Nachdem ich hier meinen Frust über drei Monate Wartezeit auf eine Garantiereparatur abgelassen hatte, habe ich mich nochmals per Fax an den Media-Markt gewandt und eine Kopie meines nickles-postings gleich mitgeschickt. Und siehe da, zehn Minuten, nachdem das Fax raus war, erhielt ich einen Anruf vom Media-Markt: "Freitag können Sie die Grafikkarte abholen, sollte sie wider Erwarten noch nicht da sein, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis!!!" Fazit: wenn Ihr Ärger mit Eurem PC-Laden habt, droht nicht mit dem Rechtsanwalt, sondern lieber mit einer Veröffentlichung bei nickles (oder in einem ähnlichen Forum). Dass man hier ohne viel Mühe unzählige User erreicht und möglicherweise einige tausend Kaufentscheidungen beeinflussen kann, wissen die Herrschaften natürlich - und dann klappt's auf einmal auch mit dem Kundendienst!
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Du hast genau das probate Mittel gefunden, wie man damit umgehen kann.
Fazit: Nicht nur Staatsanwälte, Polizei und Richter arbeiten unter den Augen der Öffentlickeit entschieden besser.
Ich freu mich für Dich.
Gesunde Entwicklung der IT Szene. Früher warb die Bild-Zeitung mit dem Slogna "BILD kämpft für Sie", nun in 2002 muss dieser Slogan neu formuliert werden. Ich schlage vor : "NICKLES is watching you"
Hi weissnix
Eine tolle Idee von Dir!! Wird wohl jetzt öfter angewendet werden.
mfg.Werner
denkt ihr nicht das wenn man mit solchen aussagen foren " nie wieder mediamarkt" droht, oder angibt das man dies schon getan hat.
vieleicht mit anzeigen wegen geschäftsschädigung rechnen muss?
ich weis das du recht hat, wenn so ein problem auftritt hat man keine
lust ewig zu warten. (3 montate)
aber wenn man mal an den falschen gerät? na ja.
"nie wieder Mediamarkt" ist keine Geschäftsschädigung, sondern Meinungsäußerung.
"nie wieder Schröder"
Das kommt auf den berühmten "Kontext" an. Also JA UND NEIN. Will man in einer Veröffentlichung nach mehr oder weniger langer und breiter Schilderung auf genau so eine Aussage hinaus, sollte man sich im gesamten Text strenge Formulierungsschranken auferlegen. Und genau! bei den Fakten bleiben. Das verhindert zwar ggf. nicht den juristischen Unbill, man steht dann aber VIEL besser da!
Die Unterscheidung geschäftsschädigend - Meinungsäußerung ist wie so häufig Auslegungssache und wird letzlich von einem ggf. angerufenen Gericht entschieden, Deine und die Auffassung des "angesprochenen" Händlers wird dann von der Auffassung des Gerichts ersetzt. Egal, ob das Dir oder dem Händler dann gefällt oder nicht.
> droht... lieber mit einer Veröffentlichung bei nickles (oder in einem ähnlichen Forum).
Was heißt denn hier "oder in einem ähnlichen Forum"?? Nickles rulez und sonst nix!! *naserümpf*
Irgendwie ein schönes Gefühl, daß das Nickles-Forum schon genau so viel Macht hat wie die Bild-Zeitung oder SAT.1 :-))
Spaß beiseite, ich schließe mich Kolti an: Finde ich gut, daß Du mit dieser einfachen Methode Erfolg gehabt hast.
Viel Spaß mit Deiner wieder funktions-ertüchtigten Grafikkarte!
CU
Olaf
Klasse Idee! Das muss ich mir unbedingt merken!
Kann einem eigentlich etwas passieren, wenn man hier mal seinen Frust über die Firma X laut und deutlich zum Besten gibt? Da ich zufälligerweise einen juristischen background habe (tut mir leid, aber meine Eltern haben mich halt nichts Anständiges lernen lassen), nachfolgend ein paar Anmerkungen zum Thema "Den verklage ich wegen Geschäftsschädigung." (siehe posting von solitsnake weiter oben)
Wer bei nickles postet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein (öffentliches) posting hier ungefähr die gleiche Rechtsqualität hat wie eine Anzeige in der (öffentlichen) Tageszeitung. Das heisst (vereinfacht ausgedrückt, Juristen bitte wegsehen!): man darf nur Sachverhalte veröffentlichen, die nachweislich und belegbar wahr sind und man darf selbstverständlich niemanden beleidigen, ansonsten kann man sich jede Menge Ärger einhandeln.
Das posting: "Finger weg von Produkten der Firma X, die taugen nichts!" ist gefährlich - es sei denn, mann kann tatsächlich nachweisen, dass alle Produkte dieser Firma nichts taugen. Das posting: "Bei der Firma X kaufe ich nichts mehr, weil ich dort nun schon den dritten defekten PC gekauft habe." hingegen ist Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung (erster Halbsatz) und, wenn es denn stimmt, nachweislich wahre Tatsachenfeststellung (zweiter Halbsatz), also nicht zu beanstanden. (Die Firma X könnte allenfalls auf Unterlassung klagen, dazu müsste sie das Gericht aber überzeugen, dass ihre Geschäftsinteressen wichtiger sind als der Informationsanspruch potentieller Kunden.)
Der langen Rede kurzer Sinn: wer bei nickles nachweislich wahre Tatsachen - in angemessener Form, wohlgemerkt! - veröffentlicht, dem kann in aller Regel nichts passieren. - Ach ja, und noch etwas: mit Bezeichnungen wie "die unfähigen Telekomiker von der Teledumm" oder "Windoofs" würde ich sehr zurückhaltend sein, die haben nämlich gut besetzte Rechtsabteilungen, viel Geld und einen langen Arm - wenn die einen verklagen, hat man selbst dann, wenn am Ende nichts dabei herauskommt, erst mal jede Menge Probleme.
Wegen der Telekom brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
Auf den Trichter, sich hier bei Nickles Hilfe zu holen, sind die noch nicht gekommen.
LOL
Das sollten die aber mal machen.
Da könnten sie noch eine Menge lernen.
Ihre juristischen Ausführungen sind ja allgemein gesehen erst mal nicht schlecht.
Trotzdem hat man am Ende das Gefühl als müsste man sich vor einem Posting (egal wo) mit Zeugen und Beweisen eindecken weil sonst der lange Arm des Gesetzes auf einen wartet.
Hier wäre ein allgemeiner Hinweis auf eine sachliche Ausdrucksweise ausreichend gewesen.
Im Prinzip geht es doch bei fast allen Sachen die hier gepostet werden darum das ein Kunde mit irgendeinem Dienstleister/ Verkäufer Probleme hat und sich darüber aufregt.
Wahrscheinlich hätten wir ein Anwaltsdefizit in Deutschland wenn sich die Rechtsabteilungen wirklich so intensiv mit allen Meinungsäußerungen beschäftigen würden.
Mein Rat deswegen bleibt cool, sachlich und höflich und vergesst nicht ihr habt mehr Rechte als man euch sagt.