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Was ist der Unterschied ?

Susanna / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Was ist der Unterschied zwischen einer Vollversion und einer QEM Version z.b. bei Windows 2000. Ist denn eine QEM Version schlechter als eine Vollversion oder ist eine QEM Version auch eine Vollversion.

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OEM-, SB-, Vollversion ... rill
OEM-, SB-, Vollversion ... HADU
OEM - nicht QEM! Olaf19
Stimmt nicht... Anne Radtke
Stimmt nicht... HADU
Stimmt nicht... basil
Stimmt nicht... Olaf19
Stimmt nicht... Anne Radtke
Stimmt nicht... Olaf19
Stimmt nicht... basil
Stimmt nicht... Olaf19
basil HADU „OEM-Recovery vs. OEM-System-Builder“
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Du mußt berücksichtigen, wo und wann das Urheberrecht greift. Mal zur Verdeutlichung das gleiche Recht, nur eine andere Branche:
Musik. Diese steht auch unter dem Urheberrecht, der Komponist kann mir jedoch nicht verbieten für meinen Privatgebraucht seine Stücke zu sampeln und (nur für mich) daraus ein neues Stück zu kreieren. So lange ich es nicht weitergebe oder weiterverkaufe bin ich komplett auf der sicheren Seite. Ebenso verhält es sich bei Software. Wenn ich Anpassungen an der Software vornehme, um sie meinen Bedürfnissen anzupassen, so ist dies für mich legitim in Deutschland. Nicht mehr legitim wäre eine Weitergabe des veränderten Programmes. Dekompilierung ist teilweise sogar weitreichender erlaubt, einige proprietäre Schnittstellen zu Windowsbetriebssystemen wurden z.B. für Linux mittels dekompilieren/deassemblieren/debuggen entwickelt, mangels offener Spezifikationen, trotzdem ist diese Software legal (siehe Samba).
Softwarekauf=Warenkauf, da rührt auch kein anderes Gesetz daran, was jedoch nicht heißt, daß es nicht in anderen Gesetzen zusätzlich gültige Paragraphen gibt. Es gibt keine Paragraphen bezüglich Softwarekauf im BGB. Für einen Hauskauf gelten z.B. neben dem Kauf nach BGB auch noch andere Gesetze, was nichts daran ändert, daß es trotzdem auch ein Warenkauf ist. Noch zur Verdeutlichung eine Anlehnung an das Patentrecht:
Ein Patent läuft im Allgemeinen nach 25 Jahren ab, allerdings gilt neben dem Patentgesetz auch das urheberrecht, welches keine Verjährung vorsieht. Insofern sollte deutlich werden, daß eine gesetzliche Regelung eine andere nicht ausschließt.

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