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eBay-Probleme

(Anonym) / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin.

Ich habe im letzten Dezember bei eBay einen Artikel versteigern wollen und bin vom Ersteigerer verarscht worden. Nach einigen eMails mit der Rechnungsabteilung und der Sicherheit von eBay wurde mir nach 50 Tagen mitgeteilt, das ich innerhalb von 45 Tagen eine Gutschrift über das Online-Gutschriftensystem beantragen muss. Da ich aber erst danach aufmerksam gemacht wurde, konnte ich das System nicht nutzen. Nun schiesst eBay mit Anwalt und Mahnbescheid auf mich.

Ich habe mal nachgeschaut, das eBay in ihren AGBs, die Neukunden zugeschickt werden, auf die Preise per Link verweist, aber nach wie vor nur von einer Gutschrift spricht, aber dann nicht auf die entsprechende Seite im Internet verweist. Es heisst, das eine Gutschrift mäglich ist, aber wie sie zu bekommen ist, steht dann erst nach 5 Links im Internet.

Die ABGs stehen unter http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html

Meine Fragen sind nun:

1. Dürfen AGBs in mehreren Seiten unterteilt im Internet per Link verbunden sein oder müssen sie auf einer Seite stehen ?

2. Habe ich überhaupt irgendeine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren ?

Ich bin der Meinung, das sich eBay nicht weigern kann, eine Gutschrift zu verweigern, wenn man das Online-System nicht nutzt. eBay bestreitet übrigens nicht, das mir die Gutschrift zustehen würde, sondern nur, das ich das Online-System hätte verwenden sollen.

Grüße...

Herman Munster (Anonym) „eBay-Probleme“
Optionen

Bin rechtlich so sooo die Leuchte, aber AGBs müssen in ganz spezieller Form in den zustandekommenden Vertrag eingebunden werden, damit sie Bestandteil des Vertrages und damit - für beide! - bindend werden. Und genau da liegt der Hase im sprichwörtlichen Pfeffer: NUR der mehr oder weniger unmotiviert auf einer Seite plazierte Link zu den ABGs reicht in schöner Regelmäßigkeit NICHT. Da müssen noch andere Dinge dazu kommen. D.h.: möglicherweise sind die eBay-AGBs hier gar nicht erst relevant geworden, sodaß die Bestimmungen des BGB gelten und die sind - welche Überraschung teufelauch! - für den Kunden günstiger als die sehr (zu) häufig das einseitige Wohl und Wehe des Händlers im Auge habenden AGBs des Händlers.

Aber bevor Du nun mit gesenkter Lanze auf die Leute lospreschst, informiere Dich eingehend bei Rechtskundigen, z.B. der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale oder gleich bei nem Anwalt. Wichtig: egal, wie hoch auch der Wutpegel gestiegen bzw. steigen mag, bleib immer höflich (is gottverdammich schwer, ich weiß, aber versuchs) und in jedem Fall sachlich. Bloß keine Beleidigungen oder gar (eindeutig ;-) ) zweideutige Bemerkungen! DIE haben garantiert Anwälte (Plural!), ob Du i.F.d.F. einen findest, der denen Paroli bieten kann, wer weiß...

Viel Glück!