichnung nur zum gemeinsamen Vertriebmit bestimmter neuer Hardware vorgesehen ist an Verbraucher nicht verbieten kann. DasUrheberrecht liefert laut BGH keine Handhabe zur Durchsetzung einer solchenVertriebseinschränkung


    Ich hoffe einmal, daß wir hier nicht aneinander vorbei geredet haben.
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HADU basil „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Tja, und da ist wieder genau dieses Definitions-Problem.
In dem Urteil ist von OEM die Rede, aber Systembuilder (bzw. damals DSP) gemeint:
Es geht nämlich um vertraglich nicht gebundene Händler.
Ich habe das im gleichen Thread schon mit Olaf diskutiert.
Die zusätzlichen Urteile, die Du nennst, beziehen sich auf OEM-Versionen von anderen Herstellern als MS.
OEM ist aber kein geschützer Begriff. Ich kann - überspitzt gesagt - einen Kuchen backen und ihn als Orginal-HADU-OEM-Sandkuchen verkaufen.
In der Orginal Frage (@Susanna: entschuldige, dass wir Deinen Thread für unsere Diskussionen missbrauchen) ging es aber um eine Windows 2000 *hüstel* QEM - Version.
Und ich denke die Definition von MS für OEM scheint doch in Ordnung zu sein, denn gegen das von Dir genannte "Anerkennen der Lizenzbedingungen bei öffnen der Verpackung" wurde, wie Du gesagt hast, geklagt und gewonnen.
Gegen die Bedingungen der vertragliche Bindung von Händlern an MS in Bezug auf MS-OEM Lizenzen hat aber noch nicht einmal jemand geklagt.

Zäumen wird das Pferd von der anderen Seite auf:
Du wirst es schwer haben einen Händler zu finden, der dir OEM-Versionen von Microsoft ohne Hardware anbietet. Über legale Wege kommt ein Händler, der sich nicht vertraglich an MS gebunden hat, gar nicht an diese OEM-Versionen ran.
Es gibt nur ein OEM-Windows von HP im Zusammenhang mit einem HP-Rechner,
ein OEM-Windows von IBM im Zusammenhang mit einem IBM-Rechner ...

Gruß HADU

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basil HADU „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Naja, es wird jetzt kompliziert mit der Argumentation, ich versuche es aber trotzdem einmal.
Punkt 1: In dem Urteil wurde schon DSP und OEM getrennt erwähnt, aber selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte es keinen Unterschied gemacht, wodurch wir zu Punkt 2 kommen.
Punkt 2: Das deutsche Recht unterscheidet nur zwischen Trivialsoftware und Nicht-Trivialsoftware. Herstellerspezifizierungen in Lizenzrechtlicher Sicht kennt das deutsche Recht nicht. In Deutschland zählt, im Gegensatz zu z.B. den USA, ein Softwarekauf als Warenkauf und den Gesetzen ist es egal, ob der Hersteller die Version als Vollversion, DSP oder OEM kennzeichnet. Lizenzbestimmungen und AGBs können bestehende Gesetze konkretisieren oder ausfüllen, nciht jedoch ihnen widersprechen. Will ein Hersteller das Verbreitungsrecht verbieten, so kann er dies tun, rein rechtlich ist es jedoch unwirksam.
Punkt 3: Du betonst immer wieder, daß es sich um Microsoft, nicht jedoch um Corel oder Adobe handelt, dies ist jedoch komplett irrelevant, ebenso wie deren Lizenzbestimmungen, da für sie auf deutschem Markt das deutsche Gesetz gleich gilt unbesehen der Kategorisierung ihrer Software in Lizenzen.
Ich verstehe deine Argumentation schon, aber ich denke, Du machst den Fehler, daß Du Microsofts Einteilung ihrer Software als Kriterium für die Rechtslage siehst. Dies ist in deutschland aber unerheblich. Nehmen wir einmal das amerikansiche Recht. Das Kaufen einer Software in den USA hat rechtlich ungefähr den Status eines Leasings, man erwirbt das Nutzungsrecht, aber nicht einmal den Besitz an der Sache. In Deutschland kommt ein Softwarekauf auf einen normalen Warenkauf hinaus. Man erwirbt das Nutzungsrecht, und in Deutschland ist ein Nutzungsrecht bei Kauf nicht einschränkbar, auch nicht für Händler, egal ob Lizenzhändler oder nicht, da es da auch keine Unterscheidung vom rechtlichen Status her gibt. Weiterhin erwirbt man aber auch Besitz und Eigentum an der Software. Allein das Urheberrecht schränkt hierzulande das Eigentumsrecht ein.
Als kelines Beispiel:
In der Eula steht, daß Deassemblierung und Re-Ingeneering der Software nicht gestattet ist. Nach deutschem Recht darf ich es allerdings, wenn es der Anpassung der Software an meine Bedürfnisse dienst und ich sie nicht verändert weiterverbreite.
Deine Ausführung, daß man von lizensierten Händlern keine OEM-Versionen debundled zu kaufen bekommt hat wohl mehr mit Microsofts Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen zu tun, als mit den rechtlichen Aspekten, denn eine Kündigung der Verträge von Microsoft aus bei Verstössen gegen die Lizenzbestimmungen ist rechtlich wieder ein ganz anderes Thema, da hier nicht die Rechte für Verkäufe greifen, sondern das Vertragsrecht.

