Wer das versteht,ich nicht?
Aber bestimmt kennt ihr das schon von online Versandhändlern?
Gruß
Traute
Wer das versteht,ich nicht?
Aber bestimmt kennt ihr das schon von online Versandhändlern?
Gruß
Traute
Wie das jetzt in der Praxis konkret abläuft, wird sich zeigen.
Fakt ist, dass die DSGVO ein Kopplungsverbot vorsieht und Fakt ist ebenfalls, dass sie hohe Bußgelder ermöglicht. Ich behaupte mal, dass auch die wertvollsten Daten einzelner Amazon-Kunden das Risiko nicht rechtfertigen würden.
Kein Gründe anzugeben dürfte nicht ausreichen, dem Bußgeld zu entgehen.
Aber wie gesagt: Man muss abwarten, wie solche Fälle zukünftig von den Gerichten beurteilt werden.