Hallo Leute !
Danke für die Überwältigende Antwortflut.
Ich versuche allen gleichzeitig zu Antworten, das es doch sehr viele waren.
Ich habe mich mit der bitte um Hilfe an Alle gewendet, weil ich im August letzten Jahres mir einen PC habe schicken lassen.
Der PC läuft zwar gut, jedoch das Begleit Heft für´s Motherboard ist in Englisch, und ich verstehe leider keins.
Der Versender sagt er kann mir keines geben weil es keines Gibt, aber was soll ich dann damit?
Ich wurde gefragt ob der Versender aus Deutschland ist: Antwort - Ja!
Ein User wollte wissen was für ein Motherboard ich habe. Ich weiß es nicht, das Heftchen liegt bei meinem Anwalt, wenn es eine möglichkeit git dies anderst herauszubekommen, lasst es mich bitte wissen.
Wie schon erwähnt bin ich noch Anfänger, und weiß deswegen noch nicht wie ich das erfahren kann.
Allen Danke für die Vielen Nachrichten.
Euer
Manny
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Dann gilt das deutsche BGB. Das und die neure Rechtsprechung sagt, daß Dein Fall als Mangel zu werten ist.
Es ist jetzt an Dir, Minderung, Wandelung oder Rückabwicklung des Kaufpreises zu verlangen - sofern die Sache wirklich SO gravierend ist. Wahrscheinlich geht das nicht ohne Rechtsbeistand ab, also mind. die Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale befragen oder ein viel Geld kostender Rechtsanwalt.