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Ja, weshalb nicht? hatterchen1
Ja und? mawe2
mawe2 mumpel1 „Man muss aber trotzdem niemanden als Kunden nehmen. Dann kommt einfach kein Vertrag zustande, ohne Angabe von Gründen. ...“
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Wie das jetzt in der Praxis konkret abläuft, wird sich zeigen.

Fakt ist, dass die DSGVO ein Kopplungsverbot vorsieht und Fakt ist ebenfalls, dass sie hohe Bußgelder ermöglicht. Ich behaupte mal, dass auch die wertvollsten Daten einzelner Amazon-Kunden das Risiko nicht rechtfertigen würden.

Kein Gründe anzugeben dürfte nicht ausreichen, dem Bußgeld zu entgehen.

Aber wie gesagt: Man muss abwarten, wie solche Fälle zukünftig von den Gerichten beurteilt werden.

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Und sofern man es darf. mumpel1
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Aus welcher Wäsche? mumpel1