Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

eBay-Probleme

(Anonym) / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin.

Ich habe im letzten Dezember bei eBay einen Artikel versteigern wollen und bin vom Ersteigerer verarscht worden. Nach einigen eMails mit der Rechnungsabteilung und der Sicherheit von eBay wurde mir nach 50 Tagen mitgeteilt, das ich innerhalb von 45 Tagen eine Gutschrift über das Online-Gutschriftensystem beantragen muss. Da ich aber erst danach aufmerksam gemacht wurde, konnte ich das System nicht nutzen. Nun schiesst eBay mit Anwalt und Mahnbescheid auf mich.

Ich habe mal nachgeschaut, das eBay in ihren AGBs, die Neukunden zugeschickt werden, auf die Preise per Link verweist, aber nach wie vor nur von einer Gutschrift spricht, aber dann nicht auf die entsprechende Seite im Internet verweist. Es heisst, das eine Gutschrift mäglich ist, aber wie sie zu bekommen ist, steht dann erst nach 5 Links im Internet.

Die ABGs stehen unter http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html

Meine Fragen sind nun:

1. Dürfen AGBs in mehreren Seiten unterteilt im Internet per Link verbunden sein oder müssen sie auf einer Seite stehen ?

2. Habe ich überhaupt irgendeine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren ?

Ich bin der Meinung, das sich eBay nicht weigern kann, eine Gutschrift zu verweigern, wenn man das Online-System nicht nutzt. eBay bestreitet übrigens nicht, das mir die Gutschrift zustehen würde, sondern nur, das ich das Online-System hätte verwenden sollen.

Grüße...

Herman Munster (Anonym) „eBay-Probleme“
Optionen

Bin rechtlich so sooo die Leuchte, aber AGBs müssen in ganz spezieller Form in den zustandekommenden Vertrag eingebunden werden, damit sie Bestandteil des Vertrages und damit - für beide! - bindend werden. Und genau da liegt der Hase im sprichwörtlichen Pfeffer: NUR der mehr oder weniger unmotiviert auf einer Seite plazierte Link zu den ABGs reicht in schöner Regelmäßigkeit NICHT. Da müssen noch andere Dinge dazu kommen. D.h.: möglicherweise sind die eBay-AGBs hier gar nicht erst relevant geworden, sodaß die Bestimmungen des BGB gelten und die sind - welche Überraschung teufelauch! - für den Kunden günstiger als die sehr (zu) häufig das einseitige Wohl und Wehe des Händlers im Auge habenden AGBs des Händlers.

Aber bevor Du nun mit gesenkter Lanze auf die Leute lospreschst, informiere Dich eingehend bei Rechtskundigen, z.B. der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale oder gleich bei nem Anwalt. Wichtig: egal, wie hoch auch der Wutpegel gestiegen bzw. steigen mag, bleib immer höflich (is gottverdammich schwer, ich weiß, aber versuchs) und in jedem Fall sachlich. Bloß keine Beleidigungen oder gar (eindeutig ;-) ) zweideutige Bemerkungen! DIE haben garantiert Anwälte (Plural!), ob Du i.F.d.F. einen findest, der denen Paroli bieten kann, wer weiß...

Viel Glück!

(Anonym) Nachtrag zu: „eBay-Probleme“
Optionen

Da hast Du wohl gepennt.
Ich habe gerade mal bei ebay geschaut und bin innerhalb von 4 oder 5 clicks beim Online-Formular für die Gutschrift gelandet, für die Du 60 !! Tage Zeit hast.
Wenn Du schon emails schickst ist es wohl nicht zuviel verlangt, sich an die Regeln von ebay zu halten. Immerhin bieten sie Dir die Möglichkeit der Gutschrift. Das ist garnicht selbstverständlich, denn der "Böse" ist der Bieter, gegen den müsstest Du vorgehen, ebay hat seine Leistung erbracht.
Also - erst mal lesen, dann motzen.

(Anonym) Nachtrag zu: „Da hast Du wohl gepennt. Ich habe gerade mal bei ebay geschaut und bin innerhalb...“
Optionen

Moin.

Ich habe nicht gepennt. In den AGBs steht, das eine Gutschrift gegeben wird. Es steht dort nicht drin, das ich ein Online-System nutzen muss. Erst, wenn ich mich durch das System klicke, finde ich irgendwo eine Erklärung, wie eine Gutschrift zu erhalten ist. Es steht NICHT in den AGBs.

Die 60 Tage haben sie erst NACH meinem Problem eingeführt. Danach waren es 45 Tage. Wenn ich 45 Tage schreibe, hatte es seinen Grund.

Indofern verstehe ich Deine Kritik nicht´. Meiner Meinung nach steht hier ein klarer Verstoss gegen diverse Gesetze, u.A. das AGB-Gesetz.

(Anonym) Nachtrag zu: „Moin. Ich habe nicht gepennt. In den AGBs steht, das eine Gutschrift gegeben...“
Optionen

Bei allem Frust hast Du doch den wesentlichen Punkt übersehen.
1. Es sind durch die Versteigerung 2 ! Verträge zustandegekommen.
Zum einen der Kaufvertrag mit dem Bieter, zum anderen der Dienstleistugsvertrag mit ebay.