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Olaf19 basil „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Basil, wie beurteilst Du denn das Installieren von Windows XP auf mehr als einer Arbeitsstation? Der EULA verbietet dies ausdrücklich - aber ist dieses Verbot rechtlich möglicherweise null und nichtig, weil es mein Eigentumsrecht an der gekauften Software in unzumutbarer Weise einschränkt? Wenn ich zwei Rechner besäße, müsste ich für eine solche doppelte Nutzung ja noch nicht einmal eine Raubkopie anfertigen - das Original genügt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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basil Olaf19 „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Dazu gibt es auch juristische Interpretationen. In einem der Fälle, die ich oben erwähnt hatte wurde diese Problematik sogar angesprochen. Du erwirbst mit dem Kauf das Recht an der Nutzung der Software und zwar an einer Ausfertigung dieser Software. Somit wäre also eine Installation bezahlt und erlaubt nach dem Recht über Kauf. Nun ist dies allerdings kein ganz so trivialer Fall und eigentlich gibt es wenigstens meines Wissens keine endgültige Interpretation, bzw. ein Urteil des BGH hierzu (wobei ich mir da durchaus nicht ganz sicher bin). Eine Interpretation besagt z.B., daß mehrfache Installation durchaus legitim ist, so lange sichergestellt ist, daß immer nur eine Kopie der Installation zur selben Zeit durch eine Person genutzt wird/werden kann. Meines Wissens lässt es wohl Microsoft selbst zu, daß eine Windowskopie gleichzeitig auf Desktop und Laptop genutzt werden darf, dies kann dir aber Hadu bestimmt besser beantworten.

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HADU basil „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Interessant!

Mein Wissen bezieht sich überwiegend auf Ausbildungen bei MS. In den Unterlagen dazu steht z.B.


Seit Juni 1993 sind in Deutschland Computerprogramme umfassend urheberrechtlich geschützt. Basierend auf einer EU Richtlinie vom Mai 1991 wurde das Urheberrecht zum Schutz von Computerprogrammen auch im deutschen Recht verankert [...]
Auf der Basis des deutschen Urheberrechts zählt Software heute zu den geschützen geistigen Gütern wie Literatur, Wissenschaft und Kunst. [...]
Alleine der Hersteller hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Verbreiten und Vermieten eines Produkte. Dritte dürfen dies nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Rechtsinhabers tun (etwas anderes gilt nur in den Fällen der §§ 69c Nr. 1 Satz 2 und Nr. 3 bis 69e UrhG). Beim Erwerb von Software erhält der Anwender also grundsätzlich nur das Nutzungsrecht![...]


In eben diesen Paragraphen (habe ich jetzt erst nachgelesen) geht es um "Zustimmungsbedürftige Handlungen, Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen und Dekompilierung.
Inwieweit MS die da gewährten Rechte eines Lizenznehmers einschränken darf ist mir jetzt nicht endgültig bekannt. Auf jeden Fall werden die Rechte in der EULA eingeschränkt, ich kenne aber noch kein gegenteiliges Urteil.
Aber Deine Aussage "Softwarekauf = Warenkauf" sehe ich hiermit widerlegt.

HADU

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basil HADU „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Du mußt berücksichtigen, wo und wann das Urheberrecht greift. Mal zur Verdeutlichung das gleiche Recht, nur eine andere Branche:
Musik. Diese steht auch unter dem Urheberrecht, der Komponist kann mir jedoch nicht verbieten für meinen Privatgebraucht seine Stücke zu sampeln und (nur für mich) daraus ein neues Stück zu kreieren. So lange ich es nicht weitergebe oder weiterverkaufe bin ich komplett auf der sicheren Seite. Ebenso verhält es sich bei Software. Wenn ich Anpassungen an der Software vornehme, um sie meinen Bedürfnissen anzupassen, so ist dies für mich legitim in Deutschland. Nicht mehr legitim wäre eine Weitergabe des veränderten Programmes. Dekompilierung ist teilweise sogar weitreichender erlaubt, einige proprietäre Schnittstellen zu Windowsbetriebssystemen wurden z.B. für Linux mittels dekompilieren/deassemblieren/debuggen entwickelt, mangels offener Spezifikationen, trotzdem ist diese Software legal (siehe Samba).
Softwarekauf=Warenkauf, da rührt auch kein anderes Gesetz daran, was jedoch nicht heißt, daß es nicht in anderen Gesetzen zusätzlich gültige Paragraphen gibt. Es gibt keine Paragraphen bezüglich Softwarekauf im BGB. Für einen Hauskauf gelten z.B. neben dem Kauf nach BGB auch noch andere Gesetze, was nichts daran ändert, daß es trotzdem auch ein Warenkauf ist. Noch zur Verdeutlichung eine Anlehnung an das Patentrecht:
Ein Patent läuft im Allgemeinen nach 25 Jahren ab, allerdings gilt neben dem Patentgesetz auch das urheberrecht, welches keine Verjährung vorsieht. Insofern sollte deutlich werden, daß eine gesetzliche Regelung eine andere nicht ausschließt.

