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eBay-Probleme

(Anonym) / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin.

Ich habe im letzten Dezember bei eBay einen Artikel versteigern wollen und bin vom Ersteigerer verarscht worden. Nach einigen eMails mit der Rechnungsabteilung und der Sicherheit von eBay wurde mir nach 50 Tagen mitgeteilt, das ich innerhalb von 45 Tagen eine Gutschrift über das Online-Gutschriftensystem beantragen muss. Da ich aber erst danach aufmerksam gemacht wurde, konnte ich das System nicht nutzen. Nun schiesst eBay mit Anwalt und Mahnbescheid auf mich.

Ich habe mal nachgeschaut, das eBay in ihren AGBs, die Neukunden zugeschickt werden, auf die Preise per Link verweist, aber nach wie vor nur von einer Gutschrift spricht, aber dann nicht auf die entsprechende Seite im Internet verweist. Es heisst, das eine Gutschrift mäglich ist, aber wie sie zu bekommen ist, steht dann erst nach 5 Links im Internet.

Die ABGs stehen unter http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html

Meine Fragen sind nun:

1. Dürfen AGBs in mehreren Seiten unterteilt im Internet per Link verbunden sein oder müssen sie auf einer Seite stehen ?

2. Habe ich überhaupt irgendeine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren ?

Ich bin der Meinung, das sich eBay nicht weigern kann, eine Gutschrift zu verweigern, wenn man das Online-System nicht nutzt. eBay bestreitet übrigens nicht, das mir die Gutschrift zustehen würde, sondern nur, das ich das Online-System hätte verwenden sollen.

Grüße...

(Anonym) Nachtrag zu: „Moin. Ich habe nicht gepennt. In den AGBs steht, das eine Gutschrift gegeben...“
Optionen

Bei allem Frust hast Du doch den wesentlichen Punkt übersehen.
1. Es sind durch die Versteigerung 2 ! Verträge zustandegekommen.
Zum einen der Kaufvertrag mit dem Bieter, zum anderen der Dienstleistugsvertrag mit ebay.

Für ABG`s gilt : unter Einhaltung von formalen "Spielregeln" (AGB Gesetz) sind diese Bestimmungen frei aushandelbar, es darf nur kein Kunde schlechter gestellt werden als im BGB. Zum Beispiel kann ein Kaufmann beim Verkauf eines Artikels sich das Recht der Nachbesserung in seinen AGB`s zunächst vorbehalten, d.h. Du mußt akzeptieren, daß Dein Toaster erstmal repariert wird. Obwohl im BGB alle Rechte (wandlung, Ersatzlieferung,Minderung gleichwertig nach Deiner Wahl stehen). Wenn diese "Spielregeln" nicht eingehalten werden, dann gilt das BGB.

In Deinem Fall ist es noch einfacher:
Auf die Gutschrift hast Du kein "Anrecht" lt.BGB, denn ebay hat seinen Vertrag erfüllt.
ebay stellt Dich damit besser als der Gesetzgeber und kann damit allerdings bestimmen, wie die Gutschrift abgewickelt wird.

Das kannst Du nur akzeptieren und wenn Du klagen willst, dann geben deinen Kaufvertrags-partner und zwar auf Abnahme.