Hallo Leute !
Danke für die Überwältigende Antwortflut.
Ich versuche allen gleichzeitig zu Antworten, das es doch sehr viele waren.
Ich habe mich mit der bitte um Hilfe an Alle gewendet, weil ich im August letzten Jahres mir einen PC habe schicken lassen.
Der PC läuft zwar gut, jedoch das Begleit Heft für´s Motherboard ist in Englisch, und ich verstehe leider keins.
Der Versender sagt er kann mir keines geben weil es keines Gibt, aber was soll ich dann damit?
Ich wurde gefragt ob der Versender aus Deutschland ist: Antwort - Ja!
Ein User wollte wissen was für ein Motherboard ich habe. Ich weiß es nicht, das Heftchen liegt bei meinem Anwalt, wenn es eine möglichkeit git dies anderst herauszubekommen, lasst es mich bitte wissen.
Wie schon erwähnt bin ich noch Anfänger, und weiß deswegen noch nicht wie ich das erfahren kann.
Allen Danke für die Vielen Nachrichten.
Euer
Manny
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@ Herman Munster :
Das neue Produkthaftungsgesetz gilt erst ab dem 01.01.2002 !
Und VFB-Manny hat das Motherboard vor einem halben Jahr gekauft.
Aber trotzdem :
Man hätte man es umtauschen können - dann aber sofort !
Und selbst wenn man nicht umgetauscht hätte wie Du, VFB-Manny, dann hätte man ja in einem halben Jahr schon geschaft eine Wort für Wort Übersetzung selber hinbekommen - per Wörterbuch, oder ?
Und für mich (!) gilt - Ich lese die Beschreibungen sowieso nie - die Mainboards sind doch alle ähnlich und die meisten Anschlüsse und Kabel passen nur in eine Richtung und farblich gekennzeichnet sind sie auch.
Soll kein Vorwurf sein - aber eine Anregung fürs nächste Mal ;-)
Gruß
Marco