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Ja, weshalb nicht? hatterchen1
Ja und? mawe2
mumpel1 mawe2 „Ja. Nach DSGVO gibt es ein Kopplungsverbot: Dienstleistungen dürfen nicht verweigert werden nur weil man der Speicherung ...“
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Dienstleistungen dürfen nicht verweigert werden nur weil man der Speicherung bestimmter Daten widerspricht.

Man muss aber trotzdem niemanden als Kunden nehmen. Dann kommt einfach kein Vertrag zustande, ohne Angabe von Gründen. Dass die Vertragsablehnung aufgrund der Weigerung der Datennutzung oder -speicherung erfolgte kann man m.E. nicht beweisen.

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Und sofern man es darf. mumpel1
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Aus welcher Wäsche? mumpel1