Nachdem ich hier meinen Frust über drei Monate Wartezeit auf eine Garantiereparatur abgelassen hatte, habe ich mich nochmals per Fax an den Media-Markt gewandt und eine Kopie meines nickles-postings gleich mitgeschickt. Und siehe da, zehn Minuten, nachdem das Fax raus war, erhielt ich einen Anruf vom Media-Markt: "Freitag können Sie die Grafikkarte abholen, sollte sie wider Erwarten noch nicht da sein, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis!!!" Fazit: wenn Ihr Ärger mit Eurem PC-Laden habt, droht nicht mit dem Rechtsanwalt, sondern lieber mit einer Veröffentlichung bei nickles (oder in einem ähnlichen Forum). Dass man hier ohne viel Mühe unzählige User erreicht und möglicherweise einige tausend Kaufentscheidungen beeinflussen kann, wissen die Herrschaften natürlich - und dann klappt's auf einmal auch mit dem Kundendienst!
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Kann einem eigentlich etwas passieren, wenn man hier mal seinen Frust über die Firma X laut und deutlich zum Besten gibt? Da ich zufälligerweise einen juristischen background habe (tut mir leid, aber meine Eltern haben mich halt nichts Anständiges lernen lassen), nachfolgend ein paar Anmerkungen zum Thema "Den verklage ich wegen Geschäftsschädigung." (siehe posting von solitsnake weiter oben)
Wer bei nickles postet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein (öffentliches) posting hier ungefähr die gleiche Rechtsqualität hat wie eine Anzeige in der (öffentlichen) Tageszeitung. Das heisst (vereinfacht ausgedrückt, Juristen bitte wegsehen!): man darf nur Sachverhalte veröffentlichen, die nachweislich und belegbar wahr sind und man darf selbstverständlich niemanden beleidigen, ansonsten kann man sich jede Menge Ärger einhandeln.
Das posting: "Finger weg von Produkten der Firma X, die taugen nichts!" ist gefährlich - es sei denn, mann kann tatsächlich nachweisen, dass alle Produkte dieser Firma nichts taugen. Das posting: "Bei der Firma X kaufe ich nichts mehr, weil ich dort nun schon den dritten defekten PC gekauft habe." hingegen ist Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung (erster Halbsatz) und, wenn es denn stimmt, nachweislich wahre Tatsachenfeststellung (zweiter Halbsatz), also nicht zu beanstanden. (Die Firma X könnte allenfalls auf Unterlassung klagen, dazu müsste sie das Gericht aber überzeugen, dass ihre Geschäftsinteressen wichtiger sind als der Informationsanspruch potentieller Kunden.)
Der langen Rede kurzer Sinn: wer bei nickles nachweislich wahre Tatsachen - in angemessener Form, wohlgemerkt! - veröffentlicht, dem kann in aller Regel nichts passieren. - Ach ja, und noch etwas: mit Bezeichnungen wie "die unfähigen Telekomiker von der Teledumm" oder "Windoofs" würde ich sehr zurückhaltend sein, die haben nämlich gut besetzte Rechtsabteilungen, viel Geld und einen langen Arm - wenn die einen verklagen, hat man selbst dann, wenn am Ende nichts dabei herauskommt, erst mal jede Menge Probleme.