Für ABG`s gilt : unter Einhaltung von formalen "Spielregeln" (AGB Gesetz) sind diese Bestimmungen frei aushandelbar, es darf nur kein Kunde schlechter gestellt werden als im BGB. Zum Beispiel kann ein Kaufmann beim Verkauf eines Artikels sich das Recht der Nachbesserung in seinen AGB`s zunächst vorbehalten, d.h. Du mußt akzeptieren, daß Dein Toaster erstmal repariert wird. Obwohl im BGB alle Rechte (wandlung, Ersatzlieferung,Minderung gleichwertig nach Deiner Wahl stehen). Wenn diese "Spielregeln" nicht eingehalten werden, dann gilt das BGB.

In Deinem Fall ist es noch einfacher:
Auf die Gutschrift hast Du kein "Anrecht" lt.BGB, denn ebay hat seinen Vertrag erfüllt.
ebay stellt Dich damit besser als der Gesetzgeber und kann damit allerdings bestimmen, wie die Gutschrift abgewickelt wird.

Das kannst Du nur akzeptieren und wenn Du klagen willst, dann geben deinen Kaufvertrags-partner und zwar auf Abnahme.

(Anonym) Nachtrag zu: „Moin. Ich habe nicht gepennt. In den AGBs steht, das eine Gutschrift gegeben...“
Optionen

was für ein Problem hast Du denn mit der Online-Geschichte? Du versteigerst ja auch Online. Ich hatte schon mehrere solcher unschönen Fälle und Ebay hat immer "geholfen" - so gut man es Ihnen zumuten konnte.

ChrisPaul (Anonym) „eBay-Probleme“
Optionen

@Herman Munster: Du bestätigst doch bei der Anmeldung zu eBay, daß Du die AGBs gelesen hast ... Damit müßten Sie meiner Meinung nach schon Teil des Vertrages sein, da die Bestätigung Vorraussetzung der ganzen Nutzung ist.
Sollte ich mich irren: klärt mich auf.
@Anonymposter: Mal ne Frage: Wie kann bitte der Käufer den Verkäufer verarschen??? Normalerweise Vorkasse bzw. Nachname. Und wo kann jetzt da noch das Problem sein? Poste mal Deine ganze Leidensgeschichte.

Grüße,

Chris.

(Anonym) ChrisPaul „@Herman Munster: Du bestätigst doch bei der Anmeldung zu eBay, daß Du die AGBs...“
Optionen

Moin.

Er hat mich verarscht, indem ich das Paket an eine Adresse geschickt habe, die garnicht existierte. Ich bekam das Paket zurück und sitze seitdem sowohl auf den Kosten für den Versand (per Nachname), den Kosten für die Vermittlung für eBay, den Anwaltskosten von eBay und den Mahnkosten des Gerichtes.

(Anonym) Nachtrag zu: „Moin. Er hat mich verarscht, indem ich das Paket an eine Adresse geschickt habe,...“
Optionen

mein Gott würde ich mich ärgern, ganz im Ernst.
Wenn ich so blöd wäre und wg. einer mißlungenen Auktion noch Anwaltskosten zahlen müßte ...

Sei froh daß Du den Artikel wieder hast!!!!!!!!!!!
Und kümmer Dich in Zukunft schneller um solche Angelegenheiten, wenns einem um die 0,35-5.- so ankommt darf man halt nicht übern Monat warten. Und wieso hast Du jetzt mit Ebay ärger, Du hast doch null Chance? Haks ab!

Herman Munster ChrisPaul „@Herman Munster: Du bestätigst doch bei der Anmeldung zu eBay, daß Du die AGBs...“
Optionen

Sicher mag die Anerkenntnis der AGB Voraussetzung sein, aber IST dieser Fall im konkreten Fall überhaupt eingetreten?
Genau das ist aber das Problem: IST das durch das bloße "wegklicken" des AGB-Textes dieser rechtlich bindender Bestandteil des in Zustanndekommen begriffenen Vertrages geworden oder nicht? Ein lose hingetreuter Button a la "Hier kannste unsere AGB lesen, kannstes aber auch bleiben lassen" führt wohl eher NICHT zur Rechtsverbindlichkeit dieser AGBs. Nicht die Tatsache allein, daß da von einen "hier ist die AGB zu lesen"-Button die Rede ist, führt DESWEGEN schon automatisch zu dessen Rechtsgültig- und -verbindlichkeit, da muß noch sehr viel mehr dazukommen.

Es gab vor ein paar Monaten einen längeren Artikel (in der c´t glaube ich) zu genau diesem Thema, da ging es aber um die AGBs von Versendern von Hard- und Software. Und dabei wurde genau dieser Punkt des öfteren hervorgehoben, daß die Art und Weise des Verweises auf den "AGB-Button" nicht zur Einbeziehung dieser AGBs in den ggf. zustandekommenden Bestell-Vertrag führt. Ganz abgesehen davon, daß in eben diesem Artikel bei praktisch jedem Versender die rechtliche Gültigkeit der einen oder anderen Klausel verneint werden mußte.

Anderes Beispiel: wenn ich ein Programm kaufe und dann beim Installieren die Buttons wie "Anklicken bedeutet Akzeptieren der Lizenzbedingungen" finde, muß ich jedesmal grinsen, denn die sind samt und sonders nach deutschem Recht für das Körperteil, auf dem man i.d.R. sitzt! Ungültig, nicht existent. Insbesondere, wenn es wie bei Omnipage und demnächst wohl XP, um eine die weitere Benutzung, wenn mans nicht macht, verhindernde Zwangsregistrierung geht, obwohl das Programm ordnungsgemäß bezahlt wurde. Das ist definitiv fürn A... ihr wißt schon, sofern nicht VOR dem Kauf ausdrücklich(!!) darauf hingewiesen wurde. S. Artikel in der aktuellen c´t.

Hoffentlich habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.