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Meinungsfreiheit

Amenophis IV / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist das denn so schwer?

Meinungsfreiheit b e d e u t e t : Sich innerhalb des vom demokratischen Gesetzgeber gezogenen Rahmens frei äußern zu dürfen.

Meinungsfreiheit bedeutet n i c h t: Beleidigung, üble Nachrede, Aufforderung zu kriminellen Handlungen, Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts etc etc. All das ist - ich hoffe, bekanntlich. unter Strafe gestellt und verboten.

Wer Straftaten - zum Beispiel durch löschen verbotener Postings - verhindert, übt nicht nur keine Zensur aus, sondern er handelt im Sinne des Gesetzes u n d Im Sinne des Täters: Er verhindert das fortlaufende Begehen einer Straftat.

Salut -

FreddyK. Amenophis IV „Meinungsfreiheit“
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Artikel 5 Grundgesetz 
(1)Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt. 
(2)Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
Recht der persönlichen Ehre
.
(3)Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der
Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.