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eBay-Probleme

(Anonym) / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin.

Ich habe im letzten Dezember bei eBay einen Artikel versteigern wollen und bin vom Ersteigerer verarscht worden. Nach einigen eMails mit der Rechnungsabteilung und der Sicherheit von eBay wurde mir nach 50 Tagen mitgeteilt, das ich innerhalb von 45 Tagen eine Gutschrift über das Online-Gutschriftensystem beantragen muss. Da ich aber erst danach aufmerksam gemacht wurde, konnte ich das System nicht nutzen. Nun schiesst eBay mit Anwalt und Mahnbescheid auf mich.

Ich habe mal nachgeschaut, das eBay in ihren AGBs, die Neukunden zugeschickt werden, auf die Preise per Link verweist, aber nach wie vor nur von einer Gutschrift spricht, aber dann nicht auf die entsprechende Seite im Internet verweist. Es heisst, das eine Gutschrift mäglich ist, aber wie sie zu bekommen ist, steht dann erst nach 5 Links im Internet.

Die ABGs stehen unter http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html

Meine Fragen sind nun:

1. Dürfen AGBs in mehreren Seiten unterteilt im Internet per Link verbunden sein oder müssen sie auf einer Seite stehen ?

2. Habe ich überhaupt irgendeine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren ?

Ich bin der Meinung, das sich eBay nicht weigern kann, eine Gutschrift zu verweigern, wenn man das Online-System nicht nutzt. eBay bestreitet übrigens nicht, das mir die Gutschrift zustehen würde, sondern nur, das ich das Online-System hätte verwenden sollen.

Grüße...

Herman Munster ChrisPaul „@Herman Munster: Du bestätigst doch bei der Anmeldung zu eBay, daß Du die AGBs...“
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Sicher mag die Anerkenntnis der AGB Voraussetzung sein, aber IST dieser Fall im konkreten Fall überhaupt eingetreten?
Genau das ist aber das Problem: IST das durch das bloße "wegklicken" des AGB-Textes dieser rechtlich bindender Bestandteil des in Zustanndekommen begriffenen Vertrages geworden oder nicht? Ein lose hingetreuter Button a la "Hier kannste unsere AGB lesen, kannstes aber auch bleiben lassen" führt wohl eher NICHT zur Rechtsverbindlichkeit dieser AGBs. Nicht die Tatsache allein, daß da von einen "hier ist die AGB zu lesen"-Button die Rede ist, führt DESWEGEN schon automatisch zu dessen Rechtsgültig- und -verbindlichkeit, da muß noch sehr viel mehr dazukommen.

Es gab vor ein paar Monaten einen längeren Artikel (in der c´t glaube ich) zu genau diesem Thema, da ging es aber um die AGBs von Versendern von Hard- und Software. Und dabei wurde genau dieser Punkt des öfteren hervorgehoben, daß die Art und Weise des Verweises auf den "AGB-Button" nicht zur Einbeziehung dieser AGBs in den ggf. zustandekommenden Bestell-Vertrag führt. Ganz abgesehen davon, daß in eben diesem Artikel bei praktisch jedem Versender die rechtliche Gültigkeit der einen oder anderen Klausel verneint werden mußte.

Anderes Beispiel: wenn ich ein Programm kaufe und dann beim Installieren die Buttons wie "Anklicken bedeutet Akzeptieren der Lizenzbedingungen" finde, muß ich jedesmal grinsen, denn die sind samt und sonders nach deutschem Recht für das Körperteil, auf dem man i.d.R. sitzt! Ungültig, nicht existent. Insbesondere, wenn es wie bei Omnipage und demnächst wohl XP, um eine die weitere Benutzung, wenn mans nicht macht, verhindernde Zwangsregistrierung geht, obwohl das Programm ordnungsgemäß bezahlt wurde. Das ist definitiv fürn A... ihr wißt schon, sofern nicht VOR dem Kauf ausdrücklich(!!) darauf hingewiesen wurde. S. Artikel in der aktuellen c´t.

Hoffentlich habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.