Kann ich nur bestätigen, da meine Buchhaltung ordentlich im Stahlschrank jahrelang dümpelte, bin ich um ein Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung drumrum gekommen. Der damalige Steuerberater hat einen Fehler gemacht und Verrechnungen mit einem Kunden nicht verbucht. Binnen 1 Tag war der Steuerberater gefeuert. Seine Antwort, "na und, Berufshaftpflicht zahlt die Falschverbuchung" Wert 12x 48ct. Da ich aber die Steuererklärung im Vertrauen unterschrieben habe, hat sich das Finanzamt an mich gewendet. Nachzahlung 32000,- € oder Androhung eines Gerichtsprozesses mit Haftstrafe und Gerichtskosten.Knallhart.
Der Prüfer hat 1 Woche bei mir gesessen, hat alle Ordner durchsucht und klar festgestellt, ich war zu blauägig zu unterschreiben. Seitdem underschreibe ich immer unter Vorbehalt.... die Steuer musste ist sofort nachzahlen.
Gut, dass es Ausdrücke gab, die belegt haben, das ich den Fehler nich begangen habe. Gut, dass es Papier und Drucker gibt. In so einem Fall. Neuen Steuerberater gesucht, gefunden.
Der alte Steuierberater hatte digitale Buchhaltung. Der neue auch, aber macht auf jedes Blatt seinen Stempel mit Kontenangabe, bevor es verbucht wird. Alle Belege bekomme ich schnell für meinen Stahlschrank zurück.