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Ermittlungsverfahren

jofri62 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte.

Hallo,

FB 7430  Win 10

Wie kann ich die IP sichern, mit der ich demnächst im Internet unterwegs bin?

Gruß

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mawe2 globe-trotter „OK - dann habe ich haben wir etwas missverstanden. Zwang ist dann wenn der Anbieter eine Trennung ohne die Einwilligung ...“
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Es stellt sich natürlich auch die generelle Frage, ob der Wechsel der IP-Adresse wirklich irgendwelchen Betreibern von Websites die Protokollierung erschwert?

Natürlich wissen auch die Betreiber von Websites, dass der Nutzer die IP-Adresse wechseln kann. Folglich können sie sich sowieso nicht darauf verlassen, dass die IP-Adresse XYZ morgen noch den selben Nutzer repräsentiert wie heute.

Was nützt ihnen dann dieses Merkmal überhaupt noch?

Darüber hinaus nutzen die Betreiber heute ganz andere Möglichkeiten des Trackings, so dass die IP-Adresse allenfalls ein "Nebenkriegsschauplatz" sein dürfte.

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