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HADU basil „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Die BSA sagt aber, Software = Nutzungsrecht.
http://www.bsa.de/recht/urheberrecht.php
Wie kann dann Softwarekauf = Warenkauf sein?
Auch Adobe sagt das:
http://www.adobe.de/aboutadobe/antipiracy/whatis.html
Aber:
In Europa stellt man sich das Urheberrecht zwar als Wirtschaftsgut, zugleich aber als Persönlichkeitsrecht des Urhebers vor, vergleichbar dem Recht am eigenen Bild oder der Privatsphäre. Deswegen finden sich im deutschen und im französischen Recht Vorschriften, die eine völlige Veräußerung des Rechts an einem Werk für unzulässig erklären. Schließt ein Urheber einen solchen Vertrag, so ist dieser ohne rechtliche Wirkungen. Verträge im Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die für alle Freien und Open Source Lizenzen typische Freiheit der Nutzer, die Software wie es ihnen beliebt umzugestalten, stellt ein solches Rechtsgeschäft über das Urheberpersönlichkeitsrecht dar. Hier bestehen Reibungspunkte zwischen den Lizenzen und dem europäischen Urheberrecht.

... laut http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7947/1.html
wobei hier keine Quellen genannt werden.
Aber es vermischt quasi unsere Meinungen. Toll: ein fauler Kompromiss wie in der Politik :-(

Hier wiederum ist meine Meinung belegt:
http://ig.cs.tu-berlin.de/w2000/ir1/referate1/k-1b/swlicense.html

Zusammenfassung meinerseits:

Also wo ich mir nicht mehr ganz 100%ig sicher bin ist, dass ein Endkunde nicht vielleicht doch eine OEM-Windows-Version (in der Art wie ich das meine, also von DELL, HP, IBM & CO) von seinem PC lösen kann und extra verkaufen.
Mir ist zwar eine Aussage im Ohr, dass eine installierte OEM- oder SB-Version an die Hardware gebunden ist - also verbrennt der PC, dann ist auch die Lizenze "verbrannt" - aber ich finde dazu keinen Beleg oder eine eindeutige schriftliche Aussage. Sollte ich vielleicht mal bei Zeit und Gelgenheit etwas intensiver suchen bevor ich die Meinung öffentlich weiterverbreite / - vertrete.

Dass ein "normaler" Händler nur SB-Versionen verkaufen kann ist auch eine Tatsache. Ob das jetzt an der legalen Auflage von MS liegt, oder daran, dass auf dem freien Markt gar keine OEM-Version ohne Hardware angeboten wird ist für mich eher ein sekundäres Problem. Das Ergebnis ist das selbe :-)

Und dass Softwarekauf = Warenkauf ist, konntest Du mir noch nirgendwo belegen. Dagegen habe ich aber diverse Auslegungen vom UrhG gelesen, die sagen dass Softwarekauf = Erwerb von Nutzungsrechten.

Gruß HADU

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HADU basil „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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ich gehe jetzt ins Wochenede - und privat habe ich keinen Internetanschluß.
Ich kann also erst wieder Montag antworten.

Schade! Es macht nämlich mal wieder richtig Spaß ...

Gruß HADU

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basil HADU „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Dito, ich antworte aber noch. *g*

