Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.640 Beiträge

Na das ist doch mal eine Ansage unseres werten Herrn Innenministers...

gelöscht_189916 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/innenministerium-sicherheitstechnik-industrie-100.html

Wieso wundert mich das jetzt nicht und wozu regen wir uns eigentlich noch über die US-amerikanischen Geheimdienste auf, wenn hier offensichtlich Hersteller dazu gezwungen werden sollen, das Überwachen privater Personen zu ermöglichen.

Dann fleissig weiter mit IoT und dem ganzen Scheiss. So nebenbei dürften dann die angeblichen Kriminellen selber recht fix die Lücken entdecken und ausnutzen, mit denen dieser Typ überwachen will.

Wer dann in das Raster Kriminalität fällt, legen dann die Herren willkürlich fest und wenn es sein muss, braucht man erst einmal gar keine Genehmigung durch einen Richter (die sich die Dienste ohnehin nicht abholen werden), so wie es z.B. das kürzlich beschlossene Gesetz in Ba-Wü ermöglicht.

Ich kann mir auch gut vorstellen, wer da überwacht werden soll und das sind sicher keine Kriminellen im Sinne von Verbrechern und Straftaten. Sehr wahrscheinlich sind das eher Menschen, die politisch nicht in die Linie passen.

Einmal mehr bestätigt sich meine Ansicht, dass TdM im Tausendjährigen Reich ein sehr guter Mitarbeiter gewesen wäre und eigentlich längst abgesetzt gehörte, ein Eichmann der Extraklasse - aaaarghs...

bei Antwort benachrichtigen
VC1541 gelöscht_189916 „Na das ist doch mal eine Ansage unseres werten Herrn Innenministers...“
Optionen

Würden die Smart-TVs in Deutschland produziert und das nur in Exportgeräte eingebaut ergäbe das ganze Sinn.

Aber so bleibt einem nur der Verzicht darauf. Smartphone mit Lineageos betreiben und nur noch Fernseher kaufen (ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es bald nur noch Smart-TVs gibt) bei denen es im Internet ein HowTo gibt, wie man die Kamera und Mikro auslötet.

Wobei: Momentan hat Herr DmZ ja nur laut gedacht. Würde das zum Gesetzentwurf, müsste er ja erstmal durch den Bundesrat und selbst dann kann immer noch vor dem BVG geklagt werden.

Nichts wird so heiß gegegessen wie es gekocht wird.

bei Antwort benachrichtigen