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Ermittlungsverfahren

jofri62 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte.

Hallo,

FB 7430  Win 10

Wie kann ich die IP sichern, mit der ich demnächst im Internet unterwegs bin?

Gruß

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mawe2 hatterchen1 „In welchem Universum lebst Du? https://www.datenschutz.org/vorratsdatenspeicherung/ Die öffentliche IP ist Wochen- wenn ...“
Optionen
Die öffentliche IP ist Wochen- wenn nicht gar Monate lang definitiv 24/7 zuordenbar.

Aber doch nicht für die Betreiber von Websites!

Dass Strafermittler möglicherweise per IP-Adresse Rückschlüsse auf den Anschlussinhaber ziehen können, ist durchaus möglich.

Dass die Vorratsdatenspeicherung aber momentan kaum (bzw. gar nicht) stattfindet, steht ja in der von Dir verlinkten Seite auch drin. Auch die entsprechende EU-Richtlinie ist juristisch unwirksam. Für das hier diskutierte Problem ist das aber sowieso irrelevant.

Ein permanenter Zugriff auf diese Daten ist jedenfalls für Betreiber von Websites nicht möglich. Insofern nutzt die IP-Adresse einem solchen Anbieter so gut wie gar nichts.

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