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Prosseco Susanna „Was ist der Unterschied ?“
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Leute,


naja nachdem sowieso ihr immer alles so streng annimmt.
Das was Basil und Olaf ueber den XP activierungsschluessel oder so sagen.
Eine Kopie mit Lizenz oder Illegale Kopie die kannste in tausende PC's installieren und da wird nichts passieren, habe alles gut ausprobiert und es funktioniert sehr gut. XP ist genauso wie bei 98 nur eins ist wichtig und was Microsoft vorhatte mit erfolg. Von WIN 98/98SE, ME konntest du z.b. es mit Norton Ghost Clonen oder wenn dein MOBO denn Geist aufgegeben hat dann nimm den HDD und installiere es in ein anderes PC rein und er erkennt die neue Hardware auch an fehlen halt die Treiber zu installieren, mit den XP geht es ja nicht mehr. Wenn du es versuchst dann nur eine fehlermeldung und aus vorbei, formatieren und neuinstallieren.
Ich weiss ich bin nicht der Vollprofi in solche sachen wieso und warum aber ich habe ein Geschaeft und verkaufe PC's und Software, ich kenne mich etwas gut aus aber nicht soviel.
Ich verkaufe PC's mit OP Legal aber meine Mexikanische Nachbarstadt da habe ich auch freunde die haben ihre geschafte und die Verkaufen PC mit ilegalen Kopien weil die Privaten Leute haben nicht das Geld auch noch fuer ein PC mit Lizenz zu bezahlen also verkaufen die PC mit eine ilegale XP kopie, diese kopie wurde in zig PC's verkauft und es gibt keine Probleme damit und wie wir wissen im XP und Office XP wenn du im Net surfts vermittelt die Software gewisse Daten an Microsoft so damit kannst du es auch abschalten wenn du XP Antispy software installierst, ich kenne einige die haben ihre XP kopie immer noch am laufen ohne beanstandungen.

Ich meine zu einem Punkt in Deutschland sind die Gesetzgebungen anders als wie in USA oder noch besser in Mexico aber vor laute aengste mit gesetze und usw. trauen wir uns einfach nicht was anderes zu machen, und ich sage es aus erfahrenheit.


Gruesse
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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Olaf19 Prosseco „Leute, naja nachdem sowieso ihr immer alles so streng annimmt. Das was Basil und...“
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Hi Sascha!

Bislang habe ich es noch nicht ausprobiert, mit Norton Ghost oder einem ähnlichen Programm den Clone einer Systempartition auf einem fremden Rechner aufzuspielen. Nach meinem technischen Verständnis dürfte das aber nicht so ohne weiteres funktionieren. Das wäre ja zu einfach, um wahr zu sein :-)

Wahrscheinlich passiert folgendes: Beim Systemstart liest WinXP die Datei wpa.dbl aus und gleicht die darin abgespeicherten, codierten Informationen über die Rechnerkonfiguration mit der tatsächlich verwendeten Hardware ab und stellt bei der Gelegenheit fest, dass die Informationen nicht übereinstimmen. Daraufhin wird WinXP nicht mehr bis zu Ende hochfahren, sondern es wird am Schluss des Boot-Vorgangs die Aufforderung kommen, Windows jetzt sofort zu aktivieren.

Dann müsste man bei Microsoft anrufen und neu aktivieren, und die Firma wüsste, dass man Windows XP mit dem selben Product Key auf einem anderen (zweiten?) Rechner benutzt, da dieser Key schon für eine andere Hardware-Konfiguration registriert ist. Anders kann ich mir die Zusammenhänge nicht erklären - sonst wäre die Windows-Aktivierung ja ganz kinderleicht auszuhebeln.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Prosseco Susanna „Was ist der Unterschied ?“
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Hallo Olaf,


stimmt schon das du XP/W2K nicht clonen kannst und auch wg. die Hardware erkennung aber meines erachtens ist es nicht wg die Aktivierung bei Microsoft sonder mehr bei XP.
Schau wenn du z.b. ein CD Rom installierst und dann entfernst ohne es richtig zu deinstallieren kriegst beim naechsten booten die Fehlermeldung und ladet nicht mehr hoch.
Bis du es manuell wieder hinkriegst, das war ja das schoene bei 98/98SE,ME da konntest du es Clonen wenn du z.b. ein Neues HDD gekauft hast, damit ersparst du die ganze neuinstallation und Configuration wieder. Bei XP musst halt alles neuinstallieren.
So was anderes, z.b. brenn dir eine Kopie vom XP mit die gleiche legale Key und installiere es in ein anderes PC rein, du wirst sehen es klappt sehr gut ohne Probleme, da ich ein laie bin in XP, das mit der Hardware erkennung liegt doch am Microsoft, er wollte doch eine faelschungssichere Software am Markt haben, aber grundgenommen ist es dene nicht gelungen weil du kannst immer eine Kopie brennen und weiter installieren sondern es ist wg. die Hardware identifizierung beim PC. Du kannst z.b. all die Hardware und sogar die Treiber deinstallieren und bei ein neues PC oder besser MOBO installieren aber er wird nicht geladen, was bleibt dir dann uebrig alles neuinstallieren.
Aber es ist ein interesantes Thema wo ich mich mehr damit beschaftigen werde warum und worwn liegt es genau, ich habe mich eigentlich nie richt mit diesem zusammenhang beschaeftigt werde ich aber nachholen.

Gruesse
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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