Hallo Leute !
Danke für die Überwältigende Antwortflut.
Ich versuche allen gleichzeitig zu Antworten, das es doch sehr viele waren.
Ich habe mich mit der bitte um Hilfe an Alle gewendet, weil ich im August letzten Jahres mir einen PC habe schicken lassen.
Der PC läuft zwar gut, jedoch das Begleit Heft für´s Motherboard ist in Englisch, und ich verstehe leider keins.
Der Versender sagt er kann mir keines geben weil es keines Gibt, aber was soll ich dann damit?
Ich wurde gefragt ob der Versender aus Deutschland ist: Antwort - Ja!
Ein User wollte wissen was für ein Motherboard ich habe. Ich weiß es nicht, das Heftchen liegt bei meinem Anwalt, wenn es eine möglichkeit git dies anderst herauszubekommen, lasst es mich bitte wissen.
Wie schon erwähnt bin ich noch Anfänger, und weiß deswegen noch nicht wie ich das erfahren kann.
Allen Danke für die Vielen Nachrichten.
Euer
Manny
Allgemeines 21.932 Themen, 147.352 Beiträge
Rechtsanwalt, so ein Blödsinn.
Hier macht sich einer wichtig.
Wie wär es mal die Aufschrift auf der Verpackung bzgl.der Motherboard-Bezeichnung abzuschreiben. Oder mal Deinen "Rechtsanwalt" anzurufen und die Bezeichnung vom Heft ablesen zu lassen. Aber wahrscheinlich ist der gerade beim Schwurgericht und beantragt die Todesstrafe gegen Den Versender.
Also die Sache stinkt, denn
1. das MB kann man ohne Angabe von Gründen an den Versender zurückschicken
2. der "Rechtsanwalt" kassiert, wenn er denn existiert , zunächst mal einen Vorschuß, der höher als der Wert des MB ist.
3. Etwas Englisch muß man voraussetzen, wenn man PC´s bauen will
4. Was soll das lamentieren hier, wenn die Sache eh beim Anwalt sein soll
Eehhh stinkt.......