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Ermittlungsverfahren

jofri62 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte.

Hallo,

FB 7430  Win 10

Wie kann ich die IP sichern, mit der ich demnächst im Internet unterwegs bin?

Gruß

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gelöscht_327338 mawe2 „Doch, ist sie. Zwangstrennung bedeutet, dass der Anbieter von sich aus die Verbindung trennt. Egal, ob Du das willst oder ...“
Optionen
"Zwangstrennung" bedeutet, dass der Anbieter von sich aus die Verbindung trennt. (Egal, ob Du das willst oder nicht. Das ist der "Zwang" dabei.)

OK - dann habe ich (haben wir) etwas missverstanden. Zwang ist dann wenn der Anbieter eine Trennung ohne die Einwilligung des Nutzers von sich aus durchführt und der Nutzer das nicht abstellen oder ändern kann.

Das Andere ist dann eine freiwillige, d.h. selbst eingestellte Trennung.

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