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nochmals: Mediamarkt (siehe unten!)

weissnix / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem ich hier meinen Frust über drei Monate Wartezeit auf eine Garantiereparatur abgelassen hatte, habe ich mich nochmals per Fax an den Media-Markt gewandt und eine Kopie meines nickles-postings gleich mitgeschickt. Und siehe da, zehn Minuten, nachdem das Fax raus war, erhielt ich einen Anruf vom Media-Markt: "Freitag können Sie die Grafikkarte abholen, sollte sie wider Erwarten noch nicht da sein, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis!!!" Fazit: wenn Ihr Ärger mit Eurem PC-Laden habt, droht nicht mit dem Rechtsanwalt, sondern lieber mit einer Veröffentlichung bei nickles (oder in einem ähnlichen Forum). Dass man hier ohne viel Mühe unzählige User erreicht und möglicherweise einige tausend Kaufentscheidungen beeinflussen kann, wissen die Herrschaften natürlich - und dann klappt's auf einmal auch mit dem Kundendienst! 

Siehst Du, Kolti
Quatsch solitsnake Kolti
Herman Munster Kolti „Quatsch solitsnake“
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Das kommt auf den berühmten "Kontext" an. Also JA UND NEIN. Will man in einer Veröffentlichung nach mehr oder weniger langer und breiter Schilderung auf genau so eine Aussage hinaus, sollte man sich im gesamten Text strenge Formulierungsschranken auferlegen. Und genau! bei den Fakten bleiben. Das verhindert zwar ggf. nicht den juristischen Unbill, man steht dann aber VIEL besser da!

Die Unterscheidung geschäftsschädigend - Meinungsäußerung ist wie so häufig Auslegungssache und wird letzlich von einem ggf. angerufenen Gericht entschieden, Deine und die Auffassung des "angesprochenen" Händlers wird dann von der Auffassung des Gerichts ersetzt. Egal, ob das Dir oder dem Händler dann gefällt oder nicht.

Spalter!!.......;-)) Olaf19
Telekom Kolti
@TeleKolti Olaf19